06.36.09.5331 Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen in Höhe von 46.714,00 € und
06.36.09.5332 Soziale Leistungen an natürliche Personen innerhalb von Einrichtungen in Höhe von 1.815.134,00 €
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Budget 2/51 Produkt 9 – familienergänzende und familienersetzende Maßnahmen bei den Buchungsstellen
- 06.36.09.5331 Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen in
Höhe von 46.714,00 € und
- 06.36.09.5332 Soziale Leistungen an natürliche Personen innerhalb von Einrichtungen in Höhe
von 1.815.134,00 €.
Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gem. § 83 Abs. 1 GO NRW kann bei den in der Sachdarstellung genannten Pflichtaufgaben zurzeit nicht erfüllt werden. Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage.
Sachdarstellung:
Die Stadt Bergkamen ist gem. § 2 Abs. 2
Nr. 4 und 6 i. V. m. §§ 27 ff. Sozialgesetzbuch VIII verpflichtet, bei
nachgewiesenem Bedarf Hilfen zur Erziehung zu gewähren. Dem Jugendamt wurden
bei der Aufstellung des Haushalts-/Budgetplans 2010 für das Produkt 9
(Familienergänzende, -ersetzende Maßnahmen) folgende Finanzmittel für die
Sachkonten
06.36.09.5331
soziale
Leistungen an natürliche Personen
außerhalb von Einrichtungen (Familienpflege) 960.000,00 €
und
06.36.09.5332 soziale Leistungen an natürliche Personen
innerhalb von Einrichtungen
(Heimpflege)
3.955.000,00 €
zur Verfügung gestellt.
Grundlage für die Mittelanmeldung des Jugendamts waren die Fallzahlen Mitte 2009. Der danach einsetzende deutliche Anstieg der stationären Unterbringungen (+ 19 Fälle) war zum Zeitpunkt der Mittelanforderung nicht erkennbar. Zwar ist es dem Jugendamt bisher gelungen, einen weiteren Anstieg der Fallzahlen 2010 zu vermeiden, doch bewegen sich die Zahlen der in Heimen untergebrachten Kinder und Jugendlichen mit zurzeit 97 Fällen konstant auf sehr hohem Niveau.
Aufgrund
der konstant hohen Fallzahlen werden die bereitgestellten Haushaltsmittel
bereits Anfang September 2010 vollständig verausgabt sein. Um die Rechnungen
für die Leistungsperiode 2010 begleichen zu können, sind deshalb zusätzliche
Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 1.861.848,-- € notwendig.
Als
Ergebnis einer Untersuchung der sozialen Dienste durch die
Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) wurde der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) des
Jugendamts mit zusätzlichem Personal ausgestattet. Mit dem zusätzlichen
Personal, das die Falldichte für den einzelnen Sozialarbeiter verringern soll,
durch die Bildung von Sozialraumteams, die Einrichtung eines
Rückführungsmanagements und einer Reihe von organisatorischen Veränderungen
wird das Jugendamt in der zweiten Jahreshälfte versuchen, die hohen
Fremdunterbringungszahlen schrittweise wieder abzubauen. In einer
Zielvereinbarung mit dem Verwaltungsvorstand hat sich das Jugendamt
verpflichtet, ab 2010 die Fallzahlen kontinuierlich um jährlich drei Fälle (=
1.100 Betreuungstage) zu reduzieren. Da das für eine Neuorganisation benötigte
Personal erst im letzten Quartal vollständig zur Verfügung stehen wird, werden
einzelne Maßnahmen allerdings frühestens Ende der zweiten Jahreshälfte greifen
können.
Nach einer aktuellen Hochrechnung werden
folgende Haushaltsmittel benötigt:
- Sachkonto 06.36.09
5331 Leistungen außerhalb von Einrichtungen + 46.714,00 €
- Sachkonto
06.36.09.5332 Leistungen innerhalb von Einrichtungen + 1.815.134,00 €
insgesamt
+
1.861.848,00 €
Die notwendigen Mehraufwendungen können
nicht innerhalb des Jugendamtbudgets ausgeglichen werden. Da auch keine
wesentlichen Mehrerträge in diesem Jahr zu erwarten sind, müssen die
Haushaltsmittel überplanmäßig bereitgestellt werden.
Gem. § 83 Abs. 1 GO NRW ist eine
überplanmäßige Aufwendung nur zulässig, wenn eine Deckung der Aufwendungen im
lfd. Haushaltsjahr gegeben ist. Wenn die Aufwendungen - wie im vorliegenden Fall - erheblich sind, ist der
Kämmerer verpflichtet, die vorherige Zustimmung des Rates einzuholen.
Eine Deckung ist im Budget des Jugendamtes
und im Budgetbereich 2 nicht vorhanden. Die überplanmäßige Aufwendung ohne
Deckung ist in jeder Hinsicht unumgänglich und zur Erfüllung einer
Pflichtaufgabe erforderlich. Die noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
reichen nicht aus, um die noch ausstehenden Heimrechnungen für die Monate
September bis Dezember 2010 und die Kostenerstattungen anderer Jugendämter in
der Familienpflege für das 2. Halbjahr 2010 zahlbar machen zu können.
Das
Erfordernis einer notwendigen Deckung gem. § 83 Abs. 1 GO NRW kann bei den
genannten Pflichtaufgaben zurzeit nicht erfüllt werden.
Kostendarstellung: |
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Kosten: |
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06.36.09.5331 Soz. Leistungen an
natürl. Pers. außerh. von Einrichtungen
46.714,00 € 06.36.09.5332 Soz. Leistungen an natürl. Pers. innerh. von Einrichtungen 1.815.134,00 € |
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Deckungsvorschlag: |
Anfrage Korruptionsregister gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz negativ |
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister In Vertretung Mecklenbrauck I. Beigeordneter |
Mitunterzeichnung In Vertretung Wenske Beigeordneter |
Stellv. Amtsleiter Harder |
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Sichtvermerk StA 20 Marquardt |