Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt die Satzung über die Entleerung von Grundstücks-
entwässerungsanlagen
der Stadt Bergkamen vom .........., die der Erstschrift der Niederschrift
beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Aufgrund der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes NRW vom 01.03.2010 muss die Satzung über die Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 14.12.2009 neu gefasst werden. Die Neufassung der Satzung über die Entleerung der Grundstücksentwässerungsanlagen orientiert sich an der aktuellen Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, die mit dem Innenministerium NRW und dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW sowie der Kommunal- und Abwasserberatung NRW abgestimmt sind. Örtliche Besonderheiten und bisherige Verwaltungspraktiken der Stadt Bergkamen wurden berücksichtigt.
Die neue Satzung ist als Anlage 1 beigefügt.
Die Änderungen, die sich im Vergleich zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Stadt Bergkamen für den Stadtbetrieb Entwässerung vom 14.12.2009 ergeben, sind in Fettdruck dargestellt.
Als Anlage 2 beigefügt ist die Gebührenkalkulation für das Jahr 2011. Die Gebühr für 2011 beträgt 96,72 €. Für das Jahr 2010 wurde eine Gebühr von 92,72 € festgesetzt. Die Kostensteigerung beruht im Wesentlichen auf einer Erhöhung der Personalkosten.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 1 Anlage
Die Betriebsleitung des SEB Mecklenbrauck Betriebsleiter |
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Vertreter der Betriebsleitung Staschat |
Sachbearbeiter Brandt |
Sichtvermerk StA 30 Roreger |