Betreff
Abrundungssatzung "Schwarzer Weg" in Bergkamen-Rünthe
hier: Billigung des Städtebaulichen Vertrages/Erschließungsvertrages
Vorlage
10/0407
Aktenzeichen
61.82.75 ke-ha
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen genehmigt den städtebaulichen Vertrag/Erschließungsvertrag für den Bereich „Schwarzer Weg“ (siehe Anlage 1).

 

 

Sachdarstellung:

 

 

Am 10.12.2009 wurde durch den Rat der Stadt Bergkamen die „Abrundungssatzung Schwarzer Weg“ beschlossen. Die Satzung bezieht einen Teil des bisherigen Außenbereichsgrundstückes der Gemarkung Rünthe, Flur 5, Flurstück 656, in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB ein und macht diesen somit baulich nutzbar.

 

Die Satzung wurde bisher nicht öffentlich bekanntgemacht und erlangte daher keine Rechtskraft, da der städtebauliche Vertrag/Erschließungsvertrag mit dem Grundstückseigentümer bisher noch nicht endverhandelt war.

 

Inzwischen konnte der städtebauliche Vertrag/Erschließungsvertrag zwischen der RAG Montan Immobilien GmbH als Grundstückseigentümerin des o. g. Grundstückes und der Stadt Bergkamen geschlossen werden.

 

Dieser Vertrag regelt

 

-          die notwendigen Kompensationsmaßnahmen für den Eingriff in Natur und Landschaft sowie

-          die notwendige Anpassung der Erschließungsanlagen im Bereich der Straßen „Schwarzer Weg“ und „Zum Schacht III“.

 

Die Rechtsgrundlage für den vorliegenden Vertrag stellt der § 11 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 sowie § 124 Baugesetzbuch (BauGB) dar.

 

Eine Genehmigung des Vertrages durch den Rat der Stadt Bergkamen kann nunmehr erfolgen.

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Stellv. Amtsleiter

 

 

 

 

Boden

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Kellermann