Betreff
Satzung der Stadt Bergkamen über die Veränderungssperre im Ortsteil Bergkamen-Rünthe für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. RT 96 "Rünthe Ost"
Vorlage
10/0428
Aktenzeichen
61.82.96 reu-ha
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Satzung über die Veränderungssperre im Ortsteil Bergkamen-Rünthe für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. RT 96 “Rünthe Ost”. Die Satzung ist als Anlage 1 Bestandteil des Beschlusses.

Sachdarstellung:

 

Mit der Drucksachen-Nr. 10/0378 wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. RT 96 “Rünthe Ost” eingeleitet. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherung und planungsrechtliche Steuerung des Einzelhandelsstandortes “Römerlager” durch Festsetzung von zulässigen Sortimenten und objektbezogenen Verkaufsflächenobergrenzen. Zur Sicherung der Bauleitplanung ergibt sich aktuell Bedarf für den Bereich südlich der Straße “Am Römerlager”. Die Wiedernutzung der Altimmobilie “Berlet” und einer leerstehenden Spielhalle sowie ein unbebautes Grundstück lassen kurzfristig Vorhaben erwarten, die Auswirkungen auf das Zentrengefüge, d. h. auf die zentralen Versorgungsbereiche oder auf die wohnungsnahe Grundversorgung haben können.

 

Für die Zone östlich der Straße “Am Römerlager” liegen derzeit 2 Antrage für die Grundstücke “Am Römerlager” 2 und 6 vor. Weitere Vorhaben sind am Gesamtstandort z. Z. nicht zu erwarten, so dass sich hier zur Zeit kein Handlungsbedarf für eine Veränderungssperre ergibt.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. RT 96 (siehe Anlage 2) eine Veränderungssperre zu erlassen. Die Satzung ist als Anlage 1 Bestandteil des Beschlusses.

 

Gem. § 14 Abs. 2 BauGB kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Entscheidung über die Ausnahme trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.

 

Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Die Gemeinde kann die Frist um ein Jahr verlängern.

 

Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan Nr. RT 96 “Rünthe Ost” rechtsverbindlich abgeschlossen ist.

 

Zur Zeit sind keine Vorhaben nach § 29 BauGB im Geltungsbereich dieser Satzung baurechtlich beantragt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 3 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Styrie

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Reumke

Mitunterzeichnung

 

 

 

 

StA. 30