Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Wirtschaftsplan 2011 des EntsorgungsBetriebesBergkamen (EBB) so wie er als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Abweichend von den Beschlüssen des Doppelhaushaltes 2010/2011 der Stadt Bergkamen sind vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres die Wirtschaftspläne von Sondervermögen aufzustellen (vgl. § 14 Abs. 1 EigVO NRW).
Sie können nicht – wie der gemeindliche Haushaltsplan – für zwei Jahre aufgestellt werden, weil § 97 Abs. 3 GO NRW nicht die sinngemäße Anwendung des § 78 Abs. 2 GO NRW zulässt.
Daraus folgt, dass Wirtschaftspläne von Sondervermögen jährlich auf- und festgestellt werden müssen.
Der als Anlage beigefügt Wirtschaftsplan des EntsorgungsBetriebesBergkamen (EBB) enthält alle notwendigen Aufwendungen und Erträge sowie Ein- und Auszahlungen für Investitionen für das Jahr 2011 sowie einen Ausblick auf die Jahre 2012 – 2014.
Gemäß § 5 Abs. 4 EigVO NRW berät der Betriebsausschuss die Beschlüsse des Rates vor.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 1 Anlage
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Techn.
Beigeordneter u. Betriebsleiter |
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Stv.
Betriebsleiter Polplatz |
Sachbearbeiterin Grotefels |
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