Betreff
Gefahrensituationen an Schulen
hier: Sachstandsbericht zu bereits erfolgten und geplanten Maßnahmen
Vorlage
10/0307
Aktenzeichen
hoe-pro
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

1. Maßnahmen vor Eintritt der Gefahrenlage an der Heide-Hauptschule

 

Bereits vor dem Vorfall am 18.12.2009 an der Heideschule wurden präventive Maßnahmen an Bergkamener Schulen für einen Amok-Fall diskutiert und ausgeführt. Hierbei wurde hauptsächliches Augenmerk auf die weiterführenden Schulen gerichtet.

 

Zwar kann sich eine Gefahrenlage auch an einer Grundschule ergeben, hier wird es sich jedoch in der Regel um Täter handeln, die von außen in das Schulgebäude eindringen. Hierzu gibt es eine Anweisung, dass Eingangstüren in Grundschulen auch während der Unterrichtszeit grundsätzlich verschlossen sein müssen.

An allen Bergkamener Grundschulen wird dies umgesetzt. An Grundschulen, in denen sich das Sekretariat nah der Eingangstür befindet, öffnet die Sekretärin oder der Hausmeister auf Klingelzeichen (z.B. G.-Hauptmann-Schule, Pestalozzischule). An den anderen Schulen, in denen sich das Sekretariat im 1. Obergeschoss befindet, wurde eine Gegensprechanlage z.T. mit Monitor eingebaut (Preinschule, Frh.-v.-Ketteler-Schule) so dass im Sekretariat erkennbar ist, wer in die Schule möchte.

 

Im August 2007 wurden durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung Notfallpläne an die Schulen in NRW verteilt, die situationsbezogen Handlungs- und Ausstattungsempfehlungen enthielten. Schon vor Erscheinen dieser Notfallpläne gab es Gespräche seitens des Schulträgers mit der Polizei. Aufgrund einer Handlungsempfehlung des Polizeipräsidiums Dortmund, herausgegeben anlässlich einer Dienstbesprechung mit den Schulaufsichten und Schulverwaltungsämtern des Regierungsbezirks Arnsberg im März 2007, fand im April ein Gespräch mit dem damaligen Leiter der Polizeiwache Bergkamen, Herrn  Buschjäger, statt.

Daraufhin wurde folgendes umgehend veranlasst:

  • Sammelplätze an Schulen wurden mit den Schulen abgestimmt, aufgelistet und an die Polizei weitergegeben.
  • In Zusammenarbeit mit dem Amt für Grundstücks- und Gebäudewirtschaft und den Schulen wurden in aktuellen Lageplänen eindeutige Raumbezeichnungen eingetragen. Die Räume wurden an allen Schulen auch von innen erkennbar durch Beschilderung gekennzeichnet. Die Lagepläne mit den Raumbezeichnungen wurden an die Schulen und die Polizei weitergegeben und liegen dem Amt für Grundstücks- und Gebäudewirtschaft vor.
  • Die äußere Gebäudebezeichnung wurde analog der inneren Raumbezeichnung vorgenommen.
  • Durch das Amt für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport wurde ein Schlüsselkasten mit den Eingangsschlüsseln aller Bergkamener Schulen bestückt, bezeichnet und der Polizeiwache Bergkamen übergeben.
  • Schulorganisatorische Maßnahmen wie Anwesenheits- und Abwesenheitsfeststellungen, Elterninformationen usw. wurden als innere Schulangelegenheiten auf die Schulleitungen übertragen.

 

Problematisch für den Schulträger gestaltete sich die Frage der Alarmierung. Für den Amokfall sollte eine gesonderte Alarmierung erfolgen, die sich von der Pausenklingel und der Alarmierung im Brandfall unterscheidet. Dies ist notwendig, da in beiden Fällen verschiedene Verhaltensweisen zu folgen haben: im Brandfall ist das Gebäude unverzüglich zu verlassen, in einer Gefahrensituation sollen sich Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen und Lehrer einschließen und auf den Boden legen. Laut eindeutiger Aussage der Polizei besteht nicht die Notwendigkeit, eine Durchsagemöglichkeit für alle Schulräume zu schaffen, wie sie in den Handreichungen des Ministeriums benannt wird. Klar ausreichend ist eine eindeutig unterscheidbare akustische Alarmierung.

Dies war an einigen Schulen unproblematisch, wie z.B an der Hellwegschule, der Oberstufe der Willy-Brandt-Gesamtschule und der Pfalzschule, wo es bereits eine Durchsagemöglichkeit in alle Klassenräume gab. An einigen Schulen wie der Albert-Schweitzer-Schule, dem Gymnasium und der Overberger Schule konnte ein gesonderter Alarmton eingerichtet werden. An allen anderen Schulen mussten individuelle Lösungen gefunden werden, die sukzessive umgesetzt werden. Bis zu den Herbstferien sollen die Maßnahmen an allen Schulen abgeschlossen sein.

 

 

2. Maßnahmen nach Eintritt der Gefahrenlage an der Heide-Hauptschule

 

Unmittelbar nach dem Vorfall am 18.11.2009 an der Heideschule haben sich alle Beteiligten mit der Fragestellung der zukünftigen Verbesserung und Handhabung von Gefahrensituationen in Anlehnung an den Ablauf des aufgetretenen Falls beschäftigt.

 

Als eine der ersten Maßnahmen wurde die Möglichkeit geschaffen, die Telefone der Schulen auf Nummern im Rathaus umzustellen, um z.B. Eltern im Rahmen der Möglichkeiten über die Situation oder über Ausweich-Sammelstellen zu informieren.

 

In einer Besprechung mit den Leiterinnen und Leitern der Bergkamener Schulen sowie dem Leiter der Polizeiinspektion Nord, Herrn Link und Herrn Neumann, ebenfalls von der Polizeiinspektion Nord, wurden anhand eines vorab erstellten Fragenkatalogs weitere Punkte mit folgendem Ergebnis thematisiert:

 

  • Die Polizei weist darauf hin, dass in einer Gefahrensituation umgehend die Notrufnummer 110 zu wählen ist. Anrufe bei der Wache oder auf das Handy eines Bezirksbeamten verzögern den Einsatz
  • Die Zuständigkeit bei Gefahrenlagen liegt für die Schulen des Regierungsbezirkes Arnsberg beim Polizeipräsidium Dortmund. Während des Einsatzes ist es nicht möglich, Informationen über die Situation vor Ort weiterzugeben, da die Beamten ausschließlich mit der Bewältigung der Lage beschäftigt sind. Konkrete Informationen haben daher im Fall der Heideschule weder der Schulträger noch die Schulleitungen benachbarter Schule über die Bezirksregierung erhalten. An Herrn Link wurde der Wunsch weitergeleitet, den Schulträger über das reine Vorliegen einer Gefahrensituation zu informieren und die betroffenen Schule zu benennen, damit von dieser Stelle wenigstens die anderen Schulen grundsätzlich informiert werden können.
  • Allgemein gültige Verhaltensmaßregeln für andere Schulen gibt es nicht. Die Entscheidungsbefugnis liegt grundsätzlich bei den Schulleitungen. Die Polizei empfiehlt jedoch, die Schülerinnen und Schüler in den Schulen zu behalten.
  • Durch die Polizei wird ausdrücklich die Alarmierung in den Schulen durch einen Signalton und nicht durch eine Durchsage favorisiert, da im Ernstfall eine Situation nicht neutral geschildert werden kann. Gleichzeitig wird das Üben entsprechender Verhaltensweisen nach der Alarmierung empfohlen.
  • Auf Wunsch und Anregung der Polizei soll eine Neuerfassung aller Bergkamener Schulen mit einer einheitlichen Raumbezeichnung vorgenommen werden.

 

Unmittelbar nach der Dienstbesprechung wurde in Zusammenarbeit mit der Polizeiwache und dem Amt für Grundstücks- und Gebäudewirtschaft eine für alle Schulen einheitliche Raumbenennung abgesprochen, in entsprechende Pläne eingetragen und den Schulen und der Polizeiwache jeweils in zweifacher Ausfertigung ausgehändigt. Die Beschriftung innerhalb der Räume wird ebenfalls angepasst, so dass Personen in den Räumen sofort eine klare Ortsangabe machen können. Einheitlich bedeutet, dass die Bezeichnung für Kellerräume mit 0 beginnt, für Räume im Erdgeschoss mit 1 usw.. Die Beschilderung der einzelnen Räume erfolgt derzeit sukzessive an den Schulen. Die Schulleitungen erhalten von den Plänen jeweils 2 Ausfertigungen, Polizei und Schulträger je einen Satz.

 

Die Kreispolizei ist aktuell dabei, Krisenteams an den Schulen zu bilden und zu schulen. Für die Beschulung sind noch keine Termine festgesetzt. Ansprechpartner sind die Beamten der Polizeiwache Bergkamen, die auch konkrete Fragen der Schulen zum Bereich Amokprävention /Zusammenarbeit mit Krisenteams beantworten können.

 

 

3. Konkrete bauliche Maßnahmen an den einzelnen Schulen

 

a) Hauptschulen

Heideschule

Unmittelbar nach dem Vorfall wurden auf Wunsch der Schulleitung Überwachungskameras installiert. Die Kameras überwachen den Haupteingang aus zwei Perspektiven, den Nebeneingang und den Nebeneingang am Schulkiosk. Bildschirme befinden sich im Sekretariat und in der Hausmeisterloge.

Die Türen der Klassenräume wurden mit Knäufen versehen, die sich nur von innen ohne Schlüssel öffnen lassen.

 

Hellwegschule

An der Hellwegschule besteht eine Durchsagemöglichkeit vom Sekretariat in alle Klassen. Der Eingang ist verschlossen, eine Video- und Gegensprechanlage befindet sich im Sekretariat.

 

b) Realschulen

Freiherr-vom-Stein-Realschule

Hier war bereits vor dem 18.11.2009 eine neue Anlage mit der Möglichkeit einer Sprachdurchsage geplant. Diese wird nun kurzfristig fertig gestellt werden.

 

c) Städt. Gymnasium

Am Städt. Gymnasium besteht die Möglichkeit der Alarmierung über einen separaten Gongton mit Auslösungsmöglichkeit an verschiedenen Stellen. Die Eingangstüren können aufgrund der Größe der Schule und der Struktur (ältere Schülerinnen und Schüler mit Freistunden, Aufenthalte in der Mensa) nicht verschlossen bleiben.

 

d) Willy-Brandt-Gesamtschule

Im Außenbereich wurde zur Alarmierung ein Sirenensystem angebracht, die Zentrale befindet sich im Hausmeisterbüro. Über die Telefonleitungen werden außen am Gebäude angebrachte Lautsprecher aktiviert. Dies ist bis auf den Bereich geschehen, an dem noch kurzfristig Fassadenarbeiten durchgeführt werden. Zusammen mit dem Krisenteam wird Anfang Juni eine weitere Feinabstimmung mit der ausführenden Fachfirma unter Beteiligung des internen Krisenteams sowie eine Probealarmierung erfolgen.

 

e) Grundschulen

Schillerschule, G.-Hauptmann-Schule und Overberger Schule

Hier besteht die Möglichkeit der Alarmierung durch einen gesonderten Ton.

 

Freiherr-von-Ketteler-Schule

Das Sekretariat im ersten Obergeschoss ist mit einer Gegensprechanlage an der Eingangstür zum Verwaltungsbereich verbunden.

 

Preinschule

Im Sekretariat im ersten Obergeschoss befindet sich ein Monitor, dessen Kamera auf den Haupteingang gerichtet ist und eine Gegensprechanlage.

 

Pfalzschule

Hier besteht die Möglichkeit der Durchsage in alle Klassenräume.

 

f) Albert-Schweitzer-Schule

Es besteht eine Alarmierungsmöglichkeit durch einen separaten Klingelton. Die Eingänge sind verschlossen, im Sekretariat befindet sich eine Kamera, die auf den Haupteingang gerichtet ist.

 

An allen Schulen, in denen noch nicht die Möglichkeit der Alarmierung im Amok-Fall durch einen separaten Ton oder eine Durchsage besteht, werden bis zu den Herbstferien die entsprechenden Maßnahmen abgeschlossen sein, so dass den Vorgaben und Empfehlungen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung und der Polizei entsprochen ist.

 

4. Fazit

 

 

Nach dem Amoklauf von Winnenden wurde durch die Ministerin Frau Sommer eine Expertengruppe eingeladen, die Analyseaspekte sowie Anregungen zur Prävention vortrugen. Der zusammenfassende Bericht wurde dem Schulträger über den Städte- und Gemeindebund NRW am 21.05. zugeleitet.

 

Ein Hauptaugenmerk liegt hiernach eindeutig auf einer inneren Schulangelegenheit, der pädagogischen Präventionsarbeit, um bereits im Vorfeld möglichen Täterinnen und Täter Hilfestellung zu leisten und eine Eskalation zu verhindern. Hierbei sollen die beteiligten Akteure – Schule, Polizei und Jugendhilfe – als Netzwerkstruktur zusammenarbeiten.

Zur Verbesserung der Sicherheit und des Sicherheitsgefühls sollen in der Schule Notfallpläne vorhanden sein, handlungssicherer Umgang durch Üben bestimmter Situationen gefestigt werden und schulische Teams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention gebildet werden. Als Schulträger, der für die äußeren Schulangelegenheiten zuständig ist, kann in diesem Bereich allenfalls eine Hilfestellung gegeben werden.

 

Die Zuständigkeit des Schulträgers ist im Bereich der äußeren Schulangelegenheiten zu sehen. Hier geht es um die technischen Maßnahmen, die in den Punkten 1 und 2 der Vorlage erläutert sind. Vom Stellenwert her sind diese Punkte im Bericht des Expertenkreises aber weniger zentral angesiedelt, gleichwohl aber trotzdem von einer gewissen Bedeutung.

Als technische Maßnahme wird die Alarmierung durch gesondertes akustisches Signal empfohlen, wie es an Bergkamener Schulen derzeit umgesetzt wird.

 

In allen Gesprächen mit den Beteiligten – Schulleitungen, Polizei, Sicherheitsbeauftragten, dem Amt für Grundstücks- und Gebäudewirtschaft usw. – wurde deutlich, dass eine Vorbereitung auf alle möglich eintretenden Gefahrensituationen nicht getroffen werden kann. Es sind derart viele verschiedene Szenarien denkbar, dass es nicht möglich ist, ein allgemein gültiges Ablaufschema zu erstellen.

Ebenso können niemals derartige bauliche Maßnahmen getroffen werden, dass sämtliche möglichen Gefahrenlagen auszuschließen sind. Insbesondere wenn es sich bei der Täterin oder dem Täter um Schülerinnen oder Schüler der Schule handelt, ist es nahezu nicht möglich, Amoksituationen zu verhindern.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Hörstrup