Betreff
Qualitätsanalyse an Schulen
Vorlage
10/0306
Aktenzeichen
kry-pro
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

1.      Was ist die Qualitätsanalyse ?


Die seit 2006 verpflichtende Qualitätsanalyse an Schulen in Nordrhein-Westfalen ist ein Verfahren der externen Evaluation.

 

Der § 86 Abs. 5 Schulgesetz sieht die Errichtung der Qualitätsanalyse als Teil der Schulaufsicht vor. Nähere Einzelheiten, insbesondere zu den Zielen und Aufgaben aber auch zur Durchführung der Qualitätsanalyse in Schulen, ist in der entsprechenden Verordnung über die Qualitätsanalyse in Nordrhein-Westfalen ausgeführt. Die Verordnung ist als Anlage 1 beigefügt.

Nach § 1 Abs. 1 dieser Verordnung dient die Qualitätsanalyse dem Ziel, die Qualität von Schulen zu sichern und nachhaltige Impulse für deren Weiterbildung zu geben. Dazu werden den Schulen datengestützte Erkenntnisse über ihre schulische Arbeit zur Verfügung gestellt, die sie für ihre Weiterentwicklung nutzen können. Schwerpunkte der schulischen Arbeit können so bestärkt oder aber auch neu überdacht werden.


2.      Was ist der Gegenstand der Qualitätsanalyse ?

 

Die Qualitätsanalyse gliedert sich in folgende sechs Qualitätsbereiche (QB):

 

QB 1            Ergebnisse der Schule

QB 2    Lehren und Lernen – Unterricht

QB 3            Schulkultur

QB 4            Führung und Schulmanagement

QB 5            Professionalität der Lehrkräfte

QB 6    Ziele und Strategien der Qualitätsentwicklung

 

Die 6 Bereiche wiederum werden in 28 Aspekte gegliedert, die dann wieder in 153 Qualitätskriterien konkretisiert werden.

Das sich daraus ergebende Tabelle ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Bewertet werden die Aspekte in folgenden vier Bewertungsstufen:

 

Stufe 1             erheblich entwicklungsbedürftig

Stufe 2             eher schwach als stark

Stufe 3             eher stark als schwach

Stufe 4             vorbildlich

 

 

3.      Wie läuft die Qualitätsanalyse ab?

 

Insgesamt dauert die Qualitätsanalyse für eine Schule mehr als 5 Monate. Der Übersicht in Anlage 3 sind die einzelnen zeitlichen Schritte zu entnehmen.

 

Die Schule wird 12 Wochen vor dem Schulbesuch genauso wie die zuständige Schulaufsicht  und der Schulträger informiert. Die Schule muss dann die geforderten Daten zusammenstellen und dem Qualitätsteam zusenden. Aus diesen Daten gewinnt das Qualitätsteam ein erstes Bild von der Schule.

 

4 Wochen vor dem eigentlichen Schulbesuch findet eine ausführliche Information der Lehrkräfte, der Eltern- und Schülervertreter und des nichtlehrenden Personals statt. Gleichzeitig wird an diesem Tag ein Rundgang mit dem Schulträger durch das gesamte Schulgebäude und über das Schulgelände durchgeführt. Auch das Interview des Vertreters des Schulträgers findet an diesem Tag statt.

 

Dann folgt der eigentliche Schulbesuch für etwa drei bis vier Tage. An diesen Tagen wird Unterricht besucht und es werden standardisierte Fragebögen ausgefüllt mit dem Ziel, einen konkreten Einblick in die praktische Umsetzung schulischer Unterrichtskonzepte zu erhalten.

Der Besuch findet in Abhängigkeit von der Schulgröße bei mind. 50 % der Lehrerinnen und Lehrer statt. Wichtig ist, dass nicht die Lehrkräfte im Einzelnen bewertet werden sollen, sondern es geht um eine Bewertung der Qualität des Unterrichtes der Schule als Ganzes.

Am letzen Besuchstag gibt es bereits eine kurze Rückmeldung für die Schulleitung und das Kollegium.

 

Schulleitung und Schulträger bekommen dann einen Entwurf des Berichtes mit der Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben, wenn sie Fehler oder Unstimmigkeiten festgestellt haben.

Etwa 9 Wochen nach den Besuchstagen erhalten die Schule und der Schulträger den endgültigen Bericht.

Dieser wird dann in den verschiedenen Schulgremien ausgewertet und entsprechende Maßnahmen formuliert. Mit der zuständigen Schulaufsicht müssen dann auf dieser Grundlage Ziele vereinbart werden.

 

Hinzuweisen ist darauf, dass der Schulträger den Bericht aus datenschutzrechtlichen Gründen ohne den Aspekt „Schulleitung“ bekommt.

 

Eine Veröffentlichung des Berichtes darf nur erfolgen, wenn die Schulkonferenz dem zugestimmt hat.

 

 

4.      Qualitätsanalyse an Bergkamener Schulen

 

In Bergkamen haben bisher drei Schulen an der Qualitätsanalyse teilgenommen. Bezogen auf die Termine der Schulbegehung bzw. der Informationsabende waren dies:

 

Realschule Oberaden                    02.02.2009

Willy-Brandt-Gesamtschule             07.12.2009

Schiller-Grundschule               09.02.2010

 

Es ist nicht bekannt, wann und an welcher Schule es in Bergkamen weitergeht. Im laufenden Schuljahr 2009/10 wird es aber keine weitere Qualitätsanalyse geben.

 

Die Schulkonferenz der Realschule Oberaden hat seinerzeit beschlossen, dass die Ergebnisse der Qualitätsanalyse veröffentlicht werden dürfen. Das Kurzprofil, das auch auf den Internetseiten der Realschule Oberaden veröffentlicht ist, ist als Anlage 4 beigefügt.

 

Die Willy-Brandt-Gesamtschule hat sich gegen eine Veröffentlichung ausgesprochen.

Begründet wird dies mit der allgemeinen Kritik an der Qualitätsanalyse, die zu einem Ranking unter den Schulen führt, was keinen Sinn macht. Die Qualitätsanalyse ist für die Schule wichtig, um Stärken bzw. Schwächen zu erkennen und intern daran arbeiten zu können. Sie soll nicht zu einem Auswahlkriterium für eine Schulwahl von Eltern für ihre Kinder werden. Zudem handelt es sich bei der Qualitätsanalyse nur um einmalige Momentaufnahmen.

 

 

Die Schulkonferenz der Schillerschule wird sich am 22.06. mit dem Abschlussbericht der Qualitätsanalyse befassen. Insofern können zurzeit noch keine Aussagen zu dem Ergebnis gemacht werden.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 4 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray