Betreff
Antrag der Arbeiterwohlfahrt für die Kindertageseinrichtungen "Wackelzahn", Am Wiehagen 34 und "Flohzirkus", Lessingstraße 7, auf Anerkennung als "Einrichtung im Sozialen Brennpunkt"
Vorlage
10/0303
Aktenzeichen
ha-dö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen stimmt dem Antrag der AWO, Unterbezirk Unna, vom 21.01.2010 zu und erkennt die Tageseinrichtung für Kinder „Wackelzahn“, Am Wiehagen 34, als „Einrichtung im Sozialen Brennpunkt“ an. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt das Jugendamt diesen Beschluss an das Landesjugendamt zur abschließenden Genehmigung weiterzuleiten.

 

Der Antrag der AWO, Unterbezirk Unna, vom 21.01.2010, die Tageseinrichtung für Kinder „Flohzirkus“, Lessingstraße 7, als „Einrichtung im Sozialen Brennpunkt“ anzuerkennen, wird abgelehnt.

Sachdarstellung:

 

Mit Schreiben vom 21.01.2010 hat die Arbeiterwohlfahrt, Unterbezirk Unna beantragt, zu prüfen, ob die AWO Kindertageseinrichtungen „Wackelzahn“, Am Wiehagen 34 und „Flohzirkus“, Lessingstraße 7 die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, um als „Einrichtungen im Sozialen Brennpunkt“ anerkannt werden zu  können.

 

Der AWO begründet ihren Antrag damit, dass die Einrichtungen in einem „sozial sehr stark belasteten Wohngebiet“ liegen und „fast ausschließlich Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund und / oder sozialschwachen Familien“ betreut werden. Dem Antrag vorausgegangen waren Gespräche mit dem Jugendamt, in denen die Situation in den beiden Kindertageseinrichtungen erörtert wurden.

 

Gem. § 20 Abs. 3 KiBiz kann für Einrichtungen in sozialen Brennpunkten ein zusätzlicher Pauschalbetrag von bis zu 15.000,00 € geleistet werden, mit denen z.B. zusätzliches Personal beschäftigt oder besondere Materialien angeschafft werden können. Für die Entscheidung - die der abschließenden Genehmigung des Landesjugendamts bedarf - ist das örtliche Jugendamt zuständig. 

 

Zum Antrag der AWO, Unterbezirk Unna

 

Die AWO Einrichtung „Wackelzahn“ ist eine 3-Gruppen-Tageseinrichtung, in der zum KiBiz – Jahr 2010/2011 insgesamt 70 Kinder, davon 7 Kinder U3 betreut werden sollen. Um dauerhaft Kinder U3 betreuen zu können, wird sich die Tageseinrichtung 2010 baulich erweitern und hat bereits einen entsprechenden Förderantrag gestellt.

 

Bei der AWO Tageseinrichtung „Flohzirkus“ handelt es sich um eine 1-Gruppen-Einrichtung, die mit der Einrichtung „Wackelzahn“ eine gemeinsame Leitung hat.   

 

Die AWO führt in Ihrem Antrag aus, dass der Migrantenanteil in den beiden Tageseinrichtungen 85 – 86 % beträgt und der Großteil der Kinder in sehr schwierigen sozialen Verhältnissen lebt. Im Antrag werden u.a. folgende sozialen Defizite genannt

 

-        hoher Arbeitslosenanteil, hoher Anteil Hartz IV - Empfänger

-        Sprachprobleme bei Eltern und Kindern,

-        geringes Bildungsniveau (teilweise Analphabeten)

-        unterschiedliche Lebensweisen und kulturelle Hintergründe bei den Kindern

-        soziale Isolation vieler Familien

-        schlechte materielle Versorgung der Kinder (vor allem Bekleidung und Ernährung)

 

Bewertung des Antrags aus Sicht des Jugendamts

 

Aus Sicht des Jugendamts ist der Antrag der AWO, Unterbezirk Unna für die Einrichtung „Wackelzahn“ begründet. Die Einrichtung befindet sich direkt neben dem evangelischen Familienzentrum „Am Bodelschwinghhaus“, das am 27.01.2010 vom Jugendhilfeausschuss der Stadt Bergkamen als Einrichtung im Sozialen Brennpunkt anerkannt wurde.

 

Für die Einrichtung Bodelschwinghhaus hat der JHA anerkannt, dass die Einrichtung in einem Siedlungsbereich mit hoher Bevölkerungsdichte und mit einem großen Anteil an Kindern und Jugendlichen liegt und der hohe Anteil von Familien mit Migrationshintergrund und teilweise überschneidend ein hoher Anteil an sozial schwachen Familien im Einzugsbereich der Tageseinrichtung zu erheblichen personellen Mehrbelastungen führt. Eltern müssen immer wieder angesprochen und motiviert werden, um an  bestimmten Maßnahmen teilzunehmen und es gibt häufiger Kontakte und Gespräche mit dem Jugendamt in Krisensituationen oder bei drohender Vernachlässigung von Kindern. Deutlich mehr Kinder müssen intensiv (einzeln) gefördert werden, die Aufwendungen im gesundheitlichen und hygienischen Bereich sind deutlich höher. Diese Begründung trifft aus Sicht des Jugendamts auch für die Kindertageseinrichtung „Wackelzahn“ zu.

 

Der Haupteinzugsbereich der Kindertageseinrichtung „Flohzirkus“, Lessingstraße liegt dagegen östlich der Präsidentenstraße und nördlich/südlich der Landwehrstraße. Rund 63 % der Kinder kommen aus den direkt an die Einrichtung grenzenden Siedlungsbereichen. Der Anteil der Kinder und Jugendlichen an der Gesamtbevölkerung liegt hier bei rund 12%, während der Anteil um die Einrichtung „Wackelzahn“ bei deutlich über 20% liegt. Bei den Fallzahlen im Bereich ASD und Jugendgerichtshilfe sind ebenfalls keine auffälligen Entwicklungen zu beobachten, lediglich der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund ist mit rund 66% deutlich erhöht.

 

Die Kindertageseinrichtung „Flohzirkus“ erhält als 1-Gruppen-Einrichtung gem. § 20 Abs. 3 KiBiz bereits einen zusätzlichen Pauschalbetrag in Höhe von 15.000 €. Darüber hinaus sind die Einrichtungen „Wackelzahn“ und „Flohzirkus“ nach Auffassung des Jugendamts aufgrund der gemeinsamen Leitung organisatorisch durchaus als Einheit zu sehen.

 

Da das MGFFI die Kommunen und Jugendämter aufgefordert hat, bei der Ausweisung sozialer Brennpunkte  „grundsätzlich einen strengen Maßstab anzulegen“, weil der „Sinn der erhöhten Förderung ist, nur dort Sonderförderung zu gewähren, wo extreme Sondersituationen vorliegen“, regt das Jugendamt deshalb an, dem Antrag der AWO bezüglich der Anerkennung der Tageseinrichtung „Flohzirkus“ nicht zu folgen und lediglich die Tageseinrichtung „Wackelzahn“, Am Wiehagen 34 als „Einrichtung im Sozialen Brennpunkt“ anzuerkennen.

 

4. Finanzielle Auswirkungen

 

Sofern das Landesjugendamt der Einschätzung des Bergkamener Jugendhilfeausschusses folgt, erhält die AWO - Tageseinrichtung pro Kindergartenjahr einen zusätzlichen Zuschuss zu den Gesamtbetriebskosten in Höhe von 15.000 €. Abzüglich des Landesanteils von 36 % entstehen für die Stadt Bergkamen Mehrkosten in Höhe von rund 9.600 €.

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

 

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kriegs

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Harder