Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen fasst folgenden Beschluss:
Die Zustimmung gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 Ziffer p) GO NRW zur Übernahme einer Ausfallbürgschaft nach § 6 des Treuhandvertrages zwischen der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH und der Stadt Bergkamen vom 02.01.2006 in Höhe von 4,4 Mio. € in Übereinstimmung mit § 87 Abs. 2 GO NRW wird erteilt.
Sachdarstellung:
Auf der Grundlage eines Treuhandvertrages vom 02.01.2006, abgeschlossen zwischen der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna und der Stadt Bergkamen, wird der Logistikpark A 2 erschlossen und vermarktet.
Der Vertrag endete zum 31.12.2010.
Der Rat der Stadt Bergkamen hat in seiner Sitzung am 16.12.2010 den 1. Änderungsvertrag zum Treuhandvertrag vom 02.01.2006 genehmigt und somit einer Verlängerung des Vertrages bis zum 31.12.2015 zugestimmt.
Gemäß § 6 des Treuhandvertrages erklärt sich die Stadt Bergkamen bereit, eine evtl. benötigte Bankbürgschaft im Falle einer Fremdfinanzierung beizubringen.
Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna beabsichtigt, im Laufe des Monats Mai 2011 einen Kredit zur Finanzierung des Treuhandkontos in Höhe von 4,4 Mio. € aufzunehmen. Im Haushaltsjahr 2006 wurde bereits ein Kredit in Höhe von 2,2 Mio. € und im Haushaltsjahr 2007 in Höhe von 1,9 Mio. € in gleicher Sache aufgenommen und die erforderliche Ausfallbürgschaft bei der Aufsichtsbehörde angezeigt. Kommunalaufsichtliche Bedenken wurden nicht erhoben.
Die erforderliche Ausfallbürgschaft muss gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 Ziffer p) GO NRW in Übereinstimmung mit § 87 Abs. 2 GO NRW separat vom Rat beschlossen werden. Die beabsichtigte Bürgschaftsübernahme wurde dem Kreis Unna als Aufsichtsbehörde angezeigt.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister In Vertretung Mecklenbrauck Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Stellv. Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiterin Mölle |
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