Betreff
1. Änderung zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bergkamen vom 26.09.2008
Vorlage
10/0475
Aktenzeichen
66 bdt-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 1. Änderungssatzung vom .......... zur Abwasser-

beseitigungssatzung der Stadt Bergkamen vom 26.09.2008, die der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

 

Sachdarstellung:

 

Die Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bergkamen vom 26.09.2008 ist in den vergangenen Jahren mehrmals geändert worden. Das Inkrafttreten des neuen Wasserhaushaltsgesetzes am 01.03.2010 sowie die erste Änderung des Landeswassergesetzes NRW, in Kraft getreten am 31.03.2010, mit Änderungen im Bereich der Abwasserbeseitigung ist nunmehr zum Anlass genommen worden, die Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bergkamen zu überarbeiten und an die geänderten rechtlichen Gegebenheit anzupassen.

 

Die Änderungen orientieren sich an den aktuellen Mustersatzungen des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, die mit dem Innenministerium NRW und dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW sowie der Kommunal- und Abwasserberatung NRW abgestimmt sind. Örtliche Besonderheiten und  Verwaltungspraktiken der Stadt Bergkamen wurden berücksichtigt.

 

Durch die Angleichungen der Satzungen an die Mustersatzungen des Städte- und Gemeindebundes wird ein hohes Maß an Rechtssicherheit erlangt. Die Satzungstexte beruhen auf der umfassenden Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte. Daher haben die Regelungen der aktuellen Mustersatzungen bisher auch stets jeglicher gerichtlicher Überprüfung standgehalten. Der Großteil der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen orientieren sich daher an diesen Mustersatzungen als Vorlage zu ihren eigenen Satzungen und haben damit sehr gute Erfahrungen gemacht.

 

Einige der derzeit noch geltenden Regelungen wurden in die Neufassung übertragen. Diese Regelungen wurden von der Kommunal– und Abwasserberatung eingehend geprüft und systematisch in den Satzungskontext eingefügt.

 

In der Neufassung der Abwasserbeseitigungssatzung wurden hauptsächlich redaktionelle Änderungen vorgenommen sowie Begrifflichkeiten rechtssicher und transparenter formuliert. So wurde beispielsweise bei der Definition der Grundstücksanschlussleitungen nicht an die Abwasseranlage im Gesamten, sondern an die öffentliche Sammelleitung angeknüpft (§ 2 Nr. 7 a) und die haustechnischen Anlagen nicht mehr den Hausanschlussleitungen zugeordnet, da diese begriffstechnisch keine Leitungen darstellen. Gleiches gilt in diesem Zusammenhang für die Abscheideanlagen (§ 8). Ferner wurden in § 2 Nr. 12 die Indirektleiter der Gruppe der Anschlussnehmer unterstellt, um Missverständnisse zu vermeiden. Darüber hinaus wurden Doppelungen wie z. B. zusätzliche Zulassungs- oder Zustimmungsverfahren (§§ 12 Abs. 1, 13 Abs. 5) gestrichen. Der klareren Struktur wegen genügt hier eine allgemeine Regelung wie in § 14 zum Zustimmungsverfahren. Des Weiteren ist die Regelung zur Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen (§ 15) verkürzt worden, indem auf die zurzeit allgemein gültigen gesetzlichen Regelungen verwiesen wird.

Für den Bereich Dichtheitsprüfung soll eine gesonderte Satzung erstellt werden.

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 1 Anlage

 

Die Betriebsleitung des SEB

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Betriebsleiter

 

 

Vertreter der Betriebsleitung

 

 

 

 

Staschat

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Brandt

Sichtvermerk StA 30     

 

 

 

 

Roreger