Betreff
9. Änderungssatzung vom ...... der Satzung über die Erhebung von Standgeld an Markttagen, Kirmessen und sonstigen Veranstaltungen in der Stadt Bergkamen vom 17.12.2001
Vorlage
10/0471
Aktenzeichen
32.57.01 hö-ku
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 9. Änderung vom ………. zur Satzung über die Erhebung von Standgeld an Markttagen, bei Kirmessen und sonstigen Veranstaltungen in der Stadt Bergkamen vom 17.12.2001, wie sie der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

 

Sachdarstellung:

 

 

1.      Öffentliche Einrichtungen und Betriebe gewerblicher Art

Der § 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) eröffnet den Gemeinden im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit die Möglichkeit für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Betreuung ihrer Einwohner die erforderlichen öffentlichen Einrichtungen zu schaffen.

Dazu gehört die Bereitstellung und Unterhaltung von Plätzen für das Abhalten von Markt, Kirmes und sonstigen Veranstaltungen.

Diese öffentliche Einrichtung dient überwiegend einzelnen Personen oder Personengruppen (Marktbeschickern). Demzufolge sind nach § 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) kostendeckende Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zu erheben.

Mit Urteil vom 24.01.2008 hat der Bundesfinanzhof festgestellt, dass das Abhalten von Marktveranstaltungen eine umsatzsteuerfreie Grundstücksvermietung darstellt, wenn die Vermietung des Grundstücks im Vordergrund steht. Nach Auffassung der Verwaltung steht die Grundstücksvermietung im Vordergrund, da der Markthändler ein Interesse daran hat, eine Fläche auf dem Markt zur Verfügung gestellt zu bekommen, die er unter Inanspruchnahme sonstiger Leistungen für seine Verkaufstätigkeit nutzen kann.

Die Gesamtleistung (Grundstücksvermietung und sonstige Leistungen) sind somit umsatzsteuerfrei, was gleichzeitig auch den Verzicht auf den Vorsteuerabzug beinhaltet.

 

2.      Gewinn- und Verlustvortrag nach KAG NRW

Mit Wirkung zum 01.01.1999 ist der § 6 KAG NRW dahingehend geändert worden, dass Gewinne aus Gebührenkalkulationen innerhalb der nächsten drei Jahre nach Beendigung des Kalkulationszeitraumes gebührenmindernd, Verluste als gebührenerhöhend in die Kalkulation einzustellen sind.

Die Betriebsabrechnung 2009 endete mit einem Verlust von 17.088 EUR, der vollständig und gebührenerhöhend in die Kalkulation 2011 vorgetragen wird.

Ursächlich für diese Unterdeckung waren die mangelnde Auslastung, insbesondere des Samstag-Marktes, und das Fernbleiben von Händlern in den Winter- und Übergangsmonaten, so dass weniger Gebühren eingenommen wurden als angenommen.

 

3.      Wesentliche Änderungen im Marktbetrieb

Durch Änderungen in der Marktsatzung wurden ab dem Jahr 2008 verschiedene Maßnahmen zur Kostensenkung eingeleitet.

Unter anderem wurde die freiwillige Serviceleistung der Stadt, d.h. die Möglichkeit der Abfallentsorgung nach Ende des Marktbetriebes, abgeschafft, so dass die Markthändler den Müll auf eigene Kosten bzw. auf dem vorgegebenen Weg des Kreislaufwirtschaftsgesetzes über den Großhändler, zu entsorgen haben.


Weiterhin werden Marktveranstaltungen, die auf einen Feiertag fallen, nicht mehr verlegt, sondern ersatzlos gestrichen.

Darüber hinaus wurden ab 2008 zunächst die Marktflächen in Oberaden am Freitag und in der Fußgängerzone am Samstag verkleinert sowie Flächen auf dem Stadtmarkt am Donnerstag, die durch die Einrichtung einer Imbiss- und Aufenthaltsecke weggefallen waren, angepasst und so die zu berücksichtigenden Verkaufsfrontmeter korrigiert.

Aufgrund geringer Auslastung und einer damit einhergehenden Unwirtschaftlichkeit wurde der Markt in Oberaden zum 01.01.2009 schließlich ersatzlos aus der Marktsatzung herausgenommen.


4.      Kalkulation 2011

 

4.1.   Kalkulationszeitraum

Der Kalkulationszeitraum für die Marktstandsgebühren beträgt ein Kalenderjahr.

4.2.   Ergebnis

Aufgrund der als Anlage 2 beigefügten Gebührenkalkulation ergibt sich eine Gebühr in Höhe von 2,6898 EUR. Deshalb wird ein festzusetzender Betrag von 2,69 EUR je lfd. Meter vorgeschlagen.

Die Einnahmen belaufen sich bei einem Gebührensatz von 2,69 EUR auf 147.143 EUR.

Die Kosten einschließlich der Verlustvorträge werden in Höhe von 147.130 EUR erwartet. Der Kostendeckungsgrad beträgt somit 100,01 %.

4.3.   Ermittlung des Gebührenbedarfs

4.3.1.      Allgemeines

Im Rahmen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) sind viele Ausgabehaushaltsstellen zu sogenannten Konten zusammengefasst worden.

Werden in die Kalkulation Kosten übernommen, deren Höhe mit dem Betrag des NKF-Kontos übereinstimmt, sind diese mit der Kontonummer und der Kontenbezeichnung in der Kalkulation kenntlich gemacht.

Bei der Zusammenfassung mehrerer NKF-Konten erscheint nur der Oberbegriff.

Die kalkulatorischen Kosten können keinen NKF-Konten zugeordnet werden.

4.3.2.      Personalkosten

Kosten                                                60.250 EUR

Für die Überwachung des ordnungsgemäßen Auf- und Abbaus der Stände und des reibungslosen Marktbetriebes sowie für die verwaltungsmäßige Abwicklung wird städtisches Personal eingesetzt.

Als Berechnungsgrundlage dienen die voraussichtlichen Personalkosten einschließlich der Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen für Beamte des Jahres 2011 der für den Bereich der Märkte tätigen Mitarbeiter.

4.3.3.      Unterhaltung der sonstigen unbebauten Flächen

Kosten                                                  3.000 EUR

Für die Unterhaltung der Marktflächen sowie der Betriebsvorrichtungen sind Kosten in o.g. Höhe einzuplanen.

4.3.4.      Bewirtschaftung der Grundstücke

Kosten                                                  4.100 EUR

Unter diesen Kosten sind Aufwendungen für folgende Leistungen zusammengefasst:

§         Grundbesitzabgaben                                                       100 EUR

Hierbei handelt es sich um anteilige Straßenreinigungsgebühren, die vor den Marktgrundstücken anfallen.

§         Reinigung                                                         2.500 EUR

An den Markttagen am Donnerstag ist die Toilettenanlage im Gebäude am Marktplatz für den Marktbetrieb geöffnet. Für die Reinigung dieser Toilettenanlage wird mit Kosten in angegebener Höhe gerechnet.

§         Strom, Wasser                                                       1.000 EUR

Hierbei handelt es sich um Wasserkosten sowie um Kosten des Allgemeinstroms. Die Stromkosten für spezielle Einrichtungen der Marktbeschicker werden nach Verbrauch in Rechnung gestellt und sind nicht Bestandteil dieser Kalkulation.

§         Versicherung                                                                   500 EUR

Die Versicherung dient dem Schutz der dem Marktbetrieb zugehörenden Einrichtungen und reguliert etwaige Schadensfälle.

4.3.5.      Erstattung von Aufwendungen an private Unternehmen

Kosten                                                  1.250 EUR

Für die Toilettennutzung durch Marktbesucher sowie Marktbeschicker am Samstag öffnet ein Gewerbebetrieb an der Präsidentenstraße zu einem früheren Zeitpunkt. Der Betreiber erhält hierfür eine Nutzungsentschädigung.

Weiterhin ist die Stadt Bergkamen an dem Gebäude am Marktplatz beteiligt. Für die anteilige bauliche Unterhaltung der an den Markttagen geöffneten Markttoiletten ist an die Verwaltung für das Gebäude eine Entschädigung zu zahlen.



4.3.6.      Auszahlungen für sonstige Dienstleistungen

Kosten                                                  6.600 EUR

Der Entsorgungsbetrieb Bergkamen (EBB) führt die maschinelle Reinigung der Marktflächen durch. Die entstehenden Kosten sind zu erstatten.

4.3.7.      Geschäftsausgaben

Kosten                                                  2.070 EUR

Die Marktmeister erhalten für die Nutzung Ihrer privaten PKW im Zusammenhang mit Marktveranstaltungen Entschädigungen nach dem Landesreisekostengesetz.

4.3.8.      Baubetriebshofleistungen

Kosten                                                33.000 EUR

Vor und nach den Marktveranstaltungen führt der Baubetriebshof (BBH) die Absperrungen und Räumungen der Marktplätze durch. Die vom Baubetriebshof veranschlagten Kosten sind zu erstatten.

4.3.9.      Sonstige interne Leistungsbeziehungen

Kosten                                                  7.804 EUR

Bei diesen Kosten handelt es sich um den sogenannten Verwaltungskostenbeitrag. Hiermit sind Kosten zu begleichen, die in den Fachämtern für die Bewirtschaftung der Märkte entstehen. Dazu gehören u.a. Heizkosten, Büromaterialien und Strom.

4.3.10.  Kalkulatorische Kosten

Kosten                                                11.968 EUR

Die Abschreibungen in Höhe von 7.897 EUR ermitteln sich anhand des Wiederbeschaffungswertes. Bei der Ermittlung der Zinsen in Höhe von 4.071 EUR wurde ein Zinssatz von 6,5 % zugrunde gelegt (Basis: Anschaffungskosten).

4.3.11.  Verlustvortrag

Verlust 2009                                                17.088 EUR

Der Verlust des Jahres 2009 wird vollständig als gebührenerhöhend berücksichtigt.









5.      Ermittlung der Frontmeter

Bei Vollauslastung der Marktflächen ergeben sich folgende Frontmeter:

Markt Mitte

1.010 m

48 Veranstaltungen

Markt Mitte Verlegung

900 m

2 Veranstaltungen

Markt Fußgängerzone

85 m

52 Veranstaltungen

Gesamtmeter pro Jahr

54.700 m

 



6.      Gebührenkalkulation

Nach Division der Gesamtkosten von 147.130 EUR durch 54.700 mögliche Frontmeter ergibt sich eine Gebühr von 2,6898 EUR je laufenden Frontmeter.

Die Gebühr für das Jahr 2011 sollte daher auf 2,69 EUR festgesetzt werden. Die Gebühr für das Jahr 2010 betrug 2,77 EUR.

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

 

Amtsleiterin

 

 

 

 

Busch

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Höll

Sichtvermerk:     

StA 30

 

 

 

Roreger