hier: 16. Änderung zur Gebührensatzung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt die 16. Änderungssatzung vom ………. zur Satzung über
die Abfallbeseitigungsgebühren der Stadt Bergkamen vom 20.12.1993, die der
Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Die Gebührenkalkulation wurde in Abstimmung mit dem Amt für Finanzen und Steuern, Frau Gläser, durch die Mitarbeiter des EBB – Frau Grotefels (Betriebswirtin) und Herr Heinemann (neuer Disponent) – aufgestellt.
1.
Sammel- und Transportleistung des EBB
Der EBB führt seit Juli 2006 die vorgenannte Aufgabe durch. Bis auf die
qualifizierte Schätzung bei den Betriebsstoffen (insbesondere Dieselpreis) sind
die laufenden Geschäftsaufwendungen relativ genau zu beziffern. Im Ergebnis ist
festzustellen, dass im Laufe des Jahres 2011 keine wesentlichen Abweichungen
auftreten werden.
2.
Gebührenfestsetzung des Kreises Unna
In seiner letzten Sitzung hat der Kreistag für 2011 folgende Gebührensätze
beschlossen:
Restabfall 233,57
€ + 1,40 %
Bioabfall 89,72
€ + 6,52 %
Grünabfall 50,58
€ = 0,00 %
Altpapierverwertung 3,14
€ + 0,96 %
Sperrmüll
- je Einwohner 4,04
€ + 0,74 %
- Tonne 78,45
€ + 0,75 %
3.
Veränderungen
gegenüber 2010
Neben der vg.
Gebührenfestsetzung des Kreises Unna sind folgende Veränderungen gegenüber der
Gebührenkalkulation 2010 zu berücksichtigen:
Ø
Reduzierung der Umdeklaration von rd. 200
Gewichtstonnen Bioabfall in 2009 auf rd. 12 im Jahr 2010 durch die GWA in
Restabfall aufgrund von Fehlbefüllung aus dem Siedlungsbereich der „Alten
Kolonie“, Bergkamen-Mitte
Ø
Erhöhte Erlöse aus dem Bereich der kommunalen
Papierverwertung aufgrund der aktuellen Lage des Rechtsstreites zwischen GWA /
AKU und der Fa. Remondis von 78,76 € je Gewichtstonne statt 66,83 €
Ø
reduzierter Personal- und Fahrzeugaufwand aufgrund der
Optimierung der Tourenpläne bei der Papierabfuhr und des reduzierten
Fahrzeugbestandes (vier statt fünf Abfallsammelfahrzeuge vom Typ Seitenlader)
4.
Gebührenfestsetzung
der Stadt Bergkamen
4.1
Gewinn-/Verlustvortrag nach § 6 KAG NRW
Das Ergebnis der Betriebsabrechnung für das Jahr 2008 sieht einen Gewinnvortrag
für Restabfall von 175.519 € und für Bioabfall von 19.054 € vor. Der Vortrag
wird in der Kalkulation für 2011 berücksichtigt.
4.2
Kalkulationszeitraum
Als Kalkulationszeitraum werden 12 Monate
zugrunde gelegt.
4.3
Ergebnis
4.3.1
Gesamtveränderung 2011
Bedingt durch die oben genannten Einflussfaktoren werden im Vergleich zum Vorjahr im Restabfallbereich keine Mehrbelastungen erwartet. Hier wird eine Gebührenkontinuität vorgeschlagen.
Im Bereich Bioabfall kann die deutliche
Kostensteigerung der Umlagekosten der Kreises für Kompostierung etc. nicht
komplett aufgefangen werden sondern muss zum Teil als erhöhte Gebühr weiter
gegeben werden.
4.3.2
Gebühren für die Beseitigung von Bioabfall
Unter Berücksichtigung
der Erhöhung der Umlagekosten an den Kreis Unna konnte trotz der vg. Optimierungen
keine Kontinuität erreicht werden. Der Gebührenanstieg konnte allerdings von
6,52% auf 1,91 % begrenzt werden.
Aufgrund der nachfolgenden Kalkulation ergibt sich ein Betrag von 1,5989 € je
Liter wöchentlich zur Verfügung stehendes Volumen. Der Gebührensatz sollte auf
1,60 € je Liter erhöht werden.
Für die
unterschiedlichen Gefäßgrößen ergeben sich für das Jahr 2011 im Vergleich zu
2010 folgende Gebührensätze:
4.3.3
Gebühren für die Beseitigung von Restabfall
Aus der Kalkulation ergibt sich ein
Betrag von 3,3665 € je Liter
wöchentlich zur Verfügung stehendes Volumen. Der Gebührensatz sollte auf 3,37
€/l festgesetzt werden.
Hieraus ergeben sich zum Vergleich
mit 2010 folgende Änderungen:
Gebührenbedarfsermittlung
4.3.4
Kosten des Einsammelns und Transportierens
4.3.4.1
Personalkosten
4.3.4.1.1
Personalkosten der Einsatzplanung 46.545,00 €
Für die Planung und Überwachung der Touren für die Sammlung von
Restabfall, Bioabfall, Papier und Sperrmüll sowie die Auslieferung von
auszutauschenden Gefäßen wird ein Disponent benötigt; notwendige
Vertretungsregelungen werden über einen Personaleinkauf vom Baubetriebshof
abgedeckt.
4.3.4.1.2
Kosten des Büroarbeitsplatzes der Einsatzplanung 14.820,00 €
Gemäß KGSt-Bericht 2/2009 „Kosten eines Arbeitsplatzes“ teilen sich die Kosten
für einen Büroarbeitsplatz wie folgt auf:
- Sachkostenpauschale 5.130,00
€
Die Pauschale beinhaltet u. a. Raumkosten (Miete, Heizung etc.), Telefon- und Portokosten, allgemeinen Bürobedarf, Abschreibungen und Zinsen von Büromaschinen sowie deren Instandsetzung und Instandhaltung, Kosten für Fortbildung etc. |
- Allgemeine informationstechnische
Unterstützung 9.690,00
€
Hiermit werden Kosten für die Wartung von allgemeinen EDV-Programmen, Lizenzentgelte bzw. Abschreibung und Zinsen für Programme sowie die Betreuung durch Personal der EDV-Abteilung etc. abgedeckt. |
4.3.4.1.3
Personalkosten Fahrer/Lader 375.313,00
€
Zugrunde gelegt wird ein Personalbedarf von neun
Mitarbeitern, die Aufteilung erfolgt anhand der für die Sammlung der
einzelnen Abfallarten geplanten Arbeitsstunden.
4.3.4.1.4
Kosten des Arbeitsplatzes 37.531,00
€
Laut KGSt-Bericht 2/2009 wird für Nichtbüroarbeitsplätze ein 10%iger Aufschlag
auf die Personalkosten berücksichtigt, der die Kosten für Dienstkleidung,
Raumkosten (Sozialräume) etc. beinhaltet.
4.3.4.1.5
Vertretung Urlaub/Krankheit 6.804,00
€
Um für die Fahrzeuge einen täglichen Einsatz gewährleisten zu können, werden
nach dem Personaleinsatzplan rd. 183 Personalstunden benötigt, die nicht mit
den neun Mitarbeitern im EBB abgedeckt werden
können. Es wird davon ausgegangen, dass ca. 706 Personalstunden zu einem
Verrechnungssatz von 37,80 €/Std. vom Baubetriebshof eingekauft werden
müssen.
4.3.4.2 Kalkulatorische Abschreibungen
Als
Basis der Abschreibungen dienen die indizierten Anschaffungskosten.
4.3.4.2.1
Fahrzeuge 150.321,00
€
4.3.4.2.2
Halle 1.965,00
€
Die Aufteilung dieser beiden Positionen auf die unterschiedlichen
Kostenträger erfolgt anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.
4.3.4.2.3
EDV-Programm 2.165,00
€
Für die Planung und Überwachung des optimalen Personal- und Fahrzeugeinsatzes
wird ein spezielles EDV-Programm eingesetzt.
4.3.4.2.4
Abfallgefäße 43.276,00
€
Der von Remondis übernommene Gefäßbestand wird über einen Zeitraum von acht
Jahren abgeschrieben. Der Nachkauf wird mit einer Abschreibungsdauer von zehn
Jahren berücksichtigt.
4.3.4.2.5
Sonstiges 6.034,00
€
Das Gelände des ehemaligen Wertstoffhofes wird als Lagerplatz für Rest- und
Biomüllgefäße genutzt. Bei den Abschreibungen handelt es sich hauptsächlich um
Einbauten auf dem Gelände.
4.3.4.3
Kalkulatorische Zinsen 58.733,00
€
Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des durchschnittlich gebundenen
Kapitals nach Anschaffungswerten mit einem unveränderten kalkulatorischen
Zinssatz von 6,5 %.
4.3.4.4
Unterhaltung der Fahrzeuge 270.165,00
€
In dieser Position sind Kosten enthalten für z. B. Reparaturen, Versicherung
und Kraftstoffverbrauch sowie für Voll-Service-Verträge. Die Verteilung erfolgt
anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.
4.3.4.5
Leitungs-/interne Verwaltungskosten EBB
Für die Leitung des EBB (Betriebsleiter, Stellvertreter, Buchhaltung,
Rechnungsprüfung und –zahlbarmachung) sind Personalkosten sowie
Sachkostenpauschalen inkl. Technikunterstützung zu berücksichtigen.
Weiterhin fallen Kosten für die Prüfung des EBB sowie Abschreibungen und Zinsen
für die baulichen Veränderungen am Baubetriebshof an.
Die Verteilung der Gesamtkosten erfolgt auf die Bereiche Abfallbeseitigung und
Straßenreinigung nach den durch die einzelnen Bereiche zu vertretenden Kosten.
4.3.5
Sonstige Kosten der Abfallbeseitigung
4.3.5.1
Kosten der Verbrennung und Verwertung/Abrechnung mit dem Kreis
Unna
Wie oben bereits dargestellt, hat der Kreis Unna die Gebühren für die
Beseitigung und Verwertung von Abfällen teilweise angehoben.
Es
wird davon ausgegangen, dass für 2011 folgende Mengen mit dem Kreis Unna
abzurechnen sind:
a) Restabfall
- aus Restabfallgefäßen
Aufgrund der Sammelergebnisse der Monate Oktober 2009 bis September 2010 ist davon auszugehen, dass im Jahr 2011 rd. 8.350 t über Restabfallgefäße zu entsorgen sind. |
- Wilder Müll
Es wird von einer Tonnage von 230 t wildem Müll ausgegangen. |
b)
Sperrmüll
Neben einer Grundgebühr von 4,01 € je Einwohner sind je angelieferter Tonne
Gebühren von 79,04 € zu zahlen.
Abgerechnet werden hier die Mengen, die über das Holsystem dem Kreis
Unna zur Verwertung und Entsorgung übergeben werden sowie die Mengen, die am
GWA-Wertstoffhof anfallen..
Für 2011 wird von einer Menge von 3.160 t ausgegangen.
c)
Bioabfall
Aufgrund der Sammelergebnisse der Monate Oktober 2009 bis September 2010 kann
für 2011 von einer Sammelmenge von 2.600 t ausgegangen werden.
d) Grünschnitt
Als Entsorgungsmengen von Grünschnitt über den Wertstoffhof werden
1.850 t und als Entsorgungsmengen aus der
Weihnachtsbaum-/Grünschnittabfuhr 100 t zugrunde gelegt.
Kosten des Wertstoffhofes
An den Betreiber des Wertstoffhofes sind die Kosten für die Verwertung der
angelieferten Mengen zu entrichten. Die zu zahlenden Beträge enthalten die
Kosten für die Bereitstellung der erforderlichen Sammel-, Sortier-, Trenn- und
Lagersysteme sowie die Kosten für den Transport der angelieferten Mengen.
Dabei ist von folgenden Mengen und Preisen (inkl. 19 % MwSt.) auszugehen:
Im Jahr 2011 erbringt die GWA die Leistung der
Elektroschrottentsorgung für die Stadt Bergkamen kostenfrei. Damit entfällt
auch die Erlösgutschrift für die Vermarktung des Elektroschrotts.
4.3.5.2
Betreiberkosten Wertstoffhof 120.000,00
€
Dieser Betrag dient zur Finanzierung aller Kosten im Bereich des Hoch-
und Tiefbaues, der Personalkosten sowie der laufenden Kosten, die der Aufrechterhaltung
des Betriebes dienen.
4.3.5.3
Entsorgung Sonderabfälle 10.000,00
€
Bei diesen Kosten handelt es sich um die Miete der Abfallsammelbehälter am
Baubetriebshof, in denen die von Bürgern verbotswidrig abgelagerten
Sonderabfälle (Autobatterien, Ölkanister) gelagert werden sowie deren
Entsorgung.
4.3.5.4
Containergestellung 14.000,00
€
Der Abfall von wilden Müllkippen wird in Containern einer ordnungsgemäßen
Entsorgung zugeführt. Für Überkapazitäten aus dem Bereich der Papierentsorgung
aus privaten Haushalten besteht am Wertstoffhof die Möglichkeit, diese über
einen Presscontainer zu entsorgen.
4.3.5.5
Ersatzbeschaffung Straßenpapierkörbe 8.000,00 €
Für die Beschaffung und Aufstellung von Straßenpapierkörben im Stadtgebiet wird
der o. g. Betrag benötigt.
4.3.5.6
Kosten für Gebührenmarken 1.000,00
€
Hierbei handelt es sich um den Nachkauf von Gebührenmarken.
4.3.5.7
Erstellung, Fortführung und Verteilung der Abfallkalender 11.216,00 €
Um die Bürger u. a. über die Abfuhrtermine und Öffnungszeiten zu informieren,
werden, wie seit mehreren Jahren üblich, Abfallkalender an jeden Haushalt
verteilt.
4.3.5.8
Leistungen des Baubetriebshofes 79.700,00
€
Für die Beseitigung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen sowie die Leerung
der Straßenpapierkörbe werden Leistungen des Baubetriebshofes benötigt. Geplant
ist eine Inanspruchnahme von ca. 1.000 Personalstunden zuzüglich
Fahrzeugeinsatz.
4.3.5.9
Inanspruchnahme von Leistungen der Verwaltung - Personal - 118.075,00 €
Der EBB nimmt Personalleistungen der Verwaltung in Anspruch, z. B. des
Steueramtes für das Erstellen der Bescheide, der Stadtkasse oder des
Umweltbereiches.
4.3.5.10
Inanspruchnahme von Leistungen der Verwaltung - sächlich - 27.490,00 €
Hieraus sind die Aufwendungen zu begleichen, die in den Fachämtern für die
Beschäftigung mit der Abfallbeseitigung entstehen.
Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt
anhand von Personenschlüsseln.
4.3.6
Zu erwartende Erlöse
4.3.6.1
Erlöse Papierverwertung kommunale Mengen 226.041,00
€
Der Kreis Unna zahlt für
78,86 % der gesammelten Menge in 2011 eine Vergütung von 78,76 € je Tonne. Der
geringere Prozentwert gegenüber dem Vorjahr resultiert aus einer neuen
Sortierstudie des INFA (Institut für Abfall, Abwasser und
Infrastrukturmanagemant GmbH). Die höhere Vergütung des Verwerters – wie vor
dargestellt – ist einkalkuliert.
Als Gesamtjahresmenge werden 3.640 t zugrunde gelegt.
4.3.6.2
Erlöse Sperrmüllkarten 71.000,00
€
4.3.6.3
Erlöse Grünschnittkarten 2.500,00
€
4.3.6.4
Erlöse Wertstoffhof 220.000,00
€
4.3.6.5
Erlöse Restabfallsäcke 1.800,00
€
4.3.6.6
Erlöse Behältertausch 5.970,00
€
Für den Austausch (Vergrößerung/Verkleinerung des Volumens) auf Antrag des
Gebührenpflichtigen wird seit 2008 eine Tauschgebühr erhoben.
4.3.6.7
Kostenerstattung Straßenreinigung/Winterdienst 14.468,00 €
Der Einsatz des anzuschaffenden Abrollkipperfahrzeuges soll
zu 40 % im Bereich Winterdienst erfolgen.
4.3.7
Durch Gebühren zu deckende Kosten
Nach der Umlage der Kosten
und Erlöse für die Verwertung/Beseitigung von Papier und Sperrmüll sowie der
Kosten am Wertstoffhof auf den Kostenträger Restabfall ergeben sich
Gesamtkosten für die Verwertung/Beseitigung von
- Restabfall 3.504.239,00
€
- Bioabfall 468.529,00
€
4.3.8
Ermittlung des Gebührensatzes
Der Gebührensatz für die Beseitigung von Restabfall und Bioabfall wird
ermittelt anhand des zur Verfügung stehenden Volumens nach dem
voraussichtlichen Bestand an Gefäßen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Techn. Beigeordneter u. Betriebsleiter |
|
Stv. Betriebsleiter Polplatz |
Sachbearbeiterin Grotefels |
Sichtvermerk StA 30 Roreger |