Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss
für Umwelt, Bauen und Verkehr nimmt den beigefügten Erlass des Ministeriums für
Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
zum Thema von Solaranlagen auf oder an Gebäuden zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Ein Beschluss des OVG NRW vom 20.09.2010 zum Thema Solaranlagen hat in den vergangenen Wochen zu allgemeiner Verunsicherung geführt.
Eine entsprechende Anfrage in der Ratssitzung vom 30.09.2010 hat der Technische Beigeordnete Dr.-Ing. Peters dahingehend beantwortet, dass er kurzfristig mit einer Dienstanweisung / einem Erlass der obersten Bauaufsichtsbehörde rechnet. Dieser Erlass liegt nunmehr tatsächlich vor:
Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Erlass vom 13.10.2010 für Klarstellung hinsichtlich der Genehmigungsfreiheit von Solaranlagen auf und an Gebäuden gesorgt (siehe Anlage). Als klimafreundliche Kommune begrüßt die Stadt Bergkamen diesen Erlass.
Demnach liegt weiterhin keine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung vor, wenn die größere Menge des mit der Solaranlage erzeugten Stroms für den Betrieb der baulichen Anlage selbst genutzt wird. Die Anbringung von Solaranlagen im Bereich von Einfamilienhäusern darf damit im Regelfall weiterhin genehmigungsfrei erfolgen.
Eine mögliche – auch nachträgliche – Genehmigungspflicht
größerer Solaranlagen, welche z.B. auf Dachflächen von gewerblichen Objekten
angebracht werden, wird im Einzelfall geprüft.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Techn.
Beigeordneter |
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stv.
Amtsleiter Stahlberg |
Sachbearbeiter Rehers |
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