Betreff
Einwohneranregung gem. § 24 der Gemeindeordnung des Landes NRW
hier: Zunehmende Verkehrslärmbelästigung in der Straße "Im Breil"
Vorlage
10/0375
Aktenzeichen
bo-ha
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bergkamen beschließt, der Einwohneranregung gem. § 24 der Gemeindeordnung des Herrn Dr. G. Danner und des Herrn R. Bronheim im –Sinne der Vorlage zu entscheiden.

 

Eine grundsätzliche Sperrung der Straße „Im Breil“ wird nicht verfolgt, da die Straße „Im Breil“ auch weiterhin ihre Sammelfunktion für die angrenzenden Anliegerstraßen beibehalten soll. Es sollen keine baulichen Maßnahmen ergriffen werden, die die Durchfahrt durch die Straße „Im Breil“ oder in die Eichendorffstraße verhindern. Organisatorische Maßnahmen sollen gemeinsam mit der Polizei umgesetzt werden.

 

Den Antragstellern sind gem. dem Inhalt der Vorlage die genannten Daten und Gründe, warum keine baulichen Maßnahmen ergriffen werden, mitzuteilen.

Sachdarstellung:

 

Mit Schreiben vom 23.07.2009 haben die Anlieger der Straße „Im Breil“ eine Eingabe wegen zunehmender Lärmbelästigung durch das Verkehrsaufkommen in der Straße „Im Breil“ an die Stadt Bergkamen gestellt. Sie hatten Zählungen, zusätzliche Verkehrslenkungen und Geschwindigkeitsmessungen gefordert. Für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen und Verkehr am 29.06.2010 hat die Verwaltung eine Vorlage, Drucksache Nr. 10/0305, zur abschließenden Beratung der Einwohneranregung gem. § 24 der Gemeindeordnung des Landes NRW erarbeitet. Der Ausschuss hat in dieser Sitzung den Anwohnern der Straße „Im Breil“ Gelegenheit gegeben, ihren Standpunkt zur eingereichten Anwohneranregung zu erläutern. Der Ausschuss hat darüber hinaus einstimmig beschlossen, die endgültige Entscheidung über die Einwohneranregung in einer der nächsten Sitzungen nach der Sommerpause durchzuführen. Gleichzeitig hat der Ausschuss den Einwohnern die Möglichkeit gegeben, weitere Argumente schriftlich vorzutragen.

 

Dies ist mit einem Schreiben vom 28. Juli 2010, das den Vorsitzenden der Ratsfraktionen sowie dem Vorsitzungen des Ausschusses für Umwelt, Bauen und Verkehr zugeleitet wurde, erfolgt. Die Eingabe ist in der Anlage 1 beigefügt.

 

Zu dem allgemeinen Textteil sei nur die Feststellung getroffen, dass es sich bei dem Wohngebiet im Bereich der Straßen „Im Breil“ und Eichendorffstraße nicht um einen verkehrsberuhigten Wohnbereich handelt. Dies dokumentiert sich auch in den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. BK 19/II vom 15.08.1977, in dem eine öffentliche Verkehrsfläche und keine verkehrsberuhigte Zone festgesetzt ist.

 

Die Initiative hat unter den Punkten 1 bis 5 verschiedene Anregungen zu der Verkehrsführung in der Straße „Im Breil“ gemacht. Unter Anregung 1 und 2 sind technische bzw. verkehrslenkende Maßnahmen vorgeschlagen, die alle das Ziel haben, die Durchgangsverkehre durch die Straße „Im Breil“ durch Vollsperrungen unterschiedlichster technischer Art zu verhindern oder die Verkehre durch Einrichtung von Einbahnstraßen durch andere Anliegerstraßen im Bereich des Wohngebietes „Im Breil“ zu führen.

 

Zu den grundsätzlichen Sperrungen der Straße „Im Breil“ wird auf die bereits vorgelegte Drucksache vorwiesen. Angesichts der Tatsache der sich aus den Zählungen von 2007 und 2009 ergebenden Verkehrsmengensteigerungen sowie der relativ geringen Zahl der durchfließenden Verkehre an der Gesamtverkehrsmenge ist eine Vollsperrung nicht zu vertreten. Darüber hinaus haben technische Einrichtungen, egal, ob sie als Klapppfosten oder mechanische Poller errichtet werden, den Nachteil, dass ein erheblicher Unterhaltungsaufwand neben dem Herstellungsaufwand entsteht. Zusätzlich käme der Effekt, dass, wenn die Straße „Im Breil“ gesperrt würde, eine Verkehrsverlagerung auf die Eichendorffstraße gegeben wäre. Sollte zusätzlich noch, wie von den Einwohnern vorgeschlagen, die Eichendorffstraße von der Heinrichstraße aus gesperrt werden, wäre die Erreichbarkeit des Kindergartens erheblich beeinträchtigt. Die Eltern, die ihre Kinder zum Kindergarten bringen, müssten Umwegeschleifen fahren, die zusätzlich zu Belastungen der angrenzenden Straßen führen und nicht zur Verkehrssicherheit auf den Wegen zum Kindergarten beitragen würden.

Heute ist die Verkehrsverteilung  zwischen der Straße „Im Breil“ und der Eichendorffstraße ausgewogen, während auf der Straße „Im Breil“ im Durchschnitt ca. 40 Fahrzeuge pro Stunde fahren, bewegen sich auf der Eichendorffstraße ca. 30 Fahrzeuge pro Stunde, was eine kürzlich durchgeführte Zählung ergeben hat.

 

Die Errichtung eines Einbahnstraßensystems stellt ebenfalls keine wesentliche Verbesserung dar, sondern führt zu erheblichen Mehrverkehren. Einbahnstraßen werden zur gezielten Hin- und Wegführung des Kraftverkehrs, zur Beeinflussung der Verteilung der Verkehrsbelastung auf unterschiedlichen Straßen sowie zur Gewinnung von Flächen für andere Nutzungsansprüche zu Lasten der Fahnbahnfläche eingesetzt. Eine Beeinflussung der Verteilung der Verkehrsbelastungen ist aufgrund der Belastungszahlen, die in dem Baugebiet existieren, nicht notwendig. Dabei kann die Verwaltung nicht von subjektiven Beurteilungen ausgehen, sondern ausschließlich von objektiven Kriterien wie Belastungszahlen, dementsprechende Lärmberechnungen bzw. Richtlinien für Anlagen von Stadtstraßen. Der Vergleich mit der Sanierung Schönhausen ist in diesem Falle nicht heranzuziehen, da es sich in dem Bereich Schönhausen um eine verkehrsberuhigte Zone handelt. Das Hauptproblem waren dort nicht die Durchgangsverkehre, sondern die gefahrenen Geschwindigkeiten in dem verkehrsberuhigten Bereich. Aus diesem Grunde ist zur Geschwindigkeitsreduzierung diese Sperrung vorgenommen worden.

 

Unter 3. ist die Wiederanbringung der Durchfahrtsverbotsschilder für Fahrzeuge mit 2,5 t gefordert. Grundsätzlich ist festzustellen, dass dieses zusätzliche Durchfahrtsverbotsschild im Zuge der Realisierung der Baumaßnahmen im Bereich Heinrichstraße/Am Himmeldieck aufgestellt worden ist. Da ein grundsätzliches Durchfahrtsverbot in den Straßen „Im Breil“ und Eichendorffstraße besteht, ist eine Wiederanbringung dieses Schildes obsolet.

 

Unter 4. wird die Installation eines Tempoanzeigegerätes, das automatisch die Geschwindigkeit anzeigt, gefordert. Die Verwaltung wird das Tempoanzeigegerät, das ansonsten schwerpunktmäßig im Bereich von Schulen und Kindergärten eingesetzt wird, nutzen, um Autofahrer in diesem Bereich darauf hinzuweisen, dass sie die Geschwindigkeiten überschreiten. Bei der Vorstellung der Verkehrszählungsergebnisse ist deutlich geworden, dass im Bereich der Straße „Im Breil“ (Gleiches gilt für die Eichendorffstraße) die Geschwindigkeit Tempo 30 im Wesentlichen eingehalten wird. Sie stellt daher keine extreme Zusatzbelastung dar.

 

Unter 5. wird ein verkehrsberuhigter Bereich mit einer 10 km-Zone gefordert. Die Straßenverkehrsordnung bietet sicherlich die Möglichkeit, verkehrsberuhigte Bereiche mit einer anderen Geschwindigkeit als 6 km Schrittgeschwindigkeit festzulegen. Dies erfolgt jedoch nur dann, wenn der Straßenquerschnitt nicht geeignet ist, die verschiedenen Verkehrsteilnehmer sicher in diesen Fahrgassenbreiten zu führen. In der Stadt Bergkamen existiert nur in dem Bereich der Gartensiedlung eine 10 km-Zone. Die Straße ist unübersichtlich, hat nicht die notwendige Breite, besitzt keine Gehwege und hat auch keine ausgewiesenen Stellplatzanlagen, da der Straßenquerschnitt diese Möglichkeit nicht bietet. Daher ist hier die 10 km-Zone als ein Instrument der Straßenverkehrsregelung genutzt worden.

 

Die Straße „Im Breil“ ist damit nicht vergleichbar. Sie besitzt ein Separationsprinzip mit von der Straßenfläche durch Hochborde abgegrenzte Gehwegen, die durch Pflanzinseln gegliedert und durch diese Pflanzinseln vom Entwurfsquerschnitt temporeduziert ist.

 

Aufgrund des Gesamtfazits und wie bereits in der Drucksache Nr: 10/0305 dargestellt, schlägt die Verwaltung vor, die verkehrliche Situation zu belassen:

 

·         mit der Ausschilderung eines Tempo 30-Gebietes,

·         dem Durchfahrtsverbot in den Straßen „Im Breil“ und in der Eichendorffstraße.

Mit dem Bezirksbeamten der Polizei soll gemeinsam darauf eingewirkt werden, dass die getroffene Straßenverkehrsanordnungen bzw. Straßenzeichenregelungen auch eingehalten werden. Zusätzlich soll durch Aufstellung des Tempoanzeigengerätes erreicht werden, dass die Autofahrer noch besser als bisher die Tempo 30-Regelung einhalten werden.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Stellv. Amtsleiter

 

 

 

 

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