Betreff
Abfallbeseitigung
hier: 16. Änderung zur Gebührensatzung
Vorlage
10/0458
Aktenzeichen
70.09.01
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 16. Änderungssatzung vom ………. zur Satzung über die Abfallbeseitigungsgebühren der Stadt Bergkamen vom 20.12.1993, die der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

 

Sachdarstellung:

 

Die Gebührenkalkulation wurde in Abstimmung mit dem Amt für Finanzen und Steuern, Frau Gläser, durch die Mitarbeiter des EBB – Frau Grotefels (Betriebswirtin) und Herr Heinemann (neuer Disponent) – aufgestellt.

 

 

 

 

1.                                Sammel- und Transportleistung des EBB

Der EBB führt seit Juli 2006 die vorgenannte Aufgabe durch. Bis auf die qualifizierte Schätzung bei den Betriebsstoffen (insbesondere Dieselpreis) sind die laufenden Geschäftsaufwendungen relativ genau zu beziffern. Im Ergebnis ist festzustellen, dass im Laufe des Jahres 2011 keine wesentlichen Abweichungen auftreten werden.


2.                                Gebührenfestsetzung des Kreises Unna

In seiner letzten Sitzung hat der Kreistag für 2011 folgende Gebührensätze beschlossen:

Restabfall                              233,57 €                        +  1,40 %
Bioabfall                                  89,72 €                        +  6,52 %

Grünabfall                                 50,58 €                        =  0,00 %
Altpapierverwertung                   3,14 €                        +  0,96 %
Sperrmüll
- je Einwohner                            4,04 €                        +  0,74 %
- Tonne                                     78,45 €                        +  0,75 %  

 

3.                                Veränderungen gegenüber 2010

Neben der vg. Gebührenfestsetzung des Kreises Unna sind folgende Verände­rungen gegenüber der Gebührenkalkulation 2010 zu berücksichtigen:

Ø      Reduzierung der Umdeklaration von rd. 200 Gewichtstonnen Bioabfall in 2009 auf rd. 12 im Jahr 2010 durch die GWA in Restabfall aufgrund von Fehlbe­füllung aus dem Siedlungsbereich der „Alten Kolonie“, Bergkamen-Mitte

Ø      Erhöhte Erlöse aus dem Bereich der kommunalen Papierverwertung aufgrund der aktuellen Lage des Rechtsstreites zwischen GWA / AKU und der Fa. Remondis von 78,76 € je Gewichtstonne statt 66,83 €

Ø      reduzierter Personal- und Fahrzeugaufwand aufgrund der Optimierung der Tourenpläne bei der Papierabfuhr und des reduzierten Fahrzeugbestandes (vier statt fünf Abfallsammelfahrzeuge vom Typ Seitenlader)

 


 

4.                  Gebührenfestsetzung der Stadt Bergkamen

4.1                            Gewinn-/Verlustvortrag nach § 6 KAG NRW

Das Ergebnis der Betriebsabrechnung für das Jahr 2008 sieht einen Gewinnvortrag für Restabfall von 175.519 € und für Bioabfall von 19.054 € vor. Der Vortrag wird in der Kalkulation für 2011 berücksichtigt.

4.2                            Kalkulationszeitraum

 

Als Kalkulationszeitraum werden 12 Monate zugrunde gelegt.

4.3                            Ergebnis

4.3.1                      Gesamtveränderung 2011

Bedingt durch die oben genannten Einflussfaktoren werden im Vergleich zum Vorjahr im Restabfallbereich keine Mehrbelastungen erwartet. Hier wird eine Gebührenkontinuität vorgeschlagen.

Im Bereich Bioabfall kann die deutliche Kostensteigerung der Umlagekosten der Kreises für Kompostierung etc. nicht komplett aufgefangen werden sondern muss zum Teil als erhöhte Gebühr weiter gegeben werden.

4.3.2                      Gebühren für die Beseitigung von Bioabfall

Unter Berücksichtigung der Erhöhung der Umlagekosten an den Kreis Unna konnte trotz der vg. Optimierungen keine Kontinuität erreicht werden. Der Gebührenanstieg konnte allerdings von 6,52% auf 1,91 % begrenzt werden.
Aufgrund der nachfolgenden Kalkulation ergibt sich ein Betrag von 1,5989 € je Liter wöchentlich zur Verfügung stehendes Volumen. Der Gebührensatz sollte auf 1,60 € je Liter erhöht werden.

Für die unterschiedlichen Gefäßgrößen ergeben sich für das Jahr 2011 im Vergleich zu 2010 folgende Gebührensätze:

 

4.3.3                      Gebühren für die Beseitigung von Restabfall

Aus der Kalkulation ergibt sich ein Betrag von 3,3665  € je Liter wöchentlich zur Verfügung stehendes Volumen. Der Gebührensatz sollte auf 3,37 €/l festgesetzt werden.



Hieraus ergeben sich zum Vergleich mit 2010 folgende Änderungen:




                   Gebührenbedarfsermittlung

4.3.4                      Kosten des Einsammelns und Transportierens

4.3.4.1                Personalkosten

4.3.4.1.1          Personalkosten der Einsatzplanung                                                        46.545,00 €

Für die Planung und Überwachung der Touren für die Sammlung von Restabfall, Bioabfall, Papier und Sperrmüll sowie die Auslieferung von auszutauschenden Gefäßen wird ein Disponent benötigt; notwendige Vertretungsregelungen werden über einen Personaleinkauf vom Baubetriebshof abgedeckt.

4.3.4.1.2        Kosten des Büroarbeitsplatzes der Einsatzplanung                                14.820,00 €

Gemäß KGSt-Bericht 2/2009 „Kosten eines Arbeitsplatzes“ teilen sich die Kosten für einen Büroarbeitsplatz wie folgt auf:

-     Sachkostenpauschale                                                                           5.130,00 €

Die Pauschale beinhaltet u. a. Raumkosten (Miete, Heizung etc.), Telefon- und Portokosten, allgemeinen Bürobedarf, Abschreibungen und Zinsen von Büromaschinen sowie deren Instandsetzung und Instandhaltung, Kosten für Fortbildung etc.

 
-    Allgemeine informationstechnische Unterstützung                              9.690,00 €

Hiermit werden Kosten für die Wartung von allgemeinen EDV-Programmen, Lizenzentgelte bzw. Abschreibung und Zinsen für Programme sowie die Betreuung durch Personal der EDV-Abteilung etc. abgedeckt.

 

4.3.4.1.3          Personalkosten Fahrer/Lader                                                                375.313,00 €

Zugrunde gelegt wird ein Personalbedarf von neun Mitarbeitern, die Aufteilung erfolgt anhand der für die Sammlung der einzelnen Abfallarten geplanten Arbeitsstunden.

4.3.4.1.4          Kosten des Arbeitsplatzes                                                                       37.531,00 €

Laut KGSt-Bericht 2/2009 wird für Nichtbüroarbeitsplätze ein 10%iger Aufschlag auf die Personalkosten berücksichtigt, der die Kosten für Dienstkleidung, Raumkosten (Sozialräume) etc. beinhaltet.

 

4.3.4.1.5          Vertretung Urlaub/Krankheit                                                                       6.804,00 €

Um für die Fahrzeuge einen täglichen Einsatz gewährleisten zu können, werden nach dem Personaleinsatzplan rd. 183 Personalstunden benötigt, die nicht mit den neun Mitarbeitern im EBB abgedeckt werden können. Es wird davon ausgegangen, dass ca. 706 Personalstunden zu einem Verrechnungssatz von 37,80 €/Std. vom Baubetriebshof eingekauft werden müssen.

4.3.4.2                Kalkulatorische Abschreibungen

 

                   Als Basis der Abschreibungen dienen die indizierten Anschaffungskosten.

4.3.4.2.1        Fahrzeuge                                                                                               150.321,00 €

4.3.4.2.2        Halle                                                                                                            1.965,00 €

Die Aufteilung dieser beiden Positionen auf die unterschiedlichen Kostenträger erfolgt anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.

4.3.4.2.3        EDV-Programm                                                                                          2.165,00 €

Für die Planung und Überwachung des optimalen Personal- und Fahrzeugeinsatzes wird ein spezielles EDV-Programm eingesetzt.

4.3.4.2.4        Abfallgefäße                                                                                              43.276,00 €

Der von Remondis übernommene Gefäßbestand wird über einen Zeitraum von acht Jahren abgeschrieben. Der Nachkauf wird mit einer Abschrei­bungsdauer von zehn Jahren berücksichtigt.

4.3.4.2.5         Sonstiges                                                                                                   6.034,00 €

Das Gelände des ehemaligen Wertstoffhofes wird als Lagerplatz für Rest- und Biomüllgefäße genutzt. Bei den Abschreibungen handelt es sich hauptsächlich um Einbauten auf dem Gelände.      

4.3.4.3                Kalkulatorische Zinsen                                                                             58.733,00 €

Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des durchschnittlich gebundenen Kapitals nach Anschaffungswerten mit einem unveränderten kalku­latorischen Zinssatz von 6,5 %.

4.3.4.4                Unterhaltung der Fahrzeuge                                                                  270.165,00 €

In dieser Position sind Kosten enthalten für z. B. Reparaturen, Versicherung und Kraftstoffverbrauch sowie für Voll-Service-Verträge. Die Verteilung erfolgt anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.

4.3.4.5                Leitungs-/interne Verwaltungskosten EBB

Für die Leitung des EBB (Betriebsleiter, Stellvertreter, Buchhaltung, Rechnungsprüfung und –zahlbarmachung) sind Personalkosten sowie Sachkostenpauschalen inkl. Technikunterstützung zu berücksichtigen.

Weiterhin fallen Kosten für die Prüfung des EBB sowie Abschreibungen und Zinsen für die baulichen Veränderungen am Baubetriebshof an.

Die Verteilung der Gesamtkosten erfolgt auf die Bereiche Abfallbeseitigung und Straßenreinigung nach den durch die einzelnen Bereiche zu vertretenden Kosten.

4.3.5                      Sonstige Kosten der Abfallbeseitigung

4.3.5.1                Kosten der Verbrennung und Verwertung/Abrechnung mit dem Kreis Unna

Wie oben bereits dargestellt, hat der Kreis Unna die Gebühren für die Beseitigung und Verwertung von Abfällen teilweise angehoben.

                   Es wird davon ausgegangen, dass für 2011 folgende Mengen mit dem Kreis Unna abzurechnen sind:

a) Restabfall

-    aus Restabfallgefäßen

Aufgrund der Sammelergebnisse der Monate Oktober 2009 bis September 2010 ist davon auszugehen, dass im Jahr 2011 rd. 8.350 t über Restabfallgefäße zu entsorgen sind.

                  

                   -    Wilder Müll

Es wird von einer Tonnage von 230 t wildem Müll ausgegangen.

 

                   b) Sperrmüll

Neben einer Grundgebühr von 4,01 € je Einwohner sind je angelieferter Tonne Gebühren von 79,04 € zu zahlen.

Abgerechnet werden hier die Mengen, die über das Holsystem dem Kreis Unna zur Verwertung und Entsorgung übergeben werden sowie die Mengen, die am GWA-Wertstoffhof anfallen..

Für 2011 wird von einer Menge von 3.160 t ausgegangen.

                   c) Bioabfall

Aufgrund der Sammelergebnisse der Monate Oktober 2009 bis September 2010 kann für 2011 von einer Sammelmenge von 2.600 t ausgegangen werden.

                   d)  Grünschnitt

Als Entsorgungsmengen von Grünschnitt über den Wertstoffhof werden 1.850 t und als Entsorgungsmengen aus der Weihnachtsbaum-/Grünschnittabfuhr 100 t zugrunde gelegt.

Kosten des Wertstoffhofes

An den Betreiber des Wertstoffhofes sind die Kosten für die Verwertung der angelieferten Mengen zu entrichten. Die zu zahlenden Beträge enthalten die Kosten für die Bereitstellung der erforderlichen Sammel-, Sortier-, Trenn- und Lagersysteme sowie die Kosten für den Transport der angelieferten Mengen.

Dabei ist von folgenden Mengen und Preisen (inkl. 19 % MwSt.) auszugehen:

 

Im Jahr 2011 erbringt die GWA die Leistung der Elektroschrottentsorgung für die Stadt Bergkamen kostenfrei. Damit entfällt auch die Erlösgutschrift für die Vermarktung des Elektroschrotts.

 

4.3.5.2                Betreiberkosten Wertstoffhof                                                                 120.000,00 €

Dieser Betrag dient zur Finanzierung aller Kosten im Bereich des Hoch- und Tiefbaues, der Personalkosten sowie der laufenden Kosten, die der Aufrecht­erhaltung des Betriebes dienen.

4.3.5.3                Entsorgung Sonderabfälle                                                                       10.000,00 €

Bei diesen Kosten handelt es sich um die Miete der Abfallsammelbehälter am Baubetriebshof, in denen die von Bürgern verbotswidrig abgelagerten Sonderabfälle (Autobatterien, Ölkanister) gelagert werden sowie deren Entsorgung.

4.3.5.4                Containergestellung                                                                                 14.000,00 €

Der Abfall von wilden Müllkippen wird in Containern einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt. Für Überkapazitäten aus dem Bereich der Papierentsorgung aus privaten Haushalten besteht am Wertstoffhof die Möglichkeit, diese über einen Presscontainer zu entsorgen.

4.3.5.5                Ersatzbeschaffung Straßenpapierkörbe                                                    8.000,00 €

Für die Beschaffung und Aufstellung von Straßenpapierkörben im Stadtgebiet wird der o. g. Betrag benötigt.

4.3.5.6                Kosten für Gebührenmarken                                                                     1.000,00 €

Hierbei handelt es sich um den Nachkauf von Gebührenmarken.

 

4.3.5.7                Erstellung, Fortführung und Verteilung der Abfallkalender                       11.216,00 €

Um die Bürger u. a. über die Abfuhrtermine und Öffnungszeiten zu informieren, werden, wie seit mehreren Jahren üblich, Abfallkalender an jeden Haushalt verteilt.


4.3.5.8                Leistungen des Baubetriebshofes                                                           79.700,00 €

Für die Beseitigung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen sowie die Leerung der Straßenpapierkörbe werden Leistungen des Baubetriebshofes benötigt. Geplant ist eine Inanspruchnahme von ca. 1.000 Personalstunden zuzüglich Fahrzeugeinsatz.

4.3.5.9                Inanspruchnahme von Leistungen der Verwaltung - Personal -           118.075,00 €

Der EBB nimmt Personalleistungen der Verwaltung in Anspruch, z. B. des Steueramtes für das Erstellen der Bescheide, der Stadtkasse oder des Umweltbereiches.

4.3.5.10            Inanspruchnahme von Leistungen der Verwaltung - sächlich -              27.490,00 €

Hieraus sind die Aufwendungen zu begleichen, die in den Fachämtern für die Beschäftigung mit der Abfallbeseitigung entstehen.
Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt anhand von Personenschlüsseln.

 

4.3.6                      Zu erwartende Erlöse

4.3.6.1                Erlöse Papierverwertung kommunale Mengen                                      226.041,00 €

                   Der Kreis Unna zahlt für 78,86 % der gesammelten Menge in 2011 eine Vergütung von 78,76 € je Tonne. Der geringere Prozentwert gegenüber dem Vorjahr resultiert aus einer neuen Sortierstudie des INFA (Institut für Abfall, Abwasser und Infrastrukturmanagemant GmbH). Die höhere Vergütung des Verwerters – wie vor dargestellt – ist einkalkuliert.

 

 

Als Gesamtjahresmenge werden 3.640 t zugrunde gelegt.

4.3.6.2                Erlöse Sperrmüllkarten                                                                            71.000,00 €

4.3.6.3                Erlöse Grünschnittkarten                                                                           2.500,00 €

4.3.6.4                Erlöse Wertstoffhof                                                                                220.000,00 €

4.3.6.5                Erlöse Restabfallsäcke                                                                              1.800,00 €

4.3.6.6                Erlöse Behältertausch                                                                               5.970,00 €

Für den Austausch (Vergrößerung/Verkleinerung des Volumens) auf Antrag des Gebührenpflichtigen wird seit 2008 eine Tauschgebühr erhoben.

4.3.6.7                Kostenerstattung Straßenreinigung/Winterdienst                                   14.468,00 €

 

Der Einsatz des anzuschaffenden Abrollkipperfahrzeuges soll zu 40 % im Bereich Winterdienst erfolgen.

 

4.3.7                      Durch Gebühren zu deckende Kosten

                   Nach der Umlage der Kosten und Erlöse für die Verwertung/Beseitigung von Papier und Sperrmüll sowie der Kosten am Wertstoffhof auf den Kostenträger Restabfall ergeben sich Gesamtkosten für die Verwertung/Beseitigung von

-    Restabfall                                                                                       3.504.239,00 €
-    Bioabfall                                                                                             468.529,00 €

4.3.8                      Ermittlung des Gebührensatzes

Der Gebührensatz für die Beseitigung von Restabfall und Bioabfall wird ermittelt anhand des zur Verfügung stehenden Volumens nach dem voraussichtlichen Bestand an Gefäßen.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter u. Betriebsleiter

 

 

Stv. Betriebsleiter

 

 

 

 

Polplatz

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Grotefels

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

Roreger