Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Bergkamen zum 31.12.2007
Vorlage
10/0354
Aktenzeichen
vDa-se
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bergkamen für das Haushaltsjahr 2007 nebst Anhang und Lagebericht durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis.

2.       Der Rat der Stadt Bergkamen stellt gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Jahresrechnung der Stadt Bergkamen für das Haushaltsjahr 2007 nebst Anhang und Lagebericht fest.

Der Jahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2007 in Höhe von
– 4.500.790,84 €  wird durch die Reduzierung der Ausgleichsrücklage gedeckt.

3.       Die Mitglieder des Rates der Stadt Bergkamen beschließen gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Entlastung des Bürgermeisters.

4.       Der Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2007 wird zur Kenntnis genommen.

 

Sachdarstellung:

 

Die Stadt Bergkamen hat zum 01.01.2007 auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) umgestellt. Zu diesem Stichtag wurde die Eröffnungsbilanz erstellt und vom Rat in seiner Sitzung am 17.06.2009 festgestellt.

 

Im Rahmen des NKF besteht gem. § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Verpflichtung, zum Schluss eines Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Bestandteile des Jahresabschlusses sind die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Teilrechnungen, die Bilanz und der Anhang. Zudem ist ein Lagebericht beizufügen. 

 

Den mit Datum vom 15.02.2010 vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf das Jahresabschlusses einschließlich Anhang und Lagebericht der Stadt Bergkamen 2007 hat der Rat der Stadt Bergkamen in seiner Sitzung am 18.03.2010 (Drucksache Nr. 10/0192) zur Kenntnis genommen und zur Prüfung gem. § 101 Abs. 1 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 

Örtliche Prüfung

Gem. § 101 Abs. 1 GO NRW ist der Jahresabschluss vom Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zur prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung vermittelt. Die Prüfung erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. In die Prüfung sind die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtliche Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einzubeziehen. Der Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung einen Prüfbericht zu erstellen. Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Bestätigungsvermerk (uneingeschränkt, eingeschränkt, Versagung) zusammenzufassen (§ 101 Abs. 3 GO NRW). Der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung ist in den Prüfbericht aufzunehmen. 

In Gemeinden, in denen eine örtliche Rechnungsprüfung besteht, bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der Prüfung dieser Rechnungsprüfung (§ 101 Abs. 8 GO NRW).

 

Die örtliche Rechnungsprüfung wiederum kann sich gem. § 103 Abs. 5 GO NRW mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses Dritter als Prüfer bedienen. Diese Zustimmung hat der Rechnungsprüfungsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen in Anbetracht der personellen Situation im städtischen Rechnungsprüfungsamt in seiner Sitzung am 17.06.2009 erteilt.

 

Von daher ist die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young, Dortmund, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2007 der Stadt Bergkamen beauftragt worden. Das Prüfteam unter Leitung von Herrn WP Christoph Tönsgerlemann hat die Prüfung unter Einbindung der örtlichen Rechnungsprüfung in der Zeit vom 19.04.2010 – 07.05.2010 vor Ort durchgeführt.

 

Die während der Prüfung getroffenen Feststellungen wurden der Kämmerei umgehend mitgeteilt. Diese wurden akzeptiert und umgesetzt. Der zur Beschlussfassung vorgelegte Jahresabschluss beinhaltet bereits die durch die Umsetzung angepassten Werte. 

 

Über die Prüfung wurde ein Bericht gefertigt, der allen Mitgliedern des Rates der Stadt Bergkamen zugeleitet wurde.

 

Bestätigungsvermerk

 

Nach Abschluss der örtlichen Prüfung, durchgeführt von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young in Kooperation mit der örtlichen Rechnungsprüfung, wurde gem. § 101 Abs. 8 GO NRW ein uneingeschränktes Testat erteilt.

 

Gem. § 101 Abs. 3 i. V. m. Abs. 7 GO NRW fasst der Rechnungsprüfungsausschuss das Ergebnis seiner Prüfung in einem Bestätigungsvermerk zusammen.

Wurde ein Dritter mit der Prüfung beauftragt (§ 103 Abs. 5 GO NRW), so hat dieser gem. § 101 Abs. 8 GO NRW einen Bestätigungsvermerk oder einen Vermerk über seine Versagung abzugeben. Auf dieses Testat kann sich der Rechnungsprüfungsausschuss stützen, es neu fassen oder ergänzen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen wird in seiner Sitzung am 22.09.2010 über den Prüfbericht und den Bestätigungsvermerk beraten. Der Beschlussvorschlag dieser Vorlage wird unter der Prämisse unterbreitet, dass sich der Rechnungsprüfungsausschuss den vorgelegten Prüfbericht einschließlich des uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes zu eigen macht.

 

Feststellung

 

Gem. § 96 Abs. 1 GO NRW stellt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.

 

Der zur Beschlussfassung vorgelegte Jahresabschluss 2007 nebst Anlagen und Lagebericht beinhaltet bereits die aufgrund der Prüfungsergebnisse angepassten Werte und ist Bestandteil des Ihnen vorliegenden Prüfberichts der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young. 

 

Aufgrund der angepassten Werte hat sich die Bilanzsumme von 357.378.693,53 € (Stand des zur Prüfung zugeleiteten Jahresabschlusses vom 15.02.2010) auf 356.400.285,95 € und das Jahresergebnis von – 3.353.294,09 € auf – 4.500.790,84 € verändert.

 

Entlastung des Bürgermeisters

 

Gem. § 96 Abs. 1 GO NRW entscheiden die Ratsmitglieder über die Entlastung des Bürgermeisters. Die Entlastung besagt, dass auf Grund des vorgelegten Jahresabschlusses und der vorgenommenen Prüfung keine Einwendungen gegen die Haushaltsführung des Bürgermeisters erhoben werden (vgl. Ziff. 1.4 der Handreichung des Innenministeriums zum Neuen Kommunalen Finanzmanagement in Nordrhein-Westfalen zu § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW, 3. Auflage, S. 265). 

 

Mit der Feststellung des Jahresabschlusses und der Entlastung des Bürgermeisters wird intern die Haushaltswirtschaft des abgelaufenen Jahres als abgeschlossen betrachtet. Aus der Anzeige des Jahresabschlusses an die Aufsichtsbehörde sowie durch die überörtliche Prüfung können sich jedoch noch Maßnahmen ergeben, die haushaltswirtschaftliche Auswirkungen entfalten können (vgl. Ziff. I der Handreichung des Innenministeriums zum Neuen Kommunalen Finanzmanagement in Nordrhein-Westfalen zu § 96 GO NRW, 3. Auflage, S. 262).

 

Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung

 

Über die weiteren Prüfungen der örtlichen Rechnungsprüfung nach Maßgabe des § 103 GO NRW in Verbindung mit der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Bergkamen, die über die Prüfung des Jahresabschlusses hinaus gehen, liegt ein separater Bericht vor, der ebenfalls allen Mitgliedern der Rates der Stadt Bergkamen zugeleitet wurde.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Schäfer

 

 

Amtsleiterin

 

 

 

 

von Deka

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