Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt die 9. Änderung vom ………. zur Satzung über die
Erhebung von Standgeld an Markttagen, bei Kirmessen und sonstigen
Veranstaltungen in der Stadt Bergkamen vom 17.12.2001, wie sie der Erstschrift
der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Sachdarstellung:
1.
Öffentliche Einrichtungen und Betriebe gewerblicher
Art
Der § 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) eröffnet
den Gemeinden im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit die Möglichkeit für die
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Betreuung ihrer Einwohner die
erforderlichen öffentlichen Einrichtungen zu schaffen.
Dazu gehört die Bereitstellung und Unterhaltung von Plätzen für das Abhalten
von Markt, Kirmes und sonstigen Veranstaltungen.
Diese öffentliche Einrichtung dient überwiegend einzelnen Personen oder
Personengruppen (Marktbeschickern). Demzufolge sind nach § 6 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)
kostendeckende Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zu
erheben.
Mit Urteil vom 24.01.2008 hat der Bundesfinanzhof festgestellt, dass das
Abhalten von Marktveranstaltungen eine umsatzsteuerfreie Grundstücksvermietung
darstellt, wenn die Vermietung des Grundstücks im Vordergrund steht. Nach
Auffassung der Verwaltung steht die Grundstücksvermietung im Vordergrund, da
der Markthändler ein Interesse daran hat, eine Fläche auf dem Markt zur
Verfügung gestellt zu bekommen, die er unter Inanspruchnahme sonstiger
Leistungen für seine Verkaufstätigkeit nutzen kann.
Die Gesamtleistung (Grundstücksvermietung und sonstige Leistungen) sind somit
umsatzsteuerfrei, was gleichzeitig auch den Verzicht auf den Vorsteuerabzug
beinhaltet.
2.
Gewinn- und Verlustvortrag nach KAG NRW
Mit Wirkung zum 01.01.1999 ist der § 6 KAG NRW dahingehend geändert worden,
dass Gewinne aus Gebührenkalkulationen innerhalb der nächsten drei Jahre nach
Beendigung des Kalkulationszeitraumes gebührenmindernd, Verluste als
gebührenerhöhend in die Kalkulation einzustellen sind.
Die Betriebsabrechnung 2009 endete mit einem Verlust von 17.088 EUR, der
vollständig und gebührenerhöhend in die Kalkulation 2011 vorgetragen wird.
Ursächlich für diese Unterdeckung waren die mangelnde Auslastung, insbesondere
des Samstag-Marktes, und das Fernbleiben von Händlern in den Winter- und
Übergangsmonaten, so dass weniger Gebühren eingenommen wurden als angenommen.
3.
Wesentliche Änderungen im Marktbetrieb
Durch Änderungen in der Marktsatzung wurden ab dem Jahr 2008 verschiedene
Maßnahmen zur Kostensenkung eingeleitet.
Unter anderem wurde die freiwillige Serviceleistung der Stadt, d.h. die
Möglichkeit der Abfallentsorgung nach Ende des Marktbetriebes, abgeschafft, so
dass die Markthändler den Müll auf eigene Kosten bzw. auf dem vorgegebenen Weg
des Kreislaufwirtschaftsgesetzes über den Großhändler, zu entsorgen haben.
Weiterhin werden Marktveranstaltungen, die auf einen Feiertag fallen, nicht
mehr verlegt, sondern ersatzlos gestrichen.
Darüber hinaus wurden ab 2008 zunächst die Marktflächen in Oberaden am Freitag
und in der Fußgängerzone am Samstag verkleinert sowie Flächen auf dem
Stadtmarkt am Donnerstag, die durch die Einrichtung einer Imbiss- und
Aufenthaltsecke weggefallen waren, angepasst und so die zu berücksichtigenden
Verkaufsfrontmeter korrigiert.
Aufgrund geringer Auslastung und einer damit einhergehenden
Unwirtschaftlichkeit wurde der Markt in Oberaden zum 01.01.2009 schließlich
ersatzlos aus der Marktsatzung herausgenommen.
4. Kalkulation
2011
4.1. Kalkulationszeitraum
Der Kalkulationszeitraum für die Marktstandsgebühren beträgt ein Kalenderjahr.
4.2. Ergebnis
Aufgrund der als Anlage 2 beigefügten Gebührenkalkulation ergibt sich
eine Gebühr in Höhe von 2,6898 EUR. Deshalb wird ein festzusetzender Betrag von
2,69 EUR je lfd. Meter vorgeschlagen.
Die Einnahmen belaufen sich bei einem Gebührensatz von 2,69 EUR auf 147.143
EUR.
Die Kosten einschließlich der Verlustvorträge werden in Höhe von 147.130 EUR
erwartet. Der Kostendeckungsgrad beträgt somit 100,01 %.
4.3. Ermittlung
des Gebührenbedarfs
4.3.1. Allgemeines
Im Rahmen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) sind viele
Ausgabehaushaltsstellen zu sogenannten Konten zusammengefasst worden.
Werden in die Kalkulation Kosten übernommen, deren Höhe mit dem Betrag des
NKF-Kontos übereinstimmt, sind diese mit der Kontonummer und der
Kontenbezeichnung in der Kalkulation kenntlich gemacht.
Bei der Zusammenfassung mehrerer NKF-Konten erscheint nur der Oberbegriff.
Die kalkulatorischen Kosten können keinen NKF-Konten zugeordnet werden.
4.3.2. Personalkosten
Kosten 60.250 EUR
Für die Überwachung des ordnungsgemäßen Auf- und Abbaus der Stände und des
reibungslosen Marktbetriebes sowie für die verwaltungsmäßige Abwicklung wird
städtisches Personal eingesetzt.
Als Berechnungsgrundlage dienen die voraussichtlichen Personalkosten
einschließlich der Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen für
Beamte des Jahres 2011 der für den Bereich der Märkte tätigen Mitarbeiter.
4.3.3. Unterhaltung
der sonstigen unbebauten Flächen
Kosten 3.000 EUR
Für die Unterhaltung der Marktflächen sowie der Betriebsvorrichtungen sind
Kosten in o.g. Höhe einzuplanen.
4.3.4. Bewirtschaftung
der Grundstücke
Kosten 4.100 EUR
Unter diesen Kosten sind Aufwendungen für folgende Leistungen zusammengefasst:
§
Grundbesitzabgaben
100 EUR
Hierbei handelt es sich um anteilige Straßenreinigungsgebühren, die vor den
Marktgrundstücken anfallen.
§
Reinigung 2.500 EUR
An den Markttagen am Donnerstag ist die Toilettenanlage im Gebäude am
Marktplatz für den Marktbetrieb geöffnet. Für die Reinigung dieser
Toilettenanlage wird mit Kosten in angegebener Höhe gerechnet.
§
Strom, Wasser
1.000 EUR
Hierbei handelt es sich um Wasserkosten sowie um Kosten des Allgemeinstroms.
Die Stromkosten für spezielle Einrichtungen der Marktbeschicker werden nach
Verbrauch in Rechnung gestellt und sind nicht Bestandteil dieser Kalkulation.
§
Versicherung 500 EUR
Die Versicherung dient dem Schutz der dem Marktbetrieb zugehörenden
Einrichtungen und reguliert etwaige Schadensfälle.
4.3.5. Erstattung
von Aufwendungen an private Unternehmen
Kosten 1.250 EUR
Für die Toilettennutzung durch Marktbesucher sowie Marktbeschicker am Samstag
öffnet ein Gewerbebetrieb an der Präsidentenstraße zu einem früheren Zeitpunkt.
Der Betreiber erhält hierfür eine Nutzungsentschädigung.
Weiterhin ist die Stadt Bergkamen an dem Gebäude am Marktplatz beteiligt. Für
die anteilige bauliche Unterhaltung der an den Markttagen geöffneten
Markttoiletten ist an die Verwaltung für das Gebäude eine Entschädigung zu
zahlen.
4.3.6. Auszahlungen
für sonstige Dienstleistungen
Kosten 6.600 EUR
Der Entsorgungsbetrieb Bergkamen (EBB) führt die maschinelle Reinigung der
Marktflächen durch. Die entstehenden Kosten sind zu erstatten.
4.3.7. Geschäftsausgaben
Kosten 2.070 EUR
Die Marktmeister erhalten für die Nutzung Ihrer privaten PKW im Zusammenhang
mit Marktveranstaltungen Entschädigungen nach dem Landesreisekostengesetz.
4.3.8. Baubetriebshofleistungen
Kosten 33.000 EUR
Vor und nach den Marktveranstaltungen führt der Baubetriebshof (BBH) die
Absperrungen und Räumungen der Marktplätze durch. Die vom Baubetriebshof
veranschlagten Kosten sind zu erstatten.
4.3.9. Sonstige
interne Leistungsbeziehungen
Kosten 7.804 EUR
Bei diesen Kosten handelt es sich um den sogenannten Verwaltungskostenbeitrag.
Hiermit sind Kosten zu begleichen, die in den Fachämtern für die
Bewirtschaftung der Märkte entstehen. Dazu gehören u.a. Heizkosten,
Büromaterialien und Strom.
4.3.10. Kalkulatorische
Kosten
Kosten 11.968 EUR
Die Abschreibungen in Höhe von 7.897 EUR ermitteln sich anhand des
Wiederbeschaffungswertes. Bei der Ermittlung der Zinsen in Höhe von 4.071 EUR
wurde ein Zinssatz von 6,5 % zugrunde gelegt (Basis: Anschaffungskosten).
4.3.11. Verlustvortrag
Verlust 2009 17.088 EUR
Der Verlust des Jahres 2009 wird vollständig als gebührenerhöhend
berücksichtigt.
5.
Ermittlung der Frontmeter
Bei Vollauslastung der Marktflächen ergeben sich folgende Frontmeter:
Markt Mitte |
1.010 m |
48 Veranstaltungen |
Markt Mitte Verlegung |
900 m |
2 Veranstaltungen |
Markt Fußgängerzone |
85 m |
52 Veranstaltungen |
Gesamtmeter pro Jahr |
54.700 m |
|
6.
Gebührenkalkulation
Nach Division der Gesamtkosten von 147.130 EUR durch 54.700 mögliche Frontmeter
ergibt sich eine Gebühr von 2,6898 EUR je laufenden Frontmeter.
Die Gebühr für das Jahr 2011 sollte daher auf 2,69 EUR festgesetzt werden. Die
Gebühr für das Jahr 2010 betrug 2,77 EUR.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Wenske Beigeordneter |
|
Amtsleiterin Busch |
Sachbearbeiter Höll |
Sichtvermerk: StA 30 Roreger |