Betreff
Übergang auf weiterführende Schulen zu Beginn des Schuljahres 2010/2011
Vorlage
10/0443
Aktenzeichen
hoe-wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

 

1.       Ausgangslage

 

 

Im Schuljahr 2009/2010 besuchten 507 Schülerinnen und Schüler die vierten Klassen der neun Bergkamener Grundschulen und sind zu Beginn des Schuljahres 2010/2011 auf eine weiterführende Schule gewechselt. Im letzten Jahr waren es 564 Schülerinnen und Schüler, laut der vorliegenden Statistik wird die Zahl im nächsten Jahr 503 betragen.

 

Das Anmeldeverfahren wird durch die Verwaltungsvorschriften zu § 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I geregelt. Durch Erlass wurde geregelt, dass die Anmeldungen bis zum 05.03.2010 abgeschlossen sein mussten.

 

Sofern die Nachfrage das Angebot an Schulplätzen übersteigt, kann die Obere Schulaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit dem Schulträger festlegen, dass für sämtliche Schulen einer Schulform in einer Gemeinde eine kürzere Anmeldefrist als für die übrigen weiterführenden Schulen gilt. Diese verkürzte Anmeldefrist wurde für die Willy-Brandt-Gesamtschule in Absprache mit allen Schulleitungen beantragt und bewilligt. Für die Bergkamener weiterführenden Schulen wurden dementsprechend folgende Anmeldezeiten festgelegt:

 

01.02. bis 05.02.2010 Anmeldungen an der Willy-Brandt-Gesamtschule

01.02. bis 19.02.2010 Anmeldungen an den anderen weiterführenden Bergkamener Schulen

 

Die Schulleitung der Willy-Brandt-Gesamtschule hat unmittelbar nach Ablauf dieses Zeitraumes über die Aufnahme entschieden, sodass die Eltern abgewiesener Schülerinnen und Schüler Gelegenheit hatten, ihr Kind danach an einer anderen weiterführenden Schule anmelden zu können.

 

Die Eltern aller Viertklässler haben einen Anmeldeschein erhalten, der nach den Vorgaben des Ministeriums gestaltet ist. Dieser wird bei Anmeldung an der gewünschten Schule abgegeben. Sofern das Kind dort aufgenommen wird, ist das Verfahren beendet und die Erziehungsberechtigten erhalten eine Durchschrift des Aufnahmescheins mit dem Aufnahmevermerk. Wird das Kind nicht aufgenommen, erhalten die Eltern den Anmeldeschein zurück und legen ihn an einer anderen Schule vor. Durch dieses Verfahren soll verhindert werden, dass ein Kind gleichzeitig an mehreren Schulen angemeldet werden kann. Der Schulträger kann anhand der erhaltenen Durchschrift prüfen, zu welcher weiterführenden Schule sich die Viertklässler anmelden und ob alle Grundschülerinnen und Grundschüler ihrer Schulpflicht durch Anmeldung an einer weiterführenden Schule nachkommen. Über die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers entscheidet gem. § 46 Abs. 1 SchulG die Schulleiterin oder der Schulleiter.

 

 

 

2.  Anmeldezahlen

 

 

a) Hellweg-Hauptschule

Nach Ende des Anmeldungszeitraumes lagen an der Heide-Hauptschule lediglich 12 und an der Hellweg-Hauptschule 9 Anmeldungen vor. Aus diesem Grund hat der Rat der Stadt Bergkamen auch im Hinblick auf die weitere Entwicklung der Schülerzahlen in seiner Sitzung am 27.05.2010 beschlossen, die Heide-Hauptschule in Bergkamen-Weddinghofen zum Schuljahresende 2009/2010 zu schließen, sodass die Hellweg-Hauptschule in Rünthe alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler des 5. Jahrgangs aufgenommen hat (Drucksache Nr.10-0298).

Zwar wurden noch nachträglich einige Schülerinnen und Schüler angemeldet, zum Zeitpunkt des Ratsbeschlusses lag die Anmeldezeit mit 14 bzw. 15 aber immer noch so niedrig, dass an beiden Hauptschulen für sich genommen noch keine Eingangsklasse gebildet werden konnte. Durch die Entscheidung, dass die Hellweg-Hauptschule die integrative Lerngruppe behinderter Schülerinnen und Schüler aus den Gemeinden Bergkamen, Kamen, Werne und Bönen aufnimmt sowie einiger verspäteter Anmeldungen wegen Zuzugs usw. hat sich die Zahl der Fünftklässler an der Hellwegschule auf 40 erhöht, sodass zwei kleine Klassen gebildet werden konnten. Dies hat den Vorteil, dass auch in den folgenden Jahren eine Differenzierung möglich ist. .Alle von einer Grundschule aufgenommenen Schülerinnen und Schüler verfügen über die Empfehlung „Hauptschule / Gesamtschule“.

 

b) Realschulen

 

An den zwei Bergkamener Realschulen sieht die Klassenbildung wie folgt aus:

 

Freiherr-vom-Stein-Realschule             71 Schüler/Innen – 3 Klassen

                                                            (Vorjahr: 79 Schüler/Innen, 3 Klassen)

 

Realschule Oberaden                    49 Schüler/Innen – 2 Klassen
                                                            (Vorjahr 74 Schüler/Innen, 3 Klassen)

 

 

Die Empfehlungen der Fünfklässler an den Realschulen sehen wie folgt aus.

 

Empfehlungen der Fünftklässler der Realschulen 2010/2011

 

 

Freiherr-vom-Stein-Realschule

Realschule Oberaden

Wiederholer

1

1,4 %

--

--

Hauptschule / Gesamtschule

--

--

2

4.1 %

Hauptschule, bedingt Realschule / Gesamtschule

8

11,3 %

4

8,2 %

Realschule / Gesamtschule

58

81,7 %

35

71,4 %

Realschule, bedingt Gymnasium / Gesamtschule

4

5,6 %

5

10,2 %

Gymnasium / Gesamtschule

--

--

3

6,1

Summe

71

100 %

49

100 %

 

c)  Städt. Gymnasium

 

Trotz sinkender Gesamtschülerzahlen sind die Anmeldezahlen am Gymnasium in den letzten Jahren relativ konstant geblieben. Im Vorjahr befanden sich zum Zeitpunkt der Erstellung der Jahresstatistik im September 2009 153 Schülerinnen und Schüler in den sechs gebildeten Eingangsklassen. Zum Schuljahr 2008/2009 wurden ebenfalls sechs Klassen mit 163 Schülerinnen und Schülern gebildet.

Zum aktuellen Schuljahr 2010/2011 konnten wieder sechs Eingangsklassen mit 151 Schülerinnen und Schüler gebildet werden. Die Empfehlungen der Grundschulen für die Fünftklässler des Städt. Gymnasiums sehen wie folgt aus:

 

Realschule / Gesamtschule                                                               1 Schüler/in / 0,7 %

Realschule eingeschränkt Gymnasium  / Gesamtschule            34 Schüler/innen / 22,5 %

Gymnasium / Gesamtschule                                                116 Schüler/innen / 76,8 %

 

 

d) Willy-Brandt-Gesamtschule

 

An der Willy-Brandt-Gesamtschule haben sich während der Anmeldewoche 190 (37,5 % der Viertklässler) Schülerinnen und Schüler angemeldet von denen 21 abgelehnt wurden. In den beiden Vorjahren belief sich die Zahl der Anmeldungen auf 188 (33,3%) bzw. 206 (35,7 %). Im laufenden Schuljahr ist der fünfte Jahrgang an der Willy-Brandt-Gesamtschule 6-zügig mit insgesamt 169 Schülerinnen und Schülern.

 

Die Empfehlung der von einer Grundschule zur Gesamtschule gewechselten Schülerinnen und Schüler sieht wie folgt aus:

 

Hauptschule / Gesamtschule                                              101 Schüler/innen / 60,5 %

Hauptschule, bedingt Realschule / Gesamtschule                           24 Schüler/innen / 14,4 %

Realschule/Gesamtschule                                                       40 Schüler/innen / 23,9 %

Realschule, bedingt Gymnasium / Gesamtschule                             1 Schüler/in / 0,6 %

Gymnasium / Gesamtschule                                                                 1 Schüler/in 0,6 %

(2 Schüler/innen wurden von einer Förderschule aufgenommen)

 

Insgesamt ist festzustellen, dass Kinder mit einer Gymnasial-Empfehlung in der Regel auch an der Schulform „Gymnasium“ angemeldet werden. Der fünfte Jahrgang der Gesamtschule setzt sich zu etwa 2/3 aus Schülerinnen und Schülern mit Hauptschulempfehlung und etwa 1/3 mit Realschulempfehlung zusammen.

 

Eine Gesamtübersicht der Herkunft der Schüler/innen der fünften Klasse der Bergkamener weiterführenden Schulen ist aus Anlage 1 ersichtlich.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Hörstrup