Betreff
FNP-Neuaufstellung
hier: I. Bericht über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in den drei Siedlungsschwerpunkten
II. Artenschutzrechtliche Bewertung möglicher gewerblicher Standorte
Vorlage
10/0400
Aktenzeichen
jö-ha
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung und Strukturwandel nimmt den Bericht über die durchgeführten Bürgerversammlungen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis. Über die bei den Veranstaltungen und im Nach­gang vorgebrachten Stellungnahmen sowie das Ergebnis der Beteiligung der Nachbarge­meinden sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird der Rat nach Abschluss dieser Verfahrensschritte beim Offenlegungsbeschluss entscheiden.

 

2.       Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung und Strukturwandel nimmt die Aussagen des Artenschutzgutachtens zu Gewerbeflächen zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, aufbauend auf den vorliegenden Ergebnissen die für eine gewerbliche Entwicklung infrage kommenden Bereiche hinsichtlich ihrer Eignung weitergehend zu un­tersuchen und in einer Bewertungsmatrix gegenüberzustellen. Über das anschließende Verfahren wird nach Vorabstimmung im interfraktionellen Arbeitskreis zur Flächennut­zungsplan-Neuaufstellung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung / Rat im Rahmen der Gesamtabwägung entschieden. Dabei sollen auch die Beratungsergebnisse mit dem RVR als Regionalplanungsbehörde mit einfließen.

 

 

Sachdarstellung:

 

Für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans wurde mit Bürgerversammlungen im Rah­men der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im September 2010 ein weiterer Ver­fahrensschritt durchgeführt. Der FNP-Vorentwurf setzt dabei die bisher formulierten Leitziele um und gibt die künftige Siedlungsstruktur und Stadtentwicklung vor. Losgekoppelt von die­sem Planentwurf wird das Thema Gewerbe, da hierzu erst detaillierte Untersuchungen und Abstimmungen stattfinden werden. Im Folgenden werden daher einerseits die Ergebnisse der Bürgerversammlungen zum Flächennutzungsplan vorgestellt und es wird darüber hinaus ein Sachstand zur Thematik der gewerblichen Bauflächen gegeben.

 

 

I. Bericht über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in den drei Siedlungsschwerpunkt

Am 06., 09. und 13. September 2010 fanden in den Siedlungsschwerpunkten drei Bürgerver­sammlungen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der FNP-Neuaufstellung statt. Dieser erste formale Verfahrensschritt zur Einbindung der Öffentlichkeit setzt die bishe­rige informelle Bürgerbeteiligung im Rahmen der Werkstattverfahren fort. Während bei den Werkstattverfahren die Leitziele und -strukturen für den neuen Flächennutzungsplan erarbei­tet wurden, die dann in den politischen Gremien beschlossen worden sind, wurde bei den jet­zigen Veranstaltungen ein erster Vorentwurf für den neuen FNP vorgestellt und diskutiert. Insgesamt nahmen etwa 100 Bürgerinnen und Bürger bzw. politische Vertreterinnen und Vertreter an den Bürgerversammlungen teil.

 

Die Bürgerversammlung für den Siedlungsschwerpunkt I – Stadtteile Bergkamen, Wedding­hofen und Overberge fand am 06. September 2010 im Ratssaal statt. Von den insgesamt knapp 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurde der FNP zustimmend aufgenommen. An­merkungen bzw. Rückfragen ergaben sich nur hinsichtlich der Berücksichtigung von Leer­ständen beim Wohnbauflächenbedarf. Diese werden bei der Ausweisung generell berück­sichtigt, auch wenn die Leerstandsproblematik auf andere Weise – zum Beispiel durch Ge­spräche mit den Wohnungsbauunternehmen oder im Projekt Soziale Stadt – gelöst werden sollen.

 

An der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Siedlungsschwerpunkt III – Stadtteil Rünthe am 09. September 2010 nahmen ca. 30 Personen teil. Die Veranstaltung fand in der Mensa der Hellwegschule statt. Auch hier wurde der FNP-Vorentwurf weitgehend mit Zustim­mung zur Kenntnis genommen, insbesondere auch, weil es keine deutlichen Einschnitte in die vorhandenen Strukturen geben soll. FNP-relevante Fragen betrafen die stärkere Thema­tisierung regenerativer Energien im Plan, was allerdings nur bei flächenrelevanten Auswir­kungen wie beispielsweise Windvorranggebiete oder Solarparks gegeben wäre. Problema­tisch bei der gewerblichen Thematik wurde die Ausweisung der ehemaligen Sonderbauflä­che Bergbau als gewerbliche Baufläche gesehen; dieses ist jedoch dem tatsächlichen Be­stand geschuldet. Darüber hinaus wird die Vorhaltung der SO-Fläche für ein Forschungsla­bor kritisiert, diese Ausweisung dient allerdings der Ansiedlung von Arbeitsplätzen. Auch die Tatsache, dass unter den gewerblichen Bauflächen der Bergbau umgeht, wird problemati­siert, hat sich allerdings in der Vergangenheit als unkritisch erwiesen, zumal der Abbau zum 30. September 2010 eingestellt wird.

 

Die dritte Bürgerversammlung fand am 13. September 2010 im Sportlerheim Oberaden statt. An dieser Veranstaltung für den Siedlungsschwerpunkt II – Stadtteile Oberaden und Heil nahmen gut 20 Bürgerinnen und Bürger sowie politische Vertreter teil. Wie in den anderen Bürgerversammlungen zuvor wurde auch hier der Vorentwurf zustimmend zur Kenntnis ge­nommen. es ergaben sich lediglich Rückfragen zu Einzeldarstellungen, etwa im Bereich der Wasserstadt Aden und hinsichtlich der Beseitigung der Bahnübergänge und den damit ver­bundenen Trassenänderungen an der L 821 und der K 16.

 

Im Nachgang zu der Veranstaltung besteht vom 14. bis einschließlich 28. September 2010 die Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger, persönlich im Rathaus oder über das Internet eine Stellungnahme zu dem Plan abzugeben. Die Ergebnisse hierzu werden im Rahmen des weiteren Verfahrens dem Rat der Stadt Bergkamen zur Abwägung vorgelegt

 

 

 

II. Artenschutzrechtliche Bewertung möglicher gewerblicher Standorte

Aufgrund der bisherigen Vermarktung von Gewerbeflächen ist zu erwarten, dass auch in den kommenden Jahren ein großer Bedarf nach gewerblichen Bauflächen besteht. Ihre Bereit­stellung ist vor allem vor dem Hintergrund des noch nicht abgeschlossenen Strukturwandels wichtig, um den Problemen auf dem Arbeitsmarkt begegnen zu können.

Bergkamen hat derzeit 46,5 ha frei verfügbare Gewerbeflächen. Von diesen macht der Lo­gistikpark mit einer Größe von 26,1 ha den größten Anteil aus; er ist allerdings zweckgebun­den an die Ansiedlung von Betrieben aus der Logistikbranche. Weitere ca. 50 ha derzeit nicht in Anspruch genommene Gewerbeflächen stehen darüber hinaus nicht frei zur Verfü­gung, da sie an bestimmte Betriebe gebunden sind (z. B. Bayer Schering).

Rein rechnerisch besteht derzeit in Bergkamen kein Bedarf zur Ausweisung weiterer gewerb­licher Bauflächen. Aufgrund der Zweck- bzw. Betriebsgebundenheit eines Großteils der heu­te nicht genutzten Gewerbeflächen wird es unter Fortschreibung der derzeitigen Vermark­tung jedoch in den nächsten Jahren zu einem Mangel an verfügbaren Gewerbeflächen kom­men. Der Strukturwandel macht es gleichzeitig zwingend erforderlich, auch künftig in ange­messenem Maße Ansiedlungsflächen für Gewerbe bereit zu stellen.

 

Der Bereitstellung gewerblicher Bauflächen geht ein langer Planungsprozess voraus. Nur bei einer Darstellung im Regionalplan (Änderungsverfahren mindestens zwei Jahre) und der Schaffung von Baurecht in Bauleitplänen können Flächen für eine gewerbliche Nutzung in Anspruch genommen werden.

Um beizeiten die Ausweisung gewerblicher Bauflächen zu ermöglichen, sollen bereits jetzt geeignete Bereiche im Stadtgebiet ermittelt werden. Grundsätzlich werden dabei an diese Bereiche folgende Anforderungen gestellt:

·       eine Flächengröße von etwa 25 - 30 ha, um einen angemessenen Planungsspielraum zu erhalten,

·       verkehrsgünstige Lage, möglichst in Autobahnnähe, um störende Durchgangsverkeh­re zu vermeiden,

·       angemessener Abstand zu empfindlichen Nutzungen,

·       veräußerungsbereite Eigentümer und

·       möglichst geringer Aufwand zur Erschließung und Baureifmachung.

 

Bestimmte Bereiche sind aufgrund der oben genannten Anforderungen für eine gewerbliche Inanspruchnahme ungeeignet:

·       Wohnsiedlungsbereiche wegen fehlender Abstände,

·       die Lippeaue wegen FFH- und Naturschutzgebieten,

·       der Bereich südlich der Erich-Ollenhauer-Straße im Bereich Weddingofen wegen Leitungen und wegen des Umspannwerks,

·       Bereiche im südlichen Weddinghofen wegen ertragreicher, landwirtschaftlich genutzter Böden und mangelnder Flächenverfügbarkeit (keine Veräußerungsbereitschaft),

·       Bereiche östlich von Oberaden, nördlich der B 61 wegen ertragreicher, landwirtschaft­lich genutzter Böden sowie der Nähe zur Wohnbebauung sowie

·       Bereiche südlich der Landwehrstraße in Overberge wegen fehlendem Autobahnan­schluss.

 

Es verbleiben somit Bereiche im östlichen Stadtgebiet entlang der A 1, die für eine weiter­gehende Betrachtung infrage kommen. Diese Bereiche wurden in vier Untersuchungsräume unterteilt (vgl. Anlage 1 zur Vorlage), für die in einem ersten Schritt ein artenschutzrechtli­ches Gutachten erstellt worden ist. Das Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie Lederer aus Geseke wurde mit der Durchführung dieser Aufgabe betraut.
In der Kartiersaison 2009 (zwischen März und Juli) wurden zunächst
die Tiergruppen Vögel, Fledermäuse und Amphibien erfasst und ihr Vorkommen bewertet. Auf die Kartierungsergeb­nisse aufbauend erfolgte eine artenschutzrechtliche Einschätzung der Betroffenheit von vor­kommenden planungsrelevanten Arten, um Hinweise zur Konfliktträchtigkeit (aus Arten­schutzsicht) der einzelnen Flächen zu erhalten. Ziel war abzuschätzen, welcher der vier Un­tersuchungsräume für eine gewerbliche Nutzung am wenigsten konfliktträchtig (aus Arten­schutzsicht) erscheint und ob gegebenenfalls Teilbereiche der Untersuchungsräume unter Vermeidungsgesichtspunkten und eventuell vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen genutzt werden können. Darüber hinaus sollte in diesem Fachgutachten die Schutzwürdigkeit der als geschützte Biotope (nach § 62 LG NRW) bekannten Flächen innerhalb der vier Untersu­chungsräume überprüft werden.

 

Das Büro kommt aufgrund der artenschutzrechtlichen Untersuchung und Bewertung zu dem Ergebnis, dass in allen Untersuchungsräumen bestimmte Teilflächen unter Artenschutzge­sichtspunkten für eine gewerbliche Inanspruchnahme geeignet sind (vgl. Anlage 2 zur Vorla­ge). Die aus Artenschutzsicht geeigneten Teilbereiche der Untersuchungsräume haben fol­gende Größe:

·       Untersuchungsraum 1: 20 ha

·       Untersuchungsraum 2: 12 ha

·       Untersuchungsraum 3: 8,4 ha

·       Untersuchungsraum 4:                 30 ha

 

Aufbauend auf den Ergebnissen des Artenschutzgutachtens sind zur weiteren Flächenkon­kretisierung weitere Parameter zu prüfen, unter anderem die zeitliche Realisierbarkeit und Verfügbarkeit (Kauf/Erbbaurecht) der Flächen, die Verkehrsinfrastruktur und Erschließung, die Topografie, ob eine Schutzfunktion für den Siedlungsraum von den Flächen ausgeht, ihre mögliche räumliche Erweiterbarkeit sowie die Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Kli­ma, Wasser, Luft, Arten und Biotope, kulturelles Erbe, Mensch, Erholung. Auf Basis einer Bewertungsmatrix für alle Teilbereiche kann dann das Verfahren zur Ausweisung einer neu­en gewerblichen Baufläche (Abstimmung der Bedarfe, Änderung des Regionalplans und des Flächennutzungsplans, ggf. Aufstellung eines Bebauungsplans) eingeleitet werden.

 


 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Styrie

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Jöne