Betreff
Beschluss des Wirtschaftsplanes 2011 des EntsorgungsBetriebBergkamen
Vorlage
10/0460
Aktenzeichen
70.02 pol-mü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Wirtschaftsplan 2011 des EntsorgungsBetriebesBergkamen (EBB) so wie er als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt ist.

Sachdarstellung:

 

Abweichend von den Beschlüssen des Doppelhaushaltes 2010/2011 der Stadt Bergkamen sind vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres die Wirtschaftspläne von Sondervermögen aufzustellen (vgl. § 14 Abs. 1 EigVO NRW).

 

Sie können nicht – wie der gemeindliche Haushaltsplan – für zwei Jahre aufgestellt werden, weil § 97 Abs. 3 GO NRW nicht die sinngemäße Anwendung des § 78 Abs. 2 GO NRW zulässt.

 

Daraus folgt, dass Wirtschaftspläne von Sondervermögen jährlich auf- und festgestellt werden müssen.

 

Der als Anlage beigefügt Wirtschaftsplan des EntsorgungsBetriebesBergkamen (EBB) enthält alle notwendigen Aufwendungen und Erträge sowie Ein- und Auszahlungen für Investitionen für das Jahr 2011 sowie einen Ausblick auf die Jahre 2012 – 2014.

 

Gemäß § 5 Abs. 4 EigVO NRW berät der Betriebsausschuss die Beschlüsse des Rates vor.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter u. Betriebsleiter

 

 

Stv. Betriebsleiter

 

 

 

 

Polplatz

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Grotefels