hier: I. Bericht über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in den drei Siedlungsschwerpunkten
II. Artenschutzrechtliche Bewertung möglicher gewerblicher Standorte
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung und Strukturwandel nimmt
den Bericht über die durchgeführten Bürgerversammlungen im Rahmen der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis. Über die bei den
Veranstaltungen und im Nachgang vorgebrachten Stellungnahmen sowie das
Ergebnis der Beteiligung der Nachbargemeinden sowie Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wird der Rat nach Abschluss dieser
Verfahrensschritte beim Offenlegungsbeschluss entscheiden.
2.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung und Strukturwandel nimmt
die Aussagen des Artenschutzgutachtens zu Gewerbeflächen zur Kenntnis. Die
Verwaltung wird beauftragt, aufbauend auf den vorliegenden Ergebnissen die für
eine gewerbliche Entwicklung infrage kommenden Bereiche hinsichtlich ihrer
Eignung weitergehend zu untersuchen und in einer Bewertungsmatrix
gegenüberzustellen. Über das anschließende Verfahren wird nach Vorabstimmung im
interfraktionellen Arbeitskreis zur Flächennutzungsplan-Neuaufstellung durch
den Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und
Wirtschaftsförderung / Rat im Rahmen der Gesamtabwägung entschieden. Dabei
sollen auch die Beratungsergebnisse mit dem RVR als Regionalplanungsbehörde mit
einfließen.
Sachdarstellung:
Für die
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans wurde mit Bürgerversammlungen im Rahmen
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im September 2010 ein weiterer Verfahrensschritt
durchgeführt. Der FNP-Vorentwurf setzt dabei die bisher formulierten Leitziele
um und gibt die künftige Siedlungsstruktur und Stadtentwicklung vor.
Losgekoppelt von diesem Planentwurf wird das Thema Gewerbe, da hierzu erst
detaillierte Untersuchungen und Abstimmungen stattfinden werden. Im Folgenden
werden daher einerseits die Ergebnisse der Bürgerversammlungen zum
Flächennutzungsplan vorgestellt und es wird darüber hinaus ein Sachstand zur
Thematik der gewerblichen Bauflächen gegeben.
I. Bericht
über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in den drei
Siedlungsschwerpunkt
Am 06., 09. und 13.
September 2010 fanden in den Siedlungsschwerpunkten drei Bürgerversammlungen
zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der FNP-Neuaufstellung
statt. Dieser erste formale Verfahrensschritt zur Einbindung der Öffentlichkeit
setzt die bisherige informelle Bürgerbeteiligung im Rahmen der
Werkstattverfahren fort. Während bei den Werkstattverfahren die Leitziele und
-strukturen für den neuen Flächennutzungsplan erarbeitet wurden, die dann in
den politischen Gremien beschlossen worden sind, wurde bei den jetzigen
Veranstaltungen ein erster Vorentwurf für den neuen FNP vorgestellt und
diskutiert. Insgesamt nahmen etwa 100 Bürgerinnen und Bürger bzw. politische
Vertreterinnen und Vertreter an den Bürgerversammlungen teil.
Die
Bürgerversammlung für den Siedlungsschwerpunkt I – Stadtteile Bergkamen,
Weddinghofen und Overberge fand am 06. September 2010 im Ratssaal statt. Von
den insgesamt knapp 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurde der FNP zustimmend
aufgenommen. Anmerkungen bzw. Rückfragen ergaben sich nur hinsichtlich der
Berücksichtigung von Leerständen beim Wohnbauflächenbedarf. Diese werden bei
der Ausweisung generell berücksichtigt, auch wenn die Leerstandsproblematik
auf andere Weise – zum Beispiel durch Gespräche mit den Wohnungsbauunternehmen
oder im Projekt Soziale Stadt – gelöst werden sollen.
An der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Siedlungsschwerpunkt III –
Stadtteil Rünthe am 09. September 2010 nahmen ca. 30 Personen teil. Die
Veranstaltung fand in der Mensa der Hellwegschule statt. Auch hier wurde der
FNP-Vorentwurf weitgehend mit Zustimmung zur Kenntnis genommen, insbesondere
auch, weil es keine deutlichen Einschnitte in die vorhandenen Strukturen geben
soll. FNP-relevante Fragen betrafen die stärkere Thematisierung regenerativer
Energien im Plan, was allerdings nur bei flächenrelevanten Auswirkungen wie
beispielsweise Windvorranggebiete oder Solarparks gegeben wäre. Problematisch
bei der gewerblichen Thematik wurde die Ausweisung der ehemaligen Sonderbaufläche
Bergbau als gewerbliche Baufläche gesehen; dieses ist jedoch dem tatsächlichen
Bestand geschuldet. Darüber hinaus wird die Vorhaltung der SO-Fläche für ein
Forschungslabor kritisiert, diese Ausweisung dient allerdings der Ansiedlung
von Arbeitsplätzen. Auch die Tatsache, dass unter den gewerblichen Bauflächen
der Bergbau umgeht, wird problematisiert, hat sich allerdings in der
Vergangenheit als unkritisch erwiesen, zumal der Abbau zum 30. September 2010
eingestellt wird.
Die dritte
Bürgerversammlung fand am 13. September 2010 im Sportlerheim Oberaden statt. An
dieser Veranstaltung für den Siedlungsschwerpunkt II – Stadtteile Oberaden und
Heil nahmen gut 20 Bürgerinnen und Bürger sowie politische Vertreter teil. Wie
in den anderen Bürgerversammlungen zuvor wurde auch hier der Vorentwurf
zustimmend zur Kenntnis genommen. es ergaben sich lediglich Rückfragen zu
Einzeldarstellungen, etwa im Bereich der Wasserstadt Aden und hinsichtlich der
Beseitigung der Bahnübergänge und den damit verbundenen Trassenänderungen an
der L 821 und der K 16.
Im Nachgang zu
der Veranstaltung besteht vom 14. bis einschließlich 28. September 2010 die
Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger, persönlich im Rathaus oder über das
Internet eine Stellungnahme zu dem Plan abzugeben. Die Ergebnisse hierzu werden
im Rahmen des weiteren Verfahrens dem Rat der Stadt Bergkamen zur Abwägung
vorgelegt
II.
Artenschutzrechtliche Bewertung möglicher gewerblicher Standorte
Aufgrund der bisherigen Vermarktung von
Gewerbeflächen ist zu erwarten, dass auch in den kommenden Jahren ein großer
Bedarf nach gewerblichen Bauflächen besteht. Ihre Bereitstellung ist vor allem
vor dem Hintergrund des noch nicht abgeschlossenen Strukturwandels wichtig, um
den Problemen auf dem Arbeitsmarkt begegnen zu können.
Bergkamen hat derzeit 46,5 ha frei
verfügbare Gewerbeflächen. Von diesen macht der Logistikpark mit einer Größe
von 26,1 ha den größten Anteil aus; er ist allerdings zweckgebunden an
die Ansiedlung von Betrieben aus der Logistikbranche. Weitere ca. 50 ha
derzeit nicht in Anspruch genommene Gewerbeflächen stehen darüber hinaus nicht
frei zur Verfügung, da sie an bestimmte Betriebe gebunden sind (z. B.
Bayer Schering).
Rein rechnerisch besteht derzeit in
Bergkamen kein Bedarf zur Ausweisung weiterer gewerblicher Bauflächen.
Aufgrund der Zweck- bzw. Betriebsgebundenheit eines Großteils der heute nicht
genutzten Gewerbeflächen wird es unter Fortschreibung der derzeitigen Vermarktung
jedoch in den nächsten Jahren zu einem Mangel an verfügbaren Gewerbeflächen kommen.
Der Strukturwandel macht es gleichzeitig zwingend erforderlich, auch künftig in
angemessenem Maße Ansiedlungsflächen für Gewerbe bereit zu stellen.
Der Bereitstellung gewerblicher
Bauflächen geht ein langer Planungsprozess voraus. Nur bei einer Darstellung im
Regionalplan (Änderungsverfahren mindestens zwei Jahre) und der Schaffung von
Baurecht in Bauleitplänen können Flächen für eine gewerbliche Nutzung in
Anspruch genommen werden.
Um beizeiten die Ausweisung gewerblicher
Bauflächen zu ermöglichen, sollen bereits jetzt geeignete Bereiche im
Stadtgebiet ermittelt werden. Grundsätzlich werden dabei an diese Bereiche
folgende Anforderungen gestellt:
· eine Flächengröße von etwa 25 -
30 ha, um einen angemessenen Planungsspielraum zu erhalten,
· verkehrsgünstige Lage, möglichst in
Autobahnnähe, um störende Durchgangsverkehre zu vermeiden,
· angemessener Abstand zu empfindlichen
Nutzungen,
· veräußerungsbereite Eigentümer und
· möglichst geringer Aufwand zur
Erschließung und Baureifmachung.
Bestimmte Bereiche sind aufgrund der oben
genannten Anforderungen für eine gewerbliche Inanspruchnahme ungeeignet:
· Wohnsiedlungsbereiche wegen fehlender
Abstände,
· die Lippeaue wegen FFH- und
Naturschutzgebieten,
· der Bereich südlich der
Erich-Ollenhauer-Straße im Bereich Weddingofen wegen Leitungen und wegen des
Umspannwerks,
· Bereiche im südlichen Weddinghofen wegen
ertragreicher, landwirtschaftlich genutzter Böden und mangelnder
Flächenverfügbarkeit (keine Veräußerungsbereitschaft),
· Bereiche östlich von Oberaden, nördlich
der B 61 wegen ertragreicher, landwirtschaftlich genutzter Böden sowie
der Nähe zur Wohnbebauung sowie
· Bereiche südlich der Landwehrstraße in
Overberge wegen fehlendem Autobahnanschluss.
Es verbleiben somit Bereiche im östlichen
Stadtgebiet entlang der A 1, die für eine weitergehende Betrachtung
infrage kommen. Diese Bereiche wurden in vier Untersuchungsräume unterteilt
(vgl. Anlage 1 zur Vorlage), für
die in einem ersten Schritt ein artenschutzrechtliches Gutachten erstellt
worden ist. Das Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie Lederer aus
Geseke wurde mit der Durchführung dieser Aufgabe betraut.
In der Kartiersaison 2009 (zwischen März und Juli) wurden zunächst die Tiergruppen Vögel, Fledermäuse und
Amphibien erfasst und ihr Vorkommen
bewertet. Auf die Kartierungsergebnisse aufbauend erfolgte eine
artenschutzrechtliche Einschätzung der Betroffenheit von vorkommenden
planungsrelevanten Arten, um Hinweise zur Konfliktträchtigkeit (aus Artenschutzsicht)
der einzelnen Flächen zu erhalten. Ziel war abzuschätzen, welcher der vier Untersuchungsräume
für eine gewerbliche Nutzung am wenigsten konfliktträchtig (aus Artenschutzsicht)
erscheint und ob gegebenenfalls Teilbereiche der Untersuchungsräume unter
Vermeidungsgesichtspunkten und eventuell vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen
genutzt werden können. Darüber hinaus sollte in diesem Fachgutachten die
Schutzwürdigkeit der als geschützte Biotope (nach § 62 LG NRW) bekannten
Flächen innerhalb der vier Untersuchungsräume überprüft werden.
Das Büro kommt aufgrund der
artenschutzrechtlichen Untersuchung und Bewertung zu dem Ergebnis, dass in
allen Untersuchungsräumen bestimmte Teilflächen unter Artenschutzgesichtspunkten
für eine gewerbliche Inanspruchnahme geeignet sind (vgl. Anlage 2 zur Vorlage).
Die aus Artenschutzsicht geeigneten Teilbereiche der Untersuchungsräume haben
folgende Größe:
· Untersuchungsraum 1: 20 ha
· Untersuchungsraum 2: 12 ha
· Untersuchungsraum 3: 8,4 ha
· Untersuchungsraum 4:
30 ha
Aufbauend auf den Ergebnissen des
Artenschutzgutachtens sind zur weiteren Flächenkonkretisierung weitere
Parameter zu prüfen, unter anderem die zeitliche Realisierbarkeit und Verfügbarkeit
(Kauf/Erbbaurecht) der Flächen, die Verkehrsinfrastruktur und Erschließung, die
Topografie, ob eine Schutzfunktion für den Siedlungsraum von den Flächen
ausgeht, ihre mögliche räumliche Erweiterbarkeit sowie die Auswirkungen auf die
Schutzgüter Boden, Klima, Wasser, Luft, Arten und Biotope, kulturelles Erbe,
Mensch, Erholung. Auf Basis einer Bewertungsmatrix für alle Teilbereiche kann
dann das Verfahren zur Ausweisung einer neuen gewerblichen Baufläche
(Abstimmung der Bedarfe, Änderung des Regionalplans und des
Flächennutzungsplans, ggf. Aufstellung eines Bebauungsplans) eingeleitet
werden.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3.
2 Anlagen
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Techn.
Beigeordneter |
|
Amtsleiter Styrie |
Sachbearbeiterin Jöne |
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