Betreff
Abschlussbetriebsplan für die Verfahrensfläche der Flotationsteiche Haus Aden 1/2 (Kanalband) - Landschafts- und artenschutzrechtliche Bewertung der Verfahrensfläche -
hier: Stellungnahme der Stadt Bergkamen
Vorlage
10/0439
Aktenzeichen
frei-ha
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die vorstehende Stellungnahme der Verwaltung als Stellungnahme der Stadt Bergkamen zu den vorgelegten Gutachten und Bilanzen.

 

 

Sachdarstellung:

 

Die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie, hat weitere Teilbausteine des Abschlussbetriebsplanverfahrens für die Halden im Kanalband erstellt und die Stadt Bergkamen um Stellungnahme gebeten. Vorgelegt wurden

 

-        die Eingriffsbilanzierung

-        die Bilanzierung der Forstflächen sowie

-        der artenschutzrechtliche Fachbeitrag.

 

Das Kanalband umfasst die ehemaligen Flotationsteiche und Bergehalden, die zwischen dem Datteln-Hamm-Kanal im Norden, dem Beverseegebiet im Osten, der Hamm-Osterfelder-Bahn im Süden und der Jahnstraße im Westen liegen. Die Gesamtfläche des Kanalbandes umfasst ca. 60 ha.

 

Alle vorgelegten Beiträge und Bilanzen gehen von dem einvernehmlich abgestimmten Folgenutzungskonzept für das Kanalband mit Mountain-Bike-Parcours, Seifenkistenrennbahn, Reitstrecke, Jogging- bzw. Skilanglauf-Rundstrecke sowie einem großen Schotterrasen-Mehrzweckplatz als prägenden Elementen aus. Bisher nicht berücksichtigt worden ist die erforderliche Neuanbindung des Kanalbandes an die Jahnstraße, sobald der Bahnübergang in Heil beseitigt und die Wasserstadt Aden realisiert sind.

 

Eingriffsbilanzierung

 

Die vorgelegte Eingriffsbilanzierung vergleicht den Ist-Zustand des Kanalbandes, aufgenommen am 05.11.2008 mit dem geplanten Endzustand. Der Gutachter stellt Folgendes fest:

 

“Dem Wert der Bestandsfläche mit 2.203.146 Biotopwertpunkten steht ein Biotopwert der Fläche nach Realisierung der Maßnahmen in Höhe von 2.240.188 Punkten gegenüber. Dies stellt eine geringe Verbesserung des Biotopwertes nach Realisierung der Entwurfsplanung dar. Kompensationsmaßnahmen werden daher unter diesem Aspekt nicht erforderlich.” Und weiter wird festgestellt: ”Unter forstlichen Gesichtspunkten sind die geplanten Aufforstungsmaßnahmen nicht ausreichend. Es fehlen 8,1 ha, die an anderen Stellen aufgeforstet werden müssen.”

 

Bilanzierung der Forstflächen

 

Die Bilanzierung der Forstflächen ermittelt auf der Grundlage des Werkmeisterplans eine erforderliche Gesamtwaldfläche von 90% der Gesamtfläche des Kanalbandes (59 ha), das sind 53,1 ha. Davon werden 29,3 ha vorhandener Wald sowie 17,8 ha noch geplanter Wald abgezogen, so dass per Saldo 6,0 ha extern aufzuforsten sind.

 

Artenschutzrechlicher Fachbeitrag

 

Die Artenschutzprüfung im Kanalband weist 20 planungsrelevante Arten nach, zehn Fledermaus- und neun Vogelarten sowie eine Amphibienart. Während für die Fledermausarten keine Beeinträchtigungen im Sinne von § 44 (1) in Verbindung mit § 44 (5) Bundes-Naturschutz-Gesetz zu erwarten sind, erfordern Feldschwirl, Rebhuhn und Wiesenpieper sowie nicht planungsrelevante Brutvogelarten bauzeitliche Regelungen, um Maßnahmen während der Brut- und Brutpflegezeit auszuschließen. Alternativ ist für die drei erstgenannten Arten sicherzustellen, das auf der entsprechenden Fläche keine Brutgeschäfte stattfinden. Bauzeitliche Regelungen sind auch für die Laichvorkommen sowie die Überwinterungsquartiere der Kreuzkröte vorgesehen. Zusätzlich soll in Abschnitten gebaut werden, um vorhandenen Tieren die Flucht zu ermöglichen. Die Untersuchung kommt zu folgendem Ergebnis: “Für keine der im Untersuchungsraum nachgewiesenen und potenziell vorkommenden vertieft untersuchten Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und der europäischen Vogelarten gem. Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie werden Verbotstatbestände des § 44 (1) in Verbindung mit § 44 (5) Bundes-Naturschutz-Gesetz erfüllt.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

1.      Die im Gestaltungskonzept vorgesehenen Nutzungen und Nutzungszonen entsprechen in Lage, Art und Topografie dem zwischen allen Beteiligten abgestimmten Folgenutzungskonzept für die Halden im Kanalband. Art und Lage der geplanten und mit der RAG Montan Immobilien abgestimmten Anbindung der Halden im Kanalband und des Großen Holzes an die Jahnstraße entsprechen nicht mehr dem letzten Stand der Planungen. Der aktuelle Planungsstand der Anbindung wurde der Bergbauverwaltung mit  Schreiben vom 19.06.2008, Az.: 61.12.40, mitgeteilt.

2.      Gegen die Eingriffsbilanzierung in der vorgelegten Form bestehen Bedenken. Die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft dient dazu, die durch ein Vorhaben insgesamt verursachten Beeinträchtigungen und Schäden auszugleichen. Für die Bilanzierung dieser Eingriffe auf einem Stand aufzusetzen, wo das Gesamtvorhaben fast fertig gestellt ist, widerspricht diesem Prinzip. Es ist daher zwingend der bergrechtlich zugelassene Werkmeisterplan als Ausgangspunkt für die Ermittelung des Eingriffs zu Grunde zu legen. Darüber hinaus kommen Eingriffsbilanz und forstliche Bilanz bezüglich der außerhalb der Halde aufzuforstenden Flächen zu Ergebnissen, die um 2,1 ha bzw. ca. 35 % voreinander abweichen. Hier ist eine Klarstellung erforderlich.

 

3.      Gegen die Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Untersuchung bestehen keine Bedenken.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

 

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Freimund