hier: Stellungnahme der Stadt Bergkamen im Rahmen der Beteiligung nach § 4 (1) BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung zur 34. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Werne als Stellungnahme der Stadt Bergkamen.
Sachdarstellung:
Die Stadt Werne
beabsichtigt, das bestehende Gewerbegebiet Wahrbrink nach Westen hin zu
erweitern, um den Bedarf an gewerblichen Bauflächen in der Stadt zu decken.
Derzeit verfügt
die Stadt Werne in ihrem Stadtgebiet über gewerbliche Reserveflächen in der
Größe von insgesamt 6,7 ha. Dieses wird von der Stadt Werne mittelfristig
als nicht ausreichend angesehen, weil die jährliche Vermarktungsrate bei
2,4 ha liegt und somit die Reserven in wenigen Jahren aufgebraucht sein
werden. Auch der Regionalverband Ruhr als zuständige Landesplanungsbehörde
attestiert der Stadt Werne einen Gewerbeflächenbedarf von 16 ha für die
kommenden 15 Jahre. Es ergibt sich somit bis 2025 eine Bedarfsunterdeckung von
9,3 ha. Aus diesem Grunde wurde von Seiten der Stadt Werne eine
Standortuntersuchung für zusätzliche gewerbliche Bauflächen vorgenommen, welche
den Standort Wahrbrink als am besten geeignete Fläche zum Ergebnis hatte.
Die
Potenzialfläche, die sich westlich des heutigen Gewerbegebiets Wahrbrink im
westlichen Stadtgebiet der Stadt Werne (nördlich der Bundesstraße B 54,
westlich der Landstraße L 518) befindet, ist bereits als Fläche für
Gewerbe und Industrie (GIB) im Regionalplan dargestellt. Sie ist allerdings
seit 2004 zweckgebunden für die Erweiterung des angrenzenden
Möbelverteilzentrums, um den Standort seinerzeit langfristig für diese Nutzung
zu sichern. Die Firma IKEA, die das Möbelverteilzentrum betrieben hat, hat den
Standort aufgegeben. Mittlerweile werden die Räumlichkeiten durch das
Internetversandhaus Amazon genutzt. Die Zweckbindung wird daher als entbehrlich
angesehen.
Aus diesem
Grunde möchte die Stadt Werne beim Regionalverband Ruhr einen Antrag auf
Zielabweichung gem. § 16 LPlG NRW stellen, um von der Zweckbindung abweichend
hier ein Gewerbegebiet entwickeln zu können. Parallel soll der
Flächennutzungsplan für eine 17 ha große Fläche in diesem Bereich geändert
werden. Die Stadt Bergkamen ist zur Stellungnahme zu dieser
Flächennutzungsplan-Änderung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Nachbarkommunen gem. § 4 (1) BauGB aufgefordert.
Stellungnahme
der Stadt Bergkamen:
Die Stadt
Bergkamen begrüßt grundsätzlich die Entwicklung gewerblicher Bauflächen in der
Region. Wie auch in der Stadt Werne sind in Bergkamen in der (jüngeren)
Vergangenheit strukturwandelbedingt zahlreiche sozialversicherungspflichtige
Arbeitsplätze verloren gegangen. Während in Werne die Rückgänge bei 1.000
Arbeitsplätzen in den Jahren 2002 bis 2007 liegen, sind in Bergkamen seit dem
Jahr 2000 mehr als 7.500 Arbeitsplätze verloren gegangen. Von der jüngsten
Stilllegung des Bergwerks Ost werden zusätzlich 1.500 Bergkamener betroffen
sein. Es handelt sich damit um kein lokales Problem jeder einzelnen Stadt,
sondern um ein regionales Problem.
Der Regionalverband
Ruhr als zuständige Landesplanungsbehörde berechnet den Bedarf an gewerblichen
Bauflächen nach dem so genannten GIFPRO-Modell. Dieses Modell berücksichtigt in
sehr starkem Maße die vorhandenen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze,
vernachlässigt aber ihren Wegfall in der Vergangenheit und die daraus
resultierenden hohen Arbeitslosenzahlen. Dadurch erhalten Städte, die in der
Vergangenheit Arbeitsplatzverluste hinnehmen mussten, absolut gesehen weniger
Flächenkontingente zugebilligt als solche Städte, die in der Vergangenheit hohe
Zuwachsraten zu verzeichnen hatten. Es gilt somit das Prinzip “Wer viel hat,
der bekommt viel”. Diesem Prinzip folgend erhalten die Städte in der Region
weniger Gewerbeflächenkontingente, als sie zur Bewältigung des Strukturwandels
benötigen.
Wie beschrieben
hat die Stadt Werne nach den Berechnungen des Regionalverbands Ruhr in den
kommenden 15 Jahren einen Bedarf an gewerblichen Bauflächen in der Größe von
16 ha. Die vorhandenen Reserveflächen betragen 6,7 ha, sodass ein
Defizit von 9,3 ha besteht. Nach den vorliegenden Unterlagen soll durch
die Änderung des Flächennutzungsplans ein gewerbliches Bauflächenkontingent von
insgesamt 17 ha bereitgestellt werden. Dieses übersteigt den errechneten
Bedarf deutlich. Aufgrund der bestehenden wirtschaftsstrukturellen Probleme und
dem im Vergleich dazu sehr geringen Angebot an gewerblichen Bauflächenreserven
im Nordkreis Unna wird der Vorstoß der Stadt Werne, die starren Regelungen des
GIFPRO-Modells aufzubrechen, ausdrücklich begrüßt. Gleichwohl muss bei dieser
Ausweisung sichergestellt sein, dass den Bedarf übersteigende Flächenangebote
in Werne nicht interkommunal auf den Bergkamener Bedarf angerechnet werden.
Eine Zustimmung
der Stadt Bergkamen zur beabsichtigten Flächennutzungsplanänderung kann nur
erteilt werden, wenn andere als gewerbliche und industrielle Nutzungen auf den
neu dargestellten Flächen ausgeschlossen werden. Auszuschließen ist an dem
Standort insbesondere großflächiger Einzelhandel im Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO
in Verbindung mit dem Einzelhandelserlass NRW. Sofern eine Erweiterung des auf
dem Altstandort Wahrbrink angesiedelten Internet-Einzelhandels (Amazon) bzw.
die Ansiedlung von weiteren Internet-Einzelanbietern entsprechend der
Warengruppe 47.91 der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 realisiert
werden soll, wird eine gutachterliche Untersuchung gefordert bzgl. der
Kaufkraftbindung bzw. des Kaufkraftabflusses und der Bedeutung für die
zentralen Versorgungsbereiche der Nachbarkommunen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Techn. Beigeordneter |
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Amtsleiter Styrie |
Sachbearbeiterin Jöne |
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