Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen nimmt das Nahversorgungskonzept für den SSP II – Stadtteile
Oberaden und Heil zur Kenntnis. Die im Konzept vorgeschlagenen Maßnahmen zur
Verbesserung der Versorgungssituation sollen bei Bedarf einzelfallbezogen
umgesetzt werden. Über die Notwendigkeit einer aktiven planungsrechtlichen
Steuerung (z. B. Erlass einer Bebauungsplansatzung) wäre erst bei einem
erhöhten vom großflächigen Einzelhandel ausgehenden Nachfragedruck zu entscheiden.
Sachdarstellung:
Der
Siedlungsschwerpunkt II mit den Stadtteilen Oberaden und Heil weist im Bereich
der Nahversorgung deutliche Defizite auf. Zwar sind in den östlichen Bereichen
an der Jahnstraße zahlreiche Einzelhandelsbetriebe insbesondere auch mit
nahversorgungsrelevanten Sortimenten (Lebensmittel, Drogerieartikel etc.)
angesiedelt. Westlich der Hamm-Osterfelder-Bahn bis hin zur Stadtgrenze nach
Lünen und auch angrenzend auf Lüner Stadtgebiet befinden sich jedoch fast keine
Einzelhandelsbetriebe, die eine Nahversorgung sicherstellen würden. Das
bestehende Nahversorgungsdefizit ist in der Vergangenheit immer wieder
bemängelt worden und nun Anlass gewesen für die vorliegende Untersuchung. Gleichzeitig
sollte auch begutachtet werden, wie künftig den vermehrt auftretenden Anfragen
zur Ansiedlung weiterer Einzelhandelsbetriebe – vornehmlich im Bereich der
Jahnstraße – begegnet werden soll.
Um Wege
aufzuzeigen, wie möglicherweise eine Verbesserung der Nahversorgungssituation
im Westen Oberadens und eine Sicherung der bestehenden Einzelhandelsversorgung
im Siedlungsschwerpunkt II erreicht werden kann, wurde der gesamte
Einzelhandelsbestand erfasst und bewertet. Neben den schon vorhandenen
Einzelhandelsbetrieben fanden auch derzeit geplante Neuansiedlungen von
Nahversorgungseinzelhändlern an der Rotherbachstraße sowie auf dem Gelände der
Wasserstadt Aden Berücksichtigung. Aufbauend darauf wurde geprüft, wie bau- und
planungsrechtlich die Einzelhandelsversorgung gesichert werden kann. Es
ergeben sich folgende Handlungsempfehlungen:
§ Zur Deckung des Nahversorgungsbedarfs
sollte westlich der Hamm-Osterfelder-Bahn ein weiterer
Nahversorgungseinzelhändler angesiedelt werden. Nach Abprüfung verschiedener Kriterien
(Erreichbarkeit, Einzugsbereich, Grundstücksgröße etc.) erscheint ein Standort
an der Straße Im Sundern als am besten für eine Einzelhandelsansiedlung
geeignet. Eine Einzelhandelsansiedlung ist abhängig vom Investoreninteresse für
einen solchen Standort. Von Seiten der Stadt kann die Entwicklung nur forciert
werden durch die Schaffung der entsprechenden bau- und planungsrechtlichen
Rahmenbedingungen sowie das Herstellen von Kontakten zwischen Investoren und
Grundstückseigentümern.
§ Wie bereits im kommunalen
Einzelhandelskonzept aus dem Jahr 2006 vorgeschlagen, sollte der
Nahversorgungsbereich an der Jahnstraße klar räumlich festgelegt werden. Die
weitere Einzelhandelsansiedlung (mit Ausnahme dezentraler
Nahversorgungsbetriebe) sollte sich hier konzentrieren.
§ Die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben
sollte zunächst bau- und planungsrechtlich gesteuert werden durch eine
Einzelfallbewertung (§ 34 BauGB). Bei erhöhter Nachfrage wäre über aktive
Steuerungsinstrumente wie zum Beispiel einen Bebauungsplan oder einen
städtebaulichen Entwicklungsbereich neu zu entscheiden.
Das
Nahversorgungskonzept für den SSP II – Stadtteile Oberaden und Heil ist in der
Anlage beigefügt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Technischer
Beigeordneter |
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Stellv.
Amtsleiter Boden |
Sachbearbeiterin Jöne |
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