Betreff
2. Änderungssatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Bergkamen
Vorlage
10/0481
Aktenzeichen
36.03.01.00/16
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 2. Änderungssatzung vom ............ zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bergkamen vom 13.12.2006, die der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

Sachdarstellung:

 

 

 

In Anlehnung an die Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes werden in der Stadt Bergkamen Bioabfälle getrennt gesammelt und der Kompostierungsanlage der GWA mbH in Fröndenberg zugeführt. Durch die getrennte Bioabfallsammlung können bis zu 40 Gewichtsprozent des Hausmülls einer Verwertung zugeführt und der Anteil des in der Verbrennungsanlage zu entsorgenden Hausmülls erheblich reduziert werden. Im Vergleich zu anderen Verwertungskreisläufen stellt die Bioabfallverwertung einen natürlichen Stoffkreislauf mit hohem ökologischen und ökonomischen Wert dar.

 

Der in der Anlage hergestellte Kompost wird u.a. regelmäßigen Fremduntersuchungen unterzogen, die von der “Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.” bestätigt werden. Den Qualitätsstandard des GWA-Kompostes bestätigt seitdem das “RAL-Bundesgütezeichen Kompost” und unterstützt die Vermarktungsfähigkeit des auch aus den kommunal erfassten Grünschnitt- und Bioabfallmengen hergestellten Kompostes.

Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Kompostierung ist neben einem gleichmäßigen Mengenstrom, wie er über die flächendeckende Bioabfallsammlung im Kreisgebiet gewährleistet wird, eine möglichst störstofffreie Erfassung der Bioabfälle. Während ein hoher Anteil grober Störstoffe den Sortieraufwand vor und nach dem Rotteprozess innerhalb der Kompostierungsanlage erhöht und verteuert, können schädliche Inhaltsstoffe, die eigentlich dem Hausmüll zuzuordnen wären, die Kompostqualität und dessen Vermarktungsfähigkeit erheblich beeinträchtigen.

 

Die in den Kommunen gesammelten Bioabfälle werden bei der Anlieferung an der Kompostierungsanlage in Fröndenberg oder, wie die Bioabfälle aus dem Nordkreis, an der Umladeanlage der GWA in Lünen-Schwansbell einer ersten Sichtprüfung unterzogen. Dabei mussten einzelne Anlieferungen, u.a auch aus Bergkamen, wegen des hohen Störstoffanteils separiert werden (s. Foto Anlage 1).

Bei den Störstoffen handelte es zumeist um Kunststoffe (Beutel, Tüten, Haushaltsgegenstände), Glas und Metallteile. Diese hoch störstoffbelasteten Anlieferungen wurden nicht der Kompostierung zugeführt, sondern direkt zur Entsorgung zur Müllverbrennungsanlage in Hamm transportiert. Im Jahr 2009 waren allein aus Bergkamen neun Bioabfallanlieferungen mit einem Gesamtgewicht von rd. 131 Tonnen als Hausmüll aussortiert und in der MVA entsorgt worden. Über den Kreis Unna wurde diese Tonnage dem Hausmüllanteil der Stadt Bergkamen bei der Gebührenerhebung zugeschlagen.

 

Nach Rückverfolgung der Herkunft der aussortierten Bioabfallanlieferungen wurden in den betroffenen Siedlungsgebieten Bergkamens durch die GWA Abfallberatung im Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung und dem EBB verschiedene Maßnahmen zur Information über die sortenreine Bioabfallsammlung durchgeführt. Neben wiederholten Informationsständen auf dem Wochenmarkt und direkt in den Siedlungsgebieten wurden nahezu alle Biotonnen mit Hinweis-Aufklebern zur Befüllung ausgestattet. Darüber wurden an die Haushalte Handzettel und Sortieranleitungen verteilt und bei den Begehungen zur Biotonnensichtung die Haushalte direkt angesprochen.

Im laufenden Jahr 2010 ist bislang zwei Bioabfall-Anlieferungen an der Umladeanlage Lünen-Schwansbell zu Hausmüll umdeklariert und zur Müllverbrennungsanlage weiter geleitet worden.

Zwar deutet dieser Rückgang zumindest auf einen Teilerfolg der Abfallberatung zur sortenreinen Wertstoffsammlung hin und der Störstoffanteil im Bioabfall ist zumeist unter die Schwelle der Umdeklarierung zu Hausmüll gesunken, dennoch bleibt gerade die Verwendung von Kunststofftüten ein Hauptproblem bei der Bioabfallsammlung.

  

Maßnahmen der Abfallberatung zur Reduzierung der Störstoffanteile bei der Bioabfallsammlung, aber auch bei der Erfassung anderer Wertstoffe wie Altpapier und Altglas sowie zur getrennten Entsorgung von Sonderabfällen, werden auch weiterhin durch die GWA und die Stadt durchgeführt. Allerdings ist davon auszugehen, dass es Haushalte gibt, bei denen durch Beratungsresistenz und Desinteresse eine grundsätzliche oder spürbare Änderung des Sortierverhaltens nicht zu erwarten ist.

Grundsätzlich sind alle Haushalte Bergkamens durch die Vorgaben des § 14 Abs. 3 und Abs. 5 der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Bergkamen gehalten, Abfälle nach den in Bergkamen unterschiedlich abgefahrenen Fraktionen zu trennen. Während sich ein Großteil der Haushalte sowohl aus ökologischen als auch gebührentechnischen Gründen an diese Getrenntsammlung hält, sind besonders dort, wo sich mehrere Haushalte gemeinschaftlich genutzte Abfallgefäße teilen, die Störstoffanteile in der Biotonne höher als bei Einzelhaushalten. Eine Zuordnung der Störstoffe auf einzelne Nutzer dieser Gemeinschafts-Biotonnen ist in den meisten Fällen nicht möglich.

 

Um in Fällen unverändert schlechter Sortierung von Bioabfällen und Altpapier ohne entsprechende Identifizierung der betreffenden Haushalte einen zu hohen Störstoffanteil innerhalb der getrennt abgefahrenen Wertstofffraktion zu verringern, schlägt die Verwaltung vor, die Abfallentsorgungssatzung der Stadt Bergkamen dahingehend zu erweitern, dass bei wiederholter und grober missbräuchlicher Nutzung der Bio- oder Altpapiertonne diese vom EntsorgungsBetriebBergkamen eingezogen und durch ein entsprechendes Restmüllvolumen ersetzt wird und die in Rechnung gestellten Abfallgebühren angepasst werden. Der Text der vorgeschlagenen Satzungsänderung ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt.

Gerade in den Fällen, in denen bei entsprechender Tonnensichtung der Anteil an Störstoffen in der Biotonne eine Entsorgung als Hausmüll erforderlich macht, sollte durch den Entzug der Biotonne auch der entsprechende Gebührenanteil für die teurere Hausmüllentsorgung an die jeweiligen Nutzer weitergegeben werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Technischer Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Styrie

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Busch

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

Roreger