Beschlussvorschlag:
A) Der Rat
der Stadt Bergkamen schließt sich der Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom
31.05.2010 an und stimmt zu, dass die Vertreter in der
Gesellschafterversammlung der GSW beschließen:
1.
Auf der Grundlage der bestehenden Konzessionsverträge mit der
GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen (GSW) zur
Wasserversorgung in den Gesellschafterkommunen der GSW soll die Durchführung
der Aufgaben zusammen mit der Gelsenwasser AG (GW) erfolgen.
Dazu soll eine gemeinsame Gesellschaft - GSW Wasser-plus GmbH - und ein
begleitendes Vertragswerk vereinbart werden.
2.
Dem unter Vorbehalt erfolgten Erwerb einer Gesellschaft von GW
wird zugestimmt. Damit erwirbt GSW von GW alle - in zwei gleiche Teile
geteilten - Geschäftsanteile in der Gesamthöhe von 25.000,00 € an der bereits
gegründeten GSW Wasser-plus GmbH mit Sitz in Kamen mit Nennwert von je
12.500,00 € Geschäftsanteil. Dies entspricht einer Gesellschaftsbeteiligung in
Höhe von 100 %.
3.
GSW schließt mit GW einen Anteilskauf- und Abtretungsvertrag
zum Erwerb eines Geschäftsanteils an der GSW Wasser-plus GmbH im Nennwert von
12.500,00 € ab.
Die Durchführung steht unter der aufschiebenden Bedingung des erfolgreichen
Abschlusses
- des kommunalaufsichtlichen Anzeigeverfahrens,
- der kartellrechtlichen Prüfung gemäß §§ 36, 40 GWB.
4.
GSW erhöht das Eigenkapital der GSW Wasser-plus GmbH auf
500.000,00 €.
Im Rahmen der Ausübung des Kauf- und Abtretungsvertrages wird GW davon
250.000,00 € übernehmen; dies entspricht einer Gesellschaftsbeteiligung von 50
%.
5.
Die Durchführung der Beschlüsse zu 2. bis 4. setzt voraus,
dass die übrigen begleitenden Verträge zustande kommen. Die Geschäftsführung
der GSW stellt sicher, dass das gesamte Vertragswerk zeitgleich wirksam wird,
nachdem der Aufsichtsrat der GSW zugestimmt hat.
6.
Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der gemeinsamen Gesellschaft
bestellen die beiden Gesellschafter je einen Geschäftsführer, der Angestellter
der Gesellschafterunternehmen ist.
Die Gesellschafterversammlung besteht aus je 6 Mitgliedern. Für den
Gesellschafter GSW sind dies 4 Mitglieder des Präsidiums und die
Geschäftsführer der GSW. Einzelheiten regelt der Aufsichtsrat der GSW.
7. Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der GSW Wasser-plus GmbH bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrates der GSW.
B) Unter der Voraussetzung, dass in den Räten der anderen Gesellschafterkommunen der GSW gleiche Beschlüsse gefasst werden und das gesamte Vertragswerk endabgestimmt wurde, beauftragt der Rat die Verwaltung,
1.
die Vereinbarung zum
Interessenausgleich mit der GSW Wasser-plus GmbH, der GSW, der GW und den
beiden anderen Gesellschafterkommunen sowie
2.
einen
Gestattungsvertrag mit der GW über die Errichtung und den Betrieb von Wassertransportleitungen
im Gebiet der Stadt Bergkamen abzuschließen.
Sachdarstellung:
A) Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen (GSW) beabsichtigt, mit der Gelsenwasser AG (GW) eine gemeinsame Gesellschaft zu gründen.
In der Sitzung
des Aufsichtsrates der GSW am 31.05.2010 hat der Aufsichtsrat der GSW seine
Zustimmung erteilt und eine Beschlussempfehlung an die
Gesellschafterversammlung ausgesprochen.
Anlage 1 - Protokollauszug
Zur Begründung wird inhaltlich auf den Auszug aus der Beschlussvorlage für den
Aufsichtsrat verwiesen.
Anlage 2 - Vorlage Aufsichtsrat mit 3 Anlagen:
- Schaubild
- Erfolgsvorschau
- Marktanalyse
Des Weiteren wird inhaltlich auf folgende Verträge bzw. Vereinbarungen
verwiesen:
Anlage 3:
- Anteilsübertragung
- Gesellschaftsvertrag GSW
Wasser-plus GmbH (100 %) - wird nach Abschluss aller
Verträge
durch den Gesellschaftsvertrag der 50-50-Gesellschaft ersetzt -
- Vereinbarung zum Interessenausgleich
- Anteilskauf- und Abtretungsvertrag
- Gesellschaftsvertrag GSW Wasser-plus
GmbH (50 %/50 %)
Wie mit der Geschäftsführung und den Verwaltungsleitungen der drei Gesellschafterkommunen der GSW vereinbart, wird den Räten Gelegenheit zur Beratung und Beschlussfassung gegeben.
Die Marktanalyse
wurde zur Stellungnahme den örtlichen Selbstverwaltungsorganisationen - IHK,
Kreishandwerkerschaft, ver.di - mit der Bitte um Stellungnahme zugeleitet.
Sollten bis zur Ratssitzung die Stellungnahmen eingehen, wird in der Sitzung
darüber informiert.
B) Als regionaler
Wasserversorger unterhält GW auch das jeweilige Konzessionsgebiet
überschreitende Leitungen (Transportleitungen), aus denen auch die
Wasserversorgung für die GSW-Gesellschafterkommunen erfolgt. In den bisherigen
Konzessionsverträgen mit GW war geregelt, dass diese Leitungen weiterhin bei GW
verbleiben.
Anstelle der bisherigen Konzessionsregelung soll mit jeder Kommune ein
Gestattungsvertrag vereinbart werden, in dem die schon bisher bestehenden
Weiterleitungsrechte auch für die Zukunft gesichert werden sollen.
Die Gestattungsverträge werden ein Teil des gesamten Vertragswerkes.
Die übrigen Verträge betreffen die direkten Beziehungen zwischen GSW und GW;
sie werden von den Unternehmen nach Zustimmung im Aufsichtsrat GSW und der
internen Freigabe bei GW nach Vorliegen aller unterschriftsreifen Unterlagen
unterzeichnet.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 3 Anlagen
Der Bürgermeister Schäfer |
Der Bürgermeister In Vertretung Mecklenbrauck Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Amtsleiter Overhage |
Sachbearbeiterin Mölle |
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