Betreff
Antrag der Stadt Bergkamen auf Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e. V. (AGFS),
hier: Aufnahme in die AGFS
Vorlage
10/0328
Aktenzeichen
66 ir-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr nimmt die Vorlage – Drucksache-Nr. 10/0328 – zur Kenntnis.

 

 

Sachdarstellung:

 

Die Fraktion Grüne/GAL im Rat der Stadt Bergkamen beantragt mit Schreiben vom 10.05.2010 an den Vorsitzenden des Ausschusses Umwelt, Bauen und Verkehr u. a. folgende Themen auf die Ausschusssitzung zu setzen und zu beraten:

 

Fahrradverkehr in Bergkamen

 

-          Fahrradfreundliche Stadt (Sachdarstellung, Status und Ausblick)

 

 

Die nachfolgende Sachdarstellung wurde bereits im Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung in seiner Sitzung vom 18.05.2010 von der Verwaltung eingehend erläutert, der Ausschuss hat die Vorlage zur Kenntnis genommen.

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung hat in seiner Sitzung am 11.11.2008 beschlossen, dass die Stadt Bergkamen einen Antrag auf Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e. V. (AGFS) stellt.

 

Basis für diesen Antrag war das am 12.12.2006 vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung beschlossene Radverkehrskonzept Bergkamen, Schlussbericht aus November 2006, dass das Planerbüro Südstadt aus Köln unter dem Titel „Fahrradfreundliche Stadt Bergkamen“ erstellt hat.

 

Dieses Gutachten stellt abschließend fest: „Auch, wenn die Umsetzung aller vorgeschlagenen Maßnahmen sicherlich nicht kurz- und teilweise auch nicht mittelfristig erfolgen kann, so liegt mit den Radverkehrskonzept für die Stadt Bergkamen ein ganzheitliches Förderprogramm zur Steigerung der Attraktivität des Fahrrades vor. Das Radverkehrskonzept versteht sich somit als Baustein für eine zukunftsfähige, innovative und nachhaltige Stadtentwicklung in Bergkamen und ist Basis für den Antrag zur Aufnahme in die AGFS“.

 

Der schriftliche Aufnahmeantrag an das Ministerium für Bauen und Verkehr in Düsseldorf erfolgte am 18.08.2009.

 

Nach Prüfung der mit dem Aufnahmeantrag eingereichten Unterlagen erfolgte unter Leitung des Ministeriums eine Vorbereisung des Stadtgebietes mit der so genannten „Kleinen Auswahlkommission“. Im Rahmen dieser Vorbereisung fällt die Entscheidung, ob der „Großen Bereisungskommission“ die Hauptbereisung des Antragstellers empfohlen wird.

 

Die Vorbereisung erfolgte am 25.11.2009. Bei einer ca. 12 km langen Radtour und der anschließenden Besprechung wurde das Stadtgebiet der Stadt Bergkamen aus Sicht des Radfahrers und Fußgängers vorgestellt.

Da das Ergebnis der Vorkommission in der Zusammenfassung positiv ausfiel, wurde empfohlen, die „Große Bereisungskommission“ einzuladen und die Hauptbereisung durchzuführen.

 

Auf Einladung der Stadt Bergkamen erfolgte die entscheidende Hauptbereisung am 19.04.2010. Die Auswahlkommission besteht aus Mitgliedern des Ministeriums für Bauen und Verkehr, aus Mitgliedern des Landtages des Landes NRW sowie Mitgliedern der AGFS und des ADFC.

 

Auf einer ca. 20 km langen Fahrradtour durch die Ortsteile Overberge, Mitte, Oberaden und Weddinghofen wurden den Kommissionsmitgliedern in der Hauptsache wichtige Alltagsrouten im Stadtgebiet (Schule, Einkauf, Arbeit) intensiv vorgestellt; auch unter Berücksichtigung der großen überregionalen Rad- und Wanderwege sowie deren Verknüpfungen und Beziehungen untereinander.

 

Unterbrochen wurde die Rundfahrt durch einen Zwischenstopp im Ratssaal der Stadt Bergkamen, wo anhand eines umfassenden Power-Point-Vortrages alle wichtigen Faktoren zur nicht motorisierten Mobilität in Bergkamen vorgestellt und eingehend erläutert wurden. Schwerpunkte dieses Vortrages bildeten die Darstellungen zur Netzverknüpfung im Stadtgebiet, d. h. der Quell- und Zielverkehre, der Alltags- und der touristischen Routen sowie das Radverkehrskonzept mit den dort formulierten Zielen und die bereits erfolgten Maßnahmen.

 

Zum Abschluss der Bereisung zogen sich die Kommissionsmitglieder ohne Beteiligung der Vertreter der Stadt Bergkamen zur Beratung zurück mit dem einstimmigen Ergebnis, dem Minister für Bauen und Verkehr des Landes NRW zu empfehlen, die Stadt Bergkamen in die AGFS aufzunehmen.

 

Die Verleihung der Eigenschaft „Fahrradfreundliche Stadt“ durch das Verkehrsministerium gilt jeweils für 7 Jahre. Zeitgleich beginnt die 7-jährige Mitgliedschaft in der AGFS.

Vor Ablauf dieser Zeitspanne ist ein Verlängerungsantrag zu stellen und darzulegen, welche Maßnahmen durchgeführt und welche Mittel in diesem Zeitraum verausgabt worden sind im Hinblick auf die Ziele der AGFS.

Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen und eventuell einer neuen Bereisung des Stadtgebietes wird über den Antrag zur Verlängerung der Mitgliedschaft auf weitere 7 Jahre entschieden.

 

Die Kommission lobte insbesondere das umfangreiche Wegenetz im Stadtgebiet und seine Verknüpfungen der Alltagswege mit den überregionalen Routen, das starke Arrangement von Politik und Verwaltung, gemeinsam die nicht motorisierte Mobilität zu stärken und zu fördern.

 

Auch die bereits durchgeführten Maßnahmen, wie die Ausweitung der „NRW-konformen Radwegebeschilderung“, Umsetzung des Radverkehrskonzeptes, Berücksichtigung der Belange der Radfahrer bei allen Straßenneubau- sowie Straßenmarkierungsarbeiten und Einrichtung eines Radverkehrsbeauftragten als Schnittstelle aller verkehrsrelevanten Planungen im Stadtgebiet, wurden positiv herausgestellt.

Auch die Öffentlichkeitsarbeit der Stadt wurde gelobt.

 

Es ergaben sich jedoch auch einige Kritikpunkte:

 

Die Kommission hält es für sehr wichtig, dass zukünftig alle Kreisverkehrsplätze im Stadtgebiet den gleichen Ausbaustandard erhalten, d. h. mit der Radverkehrsführung auf der Fahrbahn, Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) sollen künftig dort, wo erforderlich, mit einer vorgelagerten Radfahrerführung versehen werden; die Radwegebeschilderung nach dem NRW-Beschilderungssystem soll weiter vorangetrieben werden und die Beschilderung nach StVO für alle Verkehrsteilnehmer muss zukünftig intensiv betreut werden.

 

Die Urkunde zur Aufnahme in die AGFS soll der Stadt Bergkamen noch im Mai 2010 durch Herrn Lutz Lienenkämper, Minister für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, persönlich übergeben werden.

 

 

Geplante Maßnahmen im Haushaltsjahr 2010

 

Für das Haushaltsjahr 2010 stehen Mittel in Höhe von 20.000,00 € zur Umsetzung des Radverkehrskonzeptes sowie 2.500,00 € zur Unterhaltung der vorhandenen Radwegebeschilderung zur Verfügung.

 

 

Beschilderung

 

Im Frühjahr dieses Jahres wurde bereits der Radweg aus Richtung Werne kommend auf dem ehemaligen Anschlussgleis von der Justus-von-Liebig-Straße bis in die Stadtmitte an die Präsidentenstraße nach dem Nordrhein-Westfälischen-Beschilderungssystem ausgeschildert.

 

Weitere Ausschilderungen sind geplant am Datteln-Hamm-Kanal, Südseite von der Marina bis zur Stadtgrenze Hamm sowie durch die Marina Rünthe.

 

 

Baumaßnahmen

 

Der Radweg im so genannten „Schering-Wald“ nördlich des Buchenweges muss in Teilbereichen vollständig überarbeitet werden. Hierzu muss der vorhandene Belag komplett aufgebrochen werden. Erst nach einem Aufbau und Egalisierung mit einer neuen Schottertragschicht kann die neue Deckschicht aufgebracht werden.

Ein entsprechender Bauauftrag wurde vergeben, mit den Arbeiten wurde bereits begonnen.

 

Im Rahmen der Sanierung der Landwehrstraße im Abschnitt zwischen der Töddinghauser Straße und Bambergstraße muss der Kreisverkehr Töddinghauser-/Landwehrstraße so umgebaut werden, dass die Radfahrer aus allen Richtungen sicher auf die Fahrbahn geleitet werden. Hierzu sind an den Schnittstellen mit der Töddinghauser Straße in nördlicher und südlicher Richtung Umbauarbeiten an den Bordsteinanlagen und an den Wegebelägen sowie umfangreiche Markierungsarbeiten erforderlich.

Die diesbezügliche Fachplanung ist zurzeit noch nicht abgeschlossen.

 

 

Neubau Radwege

 

Netzschluss zwischen den ehemaligen Bahntrassen in Bergkamen-Overberge

 

Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat im Oktober 2007 den neu erstellten Radweg auf der ehemaligen Bahntrasse von Bergkamen, Gartensiedlung, bis zur Lippequerung in Werne der Öffentlichkeit übergeben.

 

Für die noch fehlenden Anschlüsse im Bereich der Stadt Bergkamen ist dies die Anbindung über die Industriestraße bis zur Königstraße und auf dem Stadtgebiet der Stadt Werne die Weiterführung von der Lippequerung bis über das ehemalige Zechengelände nach Werne-Stockum wurden durch den RVR Fördermittel beantragt und mittlerweile bewilligt.

 

Die Eigenmittel des RVR wurden durch den Regionalrat für 2010 eingeplant.

 

Zurzeit finden deshalb konkrete technische Detailplanungen durch den RVR statt. Parallel dazu wurden bereits mit den Grundstückseigentümern entsprechende Gespräche geführt, eine vertragliche Grundstücksregelung muss allerdings noch herbeigeführt werden.

 

Nach Aussage des RVR ist geplant, diesen Wegeanschluss bis zur Radsaison 2011 fertigzustellen.  

 

Der Netzschluss ist in Anlage 1 schematisch dargestellt.

 

 

Straßenbau

 

Alle im Stadtgebiet anfallenden Bau- und Markierungsarbeiten im Straßenraum werden vom Fachamt unter Berücksichtigung der Belange für die nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer bereits in der Entwurfsphase geprüft und die erforderliche Umsetzung mit den jeweiligen Auftraggebern abgesprochen.

 

Beispielhaft hierfür sind:

 

-          Einrichtung von Angebotsstreifen auf der Schulstraße, der Justus-von-Liebig-Straße und der Heinrichstraße,

-          Erstellung von Querungshilfen im Bereich des Kleiweges und der Werner Straße (B 233),

-          Anlage eines asphaltierten einseitigen Rad-/Gehweges im Bereich der Overberger Straße,

-          Seit April 2010: Decken- und Kanalsanierung eines Teilbereiches der Landwehrstraße, Einrichtung von Schutzstreifen für Radfahrer sowie Umbauarbeiten am Kreisverkehr Töddinghauser Straße.

 

 

  

 

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

I. V. Boden

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Irmisch