Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
1. Ausgangslage
Im Schuljahr 2009/2010 besuchten 507
Schülerinnen und Schüler die vierten Klassen der neun Bergkamener
Grundschulen und sind zu Beginn des Schuljahres 2010/2011 auf eine weiterführende
Schule gewechselt. Im letzten Jahr waren es 564 Schülerinnen und Schüler, laut
der vorliegenden Statistik wird die Zahl im nächsten Jahr 503 betragen.
Das Anmeldeverfahren wird durch die
Verwaltungsvorschriften zu § 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die
Sekundarstufe I geregelt. Durch Erlass wurde geregelt, dass die Anmeldungen bis
zum 05.03.2010 abgeschlossen sein mussten.
Sofern die Nachfrage das Angebot an
Schulplätzen übersteigt, kann die Obere Schulaufsichtsbehörde im Einvernehmen
mit dem Schulträger festlegen, dass für sämtliche Schulen einer Schulform in
einer Gemeinde eine kürzere Anmeldefrist als für die übrigen weiterführenden
Schulen gilt. Diese verkürzte Anmeldefrist wurde für die
Willy-Brandt-Gesamtschule in Absprache mit allen Schulleitungen beantragt und
bewilligt. Für die Bergkamener weiterführenden Schulen wurden dementsprechend
folgende Anmeldezeiten festgelegt:
01.02. bis 05.02.2010 Anmeldungen an
der Willy-Brandt-Gesamtschule
01.02. bis 19.02.2010 Anmeldungen an
den anderen weiterführenden Bergkamener Schulen
Die Schulleitung der
Willy-Brandt-Gesamtschule hat unmittelbar nach Ablauf dieses Zeitraumes über
die Aufnahme entschieden, sodass die Eltern abgewiesener Schülerinnen und
Schüler Gelegenheit hatten, ihr Kind danach an einer anderen weiterführenden
Schule anmelden zu können.
Die Eltern aller Viertklässler haben
einen Anmeldeschein erhalten, der nach den Vorgaben des Ministeriums gestaltet
ist. Dieser wird bei Anmeldung an der gewünschten Schule abgegeben. Sofern das
Kind dort aufgenommen wird, ist das Verfahren beendet und die
Erziehungsberechtigten erhalten eine Durchschrift des Aufnahmescheins mit dem
Aufnahmevermerk. Wird das Kind nicht aufgenommen, erhalten die Eltern den
Anmeldeschein zurück und legen ihn an einer anderen Schule vor. Durch dieses
Verfahren soll verhindert werden, dass ein Kind gleichzeitig an mehreren
Schulen angemeldet werden kann. Der Schulträger kann anhand der erhaltenen
Durchschrift prüfen, zu welcher weiterführenden Schule sich die Viertklässler
anmelden und ob alle Grundschülerinnen und Grundschüler ihrer Schulpflicht
durch Anmeldung an einer weiterführenden Schule nachkommen. Über die Aufnahme
einer Schülerin oder eines Schülers entscheidet gem. § 46 Abs. 1 SchulG die
Schulleiterin oder der Schulleiter.
2. Anmeldezahlen
a) Hellweg-Hauptschule
Nach Ende des Anmeldungszeitraumes lagen an der Heide-Hauptschule lediglich 12
und an der Hellweg-Hauptschule 9 Anmeldungen vor. Aus diesem Grund hat der Rat
der Stadt Bergkamen auch im Hinblick auf die weitere Entwicklung der
Schülerzahlen in seiner Sitzung am 27.05.2010 beschlossen, die
Heide-Hauptschule in Bergkamen-Weddinghofen zum Schuljahresende 2009/2010 zu
schließen, sodass die Hellweg-Hauptschule in Rünthe alle angemeldeten
Schülerinnen und Schüler des 5. Jahrgangs aufgenommen hat (Drucksache
Nr.10-0298).
Zwar wurden noch nachträglich einige Schülerinnen und Schüler angemeldet, zum
Zeitpunkt des Ratsbeschlusses lag die Anmeldezeit mit 14 bzw. 15 aber immer
noch so niedrig, dass an beiden Hauptschulen für sich genommen noch keine
Eingangsklasse gebildet werden konnte. Durch die Entscheidung, dass die
Hellweg-Hauptschule die integrative Lerngruppe behinderter Schülerinnen und
Schüler aus den Gemeinden Bergkamen, Kamen, Werne und Bönen aufnimmt sowie
einiger verspäteter Anmeldungen wegen Zuzugs usw. hat sich die Zahl der
Fünftklässler an der Hellwegschule auf 40 erhöht, sodass zwei kleine Klassen
gebildet werden konnten. Dies hat den Vorteil, dass auch in den folgenden
Jahren eine Differenzierung möglich ist. .Alle von einer Grundschule
aufgenommenen Schülerinnen und Schüler verfügen über die Empfehlung
„Hauptschule / Gesamtschule“.
b) Realschulen
An den zwei Bergkamener Realschulen sieht die Klassenbildung wie folgt aus:
Freiherr-vom-Stein-Realschule 71 Schüler/Innen – 3 Klassen
(Vorjahr: 79 Schüler/Innen, 3 Klassen)
Realschule Oberaden 49 Schüler/Innen – 2 Klassen
(Vorjahr 74 Schüler/Innen, 3 Klassen)
Die Empfehlungen der Fünfklässler an den Realschulen sehen wie folgt aus.
Empfehlungen der
Fünftklässler der Realschulen 2010/2011 |
||||
|
Freiherr-vom-Stein-Realschule |
Realschule
Oberaden |
||
Wiederholer |
1 |
1,4 % |
-- |
-- |
Hauptschule / Gesamtschule |
-- |
-- |
2 |
4.1 % |
Hauptschule, bedingt Realschule / Gesamtschule |
8 |
11,3 % |
4 |
8,2 % |
Realschule / Gesamtschule |
58 |
81,7 % |
35 |
71,4 % |
Realschule, bedingt Gymnasium / Gesamtschule |
4 |
5,6 % |
5 |
10,2 % |
Gymnasium / Gesamtschule |
-- |
-- |
3 |
6,1 |
Summe |
71 |
100 % |
49 |
100 % |
c) Städt. Gymnasium
Trotz sinkender Gesamtschülerzahlen sind die
Anmeldezahlen am Gymnasium in den letzten Jahren relativ konstant geblieben. Im
Vorjahr befanden sich zum Zeitpunkt der Erstellung der Jahresstatistik im
September 2009 153 Schülerinnen und Schüler in den sechs gebildeten
Eingangsklassen. Zum Schuljahr 2008/2009 wurden ebenfalls sechs Klassen mit 163
Schülerinnen und Schülern gebildet.
Zum aktuellen Schuljahr 2010/2011 konnten wieder sechs Eingangsklassen mit 151
Schülerinnen und Schüler gebildet werden. Die Empfehlungen der Grundschulen für
die Fünftklässler des Städt. Gymnasiums sehen wie folgt aus:
Realschule / Gesamtschule 1 Schüler/in / 0,7 %
Realschule eingeschränkt Gymnasium / Gesamtschule 34 Schüler/innen / 22,5 %
Gymnasium / Gesamtschule 116 Schüler/innen / 76,8 %
d)
Willy-Brandt-Gesamtschule
An der Willy-Brandt-Gesamtschule haben sich während der Anmeldewoche 190 (37,5 % der Viertklässler) Schülerinnen und Schüler angemeldet von denen 21 abgelehnt wurden. In den beiden Vorjahren belief sich die Zahl der Anmeldungen auf 188 (33,3%) bzw. 206 (35,7 %). Im laufenden Schuljahr ist der fünfte Jahrgang an der Willy-Brandt-Gesamtschule 6-zügig mit insgesamt 169 Schülerinnen und Schülern.
Die Empfehlung der von einer Grundschule zur Gesamtschule gewechselten Schülerinnen und Schüler sieht wie folgt aus:
Hauptschule / Gesamtschule 101 Schüler/innen / 60,5 %
Hauptschule, bedingt Realschule / Gesamtschule 24 Schüler/innen / 14,4 %
Realschule/Gesamtschule 40 Schüler/innen / 23,9 %
Realschule, bedingt Gymnasium / Gesamtschule 1 Schüler/in / 0,6 %
Gymnasium / Gesamtschule 1 Schüler/in 0,6 %
(2 Schüler/innen wurden von einer Förderschule aufgenommen)
Insgesamt ist festzustellen, dass Kinder mit einer Gymnasial-Empfehlung in der Regel auch an der Schulform „Gymnasium“ angemeldet werden. Der fünfte Jahrgang der Gesamtschule setzt sich zu etwa 2/3 aus Schülerinnen und Schülern mit Hauptschulempfehlung und etwa 1/3 mit Realschulempfehlung zusammen.
Eine Gesamtübersicht der Herkunft der Schüler/innen der fünften Klasse der Bergkamener weiterführenden Schulen ist aus Anlage 1 ersichtlich.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Mecklenbrauck Erster Beigeordneter |
|
Amtsleiter Kray |
Sachbearbeiterin Hörstrup |
|