Beschlussvorschlag:
Die Ordnung
über die Benutzung der städtischen Jugendheime der Stadt Bergkamen vom
16.05.1974 und die Ordnung für Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt
Bergkamen vom 18.12.1991 werden aufgehoben.
Sachdarstellung:
In der Ordnung
über die Benutzung der städtischen Jugendheime vom 16.05.1974 wurde die
Überlassung der städtischen „Jugend- und Sportheime“ an Vereine und Verbände
zur Durchführung von Veranstaltungen geregelt. In den Konzepten der
verbliebenen drei städtischen Jugendfreizeiteinrichtungen ist eine solche
Nutzung nicht mehr vorgesehen, so dass die Ordnung überflüssig geworden ist.
Die Ordnung
für Tageseinrichtungen für Kinder vom 18.12.1991, zuletzt geändert am
16.06.2000 ist mit Einführung des KiBiz überflüssig geworden. Die in der
Ordnung getroffenen Regelungen sind entweder in die „Satzung der Stadt
Bergkamen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern
in Tageseinrichtungen und in Tagespflege vom 25.03.2010 eingeflossen oder sind
Bestandteil des Betreuungsvertrags, den die Eltern mit Aufnahme ihres Kindes in
eine städtische Kindertageseinrichtung abschließen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der
Bürgermeister In
Vertretung Wenske Beigeordneter |
|
Stellvertretender
Amtsleiter Harder |
|
Sichtvermerk
StA 30 Roreger |