Betreff
Hilfen zur Erziehung
Aktuelle Zahlen zum Schutzauftrag gem. § 8 a SGB VIII (Gesetzestext s. Anlage)
Vorlage
10/0484
Aktenzeichen
be-dö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen nimmt den Bericht des Jugendamtes über die Hilfen zur Erziehung zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

Der Informationsdienst der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik hat mit der Veröffentlichung im Heft 2/10, auf den aktuellen Stand der Kinderschutzbemühungen im Bundesgebiet hingewiesen.

So geht aus der Statistik hervor, dass die Zahlen der Kindstötungen insbesondere aufgrund von Vernachlässigungen und Mißhandlungen  im familiären Raum von Kindern unter 6 Jahren auf einem historischen Tiefstand angelangt sind. Das statistische Bundesamt weist für das Jahr 2009 noch 38 Fälle aus, bei denen Kinder unter 10 Jahren aufgrund eines tätlichen Angriffs zu Tode gekommen sind. Auf eine Million unter 6-jährige kommen damit etwa 5 Fälle. Anfang der 80iger Jahre waren es noch 15 Fälle.

 Die polizeiliche Kriminalstatistik des BKA weist darüber hinaus aus, dass bei der Zahl der Mord-, Totschlags- und Tötungsopfer unter 6 Jahren die Zahl 2009 mit 158 Fällen so niedrig wie noch nie war. Auf eine Million Kinder kommen damit 38 Mord- bzw. Tötungsfälle. Dies ist ebenfalls ein historischer Tiefpunkt.

 

Im Gegensatz dazu hat sich jedoch die Zahl der erzieherischen Hilfen fast verdoppelt. So ist die Zahl von 2002 bis 2009 von 23.000 auf 44.000 angestiegen. Gerade in der Altersgruppe der unter 14-jährigen Kindern ist dies ein weiterer Hinweis darauf, dass frühzeitiger entsprechende Hilfen in die Familien gegeben werden.

 

Im Zeitraum 2002 bis 2009 ist die Anzahl der Inobhutnahme der Kinder unter 6 Jahren von 3.100 auf nicht ganz 5.600 Fälle pro Jahr gestiegen. Dies stellt eine ca. Verdoppelung der Anzahl dar. Dies alles sind Hinweise darauf, dass wahrscheinlich die Zahl der Übergriffe auf Kinder nicht zugenommen hat, sondern belegt offensichtlich ein deutlicheres und bewussteres Hinsehen der Bevölkerung und der Institutionen, wie Schulen, Kindergärten und sonstige Anbieter. Dies kann und muss als Erfolg eines aktiven Kinderschutzes angesehen werden.

 

Für Bergkamen lassen sich folgende Zahlen darstellen:

 

Bis zum 24.11.2010 sind dem ASD durch Nachbarn, Schulen, Kindergärten und sonstigen Personen in 123 Fällen Sachverhalte geschildert worden, die eine entsprechende Überprüfung erfordert haben.

Die GPA hat in ihrer Untersuchung aus dem Jahr 2009 für den ASD der Stadt Bergkamen 120 Fälle pro Jahr angenommen.

 

 Über die Fallzahlen des 8 a SGB VIII hinaus sind in diesem Bereich noch die Zahlen der von der LIGA gemeldeten nicht durchgeführten U-Untersuchungen relevant.

Seit September 2009 teilt das Landesamt den örtlichen Jugendämtern die Kinder mit, die nach ihren Unterlagen nicht zu entsprechenden U-Untersuchung zwischen der U 5 und der U 9 gegangen sind. Bis zum 24.11.2010 sind für das Zuständigkeitsgebiet des ASD Bergkamen insgesamt 296 Meldungen im Jahre 2010 von angeblich nicht durchgeführten U-Untersuchungen eingegangen.

 Die Bearbeitung dieser Fälle stellt  eine erhebliche zeitliche Belastung der Mitarbeiter dar. Von diesen gemeldeten Fällen hat sich bisher kein Fall als eine akute Kindeswohlgefährung herausgestellt. In vier Fällen ist das Amtsgericht Kamen eingeschaltet worden, da sich die Eltern  geweigert haben, bei der Überprüfung mitzuwirken.

 Die vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe durchgeführte Untersuchung zu dieser Problematik hat ebenfalls ergeben, dass von überprüften ca. 26.000 Fällen im Jahre 2010 in 99,38 % keine Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde. Eine tatsächliche Kindeswohlgefährdung ist für den Bereich Landschaftsverband Westfalen-Lippe lediglich in 20 Fällen festgestellt worden. In weiteren 108 Fällen haben die Eltern bei der Risikoeinschätzung nicht mitgewirkt.

 Trotz dieser prozentual sehr geringen Zahlen muss davon ausgegangen werden, dass weiterhin die Überprüfung der Meldungen von nicht durchgeführten U-Untersuchungen in das Aufgabengebiet des ASD neu hinzukommt .

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

 

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kriegs

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Beckmann