Betreff
Genehmigungsfreiheit von Solaranlagen auf oder an Gebäuden
Vorlage
10/0435
Aktenzeichen
60 re.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr nimmt den beigefügten Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zum Thema von Solaranlagen auf oder an Gebäuden zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Ein Beschluss des OVG NRW vom 20.09.2010 zum Thema Solaranlagen hat in den vergangenen Wochen zu allgemeiner Verunsicherung geführt.

 

Eine entsprechende Anfrage in der Ratssitzung vom 30.09.2010 hat der Technische Beigeordnete Dr.-Ing. Peters dahingehend beantwortet, dass er kurzfristig mit einer Dienstanweisung / einem Erlass der obersten Bauaufsichtsbehörde rechnet. Dieser Erlass liegt nunmehr tatsächlich vor:

 

Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Erlass vom 13.10.2010 für Klarstellung hinsichtlich der Genehmigungsfreiheit von Solaranlagen auf und an Gebäuden gesorgt (siehe Anlage). Als klimafreundliche Kommune begrüßt die Stadt Bergkamen diesen Erlass.

 

Demnach liegt weiterhin keine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung vor, wenn die größere Menge des mit der Solaranlage erzeugten Stroms für den Betrieb der baulichen Anlage selbst genutzt wird. Die Anbringung von Solaranlagen im Bereich von Einfamilienhäusern darf damit im Regelfall weiterhin genehmigungsfrei erfolgen.

 

Eine mögliche – auch nachträgliche – Genehmigungspflicht größerer Solaranlagen, welche z.B. auf Dachflächen von gewerblichen Objekten angebracht werden, wird im Einzelfall geprüft.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

stv. Amtsleiter

 

 

 

 

Stahlberg

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Rehers