Betreff
Schulentwicklungsplanung Hauptschulen
Vorlage
10/0298
Aktenzeichen
kry-bs
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Heide-Hauptschule in Bergkamen-Weddinghofen zum Schuljahresende 2009/2010 zu schließen. Eine Aufnahme von Eingangsklassen wird nicht mehr erfolgen. Die Schließung erfolgt durch jahrgangsweisen Abbau der Klassen. In Abhängigkeit von der Entwicklung der Schülerzahl wird der Standort Weddinghofen zu dem Zeitpunkt geschlossen, zu dem die Hellwegschule die verbleibenden Schülerinnen und Schüler aufnehmen kann.

 

Sachdarstellung:

 

 

1.          Ausgangslage

 

1.1          Statistische Grundlagen

 

Nach den Daten des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NRW vom September 2009 besuchen im laufenden Schuljahr 2009/10 516 Schülerinnen und Schüler die vierten Jahrgänge an den Bergkamener Grundschulen.

 

Nach einer Abfrage vom Januar 2010 sind 507 Schülerinnen und Schüler gemeldet worden, die die Grundschule im Sommer 2010 verlassen werden.

 

Die Empfehlungen, die die Grundschulen ausgesprochen haben, sahen wie folgt aus:

 

Hauptschule              oder               Gesamtschule              141

Hauptschule bzw. Realschule mit Einschränkung              oder               Gesamtschule      41

Realschule              oder               Gesamtschule              132

Realschule bzw. Gymnasium mit Einschränkung              oder               Gesamtschule      48

Gymnasium              oder               Gesamtschule              145

insgesamt                                      507

 

Die Anmeldungen zur Gesamtschule haben in der Zeit vom 01.02. bis zum 05.02.1010 stattgefunden. Insgesamt sind an dieser Schule 191 Schülerinnen und Schüler angemeldet worden. Die Empfehlungen der Grundschulen sahen wie folgt aus:

 

Hauptschule              oder               Gesamtschule              122

Hauptschule bzw. Realschule mit Einschränkung              oder               Gesamtschule      25

Realschule              oder               Gesamtschule      42

Realschule bzw. Gymnasium mit Einschränkung              oder               Gesamtschule        1

Gymnasium              oder               Gesamtschule        1

insgesamt                                      191

 

Aufgenommen hat die Schule zunächst 170 Schülerinnen und Schüler. Die anderen 21 - alle mit einer Hauptschulempfehlung - haben einen ablehnenden Bescheid der Schule erhalten. An dieser Stelle ist anzumerken, dass nach § 46 Abs. 1 Schulgesetz NRW die Schulleitung über die Aufnahme eines Kindes entscheidet. Der Schulträger ist in diese Entscheidung direkt nicht eingebunden. Er legt nur den Rahmen, also z. B. die Zügigkeit der Schule fest.

 

Die Eltern der nicht aufgenommenen Schülerinnen und Schüler hatten die Möglichkeit, gegen die Ablehnung Widerspruch einzulegen. Über diesen Widerspruch entscheidet die Bezirksregierung Arnsberg. Danach steht der weitere Rechtsweg offen. Laut Auskunft des Schulleiters der Willy-Brandt-Gesamtschule Bergkamen hat kein Elternteil schriftlich Widerspruch eingelegt.

 

Die Anmeldungen zu den anderen weiterführenden Schulen in Bergkamen haben in der Zeit vom 01.02. bis zum 19.02.2010 stattgefunden. Nach dem Erlass muss die Anmelderunde bis zum 05.03.2010 abgeschlossen sein. Eine Verkürzung der Anmeldezeit an den Gesamtschulen ist möglich, wenn mit Überhängen bei den Anmeldungen zu rechnen ist.


Dies ist in Bergkamen seit Gründung der Gesamtschule der Fall. Entsprechend hat die Bezirksregierung Arnsberg als obere Schulaufsichtsbehörde der zeitlichen Trennung der Anmeldungen zugestimmt.

 

Bis heute (Stichtag 05.05.2010) haben sich an der Heideschule 14 Kinder und an der Hellwegschule 15 Kinder angemeldet. Allerdings kann zum heutigen Tag noch nicht gesagt werden, ob alle Schülerinnen und Schüler auch eine Hauptschule besuchen werden. Bei einigen ist noch zu klären, ob sie eine Förderschule besuchen, bei anderen steht die Entscheidung über den Besuch einer Realschule noch aus.

 

Der Vollständigkeit halber sind die Anmeldungen zu den anderen Schulen in Bergkamen als Anlage 1 beigefügt.

 

Schülerinnen und Schüler, die ohne die richtige Empfehlung an einer Schule angemeldet worden sind, müssen an einem mehrtägigen Prognoseunterricht teilnehmen. Danach wird eine Entscheidung getroffen. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage lagen die Ergebnisse noch nicht vor. Es geht aber auch immer nur um wenige Schülerinnen und Schüler, die z. B. mit einer Hauptschulempfehlung am Gymnasium angemeldet worden sind.

 

Wichtig an dieser Stelle und zum Punkt Statistiken ist auch ein Blick auf die Entlasszahlen der vierten Jahrgänge in den nächsten Jahren. Selbstverständlich kann weder eine Prognose zum Schulwahlverhalten der Eltern noch zum Fortbestand von bestimmten Schulformen abgegeben werden. Dennoch ist für die Schulentwicklungsplanung wichtig zu wissen, dass sich die Schülerzahlen in den Grundschulen tendenziell nach unten entwickeln.

 

In den nächsten Jahren werden die Grundschulen folgende Schülerzahlen entlassen:

 

Schuljahr

2011/12

2012/13

2013/14

2014/15

2015/16

2016/17

2017/18

2018/19

Schüler/innen

502

551

482

512

465

432

459

469

 

Diese Zahlen unterliegen selbstverständlich noch gewissen Schwankungen. Allerdings zeichnet sich eine klare Tendenz nach unten ab, selbst wenn es zwischendurch noch zu leicht ansteigenden Entlasszahlen kommen wird.

 

1.2              Rechtliche Aspekte

 

Schulen müssen nach § 82 Abs. 1 SchulG die für einen geordneten Schulbetrieb erforderliche Mindestgröße haben. Nach Abs. 4 müssen Hauptschulen mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang haben. Eine Hauptschule kann unter bestimmten Voraussetzungen jedoch auch mit einer Klasse pro Jahrgang fortgeführt werden.

             

Diese Voraussetzungen liegen in Bergkamen nicht vor.

 

Weiterhin ist in der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz geregelt, wie groß Klassen an den verschiedenen Schulformen sein müssen.


In § 6 Abs. 4 heißt es: "In der Grundschule und der Hauptschule beträgt der Klassenfrequenzrichtwert 24. Es gilt die Bandbreite von 18 bis 24."


In Hauptschulen ist im Gegensatz zu Grundschulen eine Unterschreitung der Bandbreite nicht zulässig.


Beide Hauptschulen können also für sich genommen mit je 14 bzw. 15 Anmeldungen keine eigene Eingangsklasse im 5. Jahrgang bilden.
Selbst Zahlen im Bereich von etwa 18 führen in den oberen Jahrgängen dann zu Problemen, wenn innerhalb der Schule differenziert werden soll.

 

Es bleibt als Lösungsmöglichkeit also nur, auf einen Standort in Bergkamen zu verzichten und die insgesamt 29 Kinder mit der Entscheidung für eine Hauptschule an einem Standort, also der Heideschule in Bergkamen-Weddinghofen oder der Hellwegschule in Bergkamen-Rünthe, zu beschulen.

 

Beide Schulen haben gemäß einer Absprache von Dezember 2009 mit der unteren Schulaufsicht festgelegt, dass die Anmeldungen zunächst nur entgegengenommen werden. Eine ausdrückliche Aufnahme sollte zunächst nicht erfolgen.


Damit besteht die rechtliche Möglichkeit, die angemeldeten Schülerinnen und Schüler an die jeweils andere Hauptschule zu verweisen.

 

Das Schulamt für den Kreis Unna hat in Kenntnis dieser Situation mit Schreiben vom 23.03.2010 zur Schulentwicklungsplanung Hauptschulen Folgendes mitgeteilt:

 

"Da bis zum heutigen Zeitpunkt nur 12 Anmeldungen an der Heide-Hauptschule in Bergkamen-Weddinghofen und 9 Anmeldungen an der Hellweg-Hauptschule Bergkamen-Rünthe vorgenommen worden sind, ist aus schulfachlicher Sicht an beiden Schulen keine Eingangsklasse zu bilden.

 

Vor dem Hintergrund der zurückgehenden Anmeldezahlen für die Hauptschulen stellt sich die Frage, ob mittelfristig auf Dauer an zwei Standorten im Stadtgebiet Hauptschulen mit vollständigen Bildungs- und Abschlussangeboten bestehen bleiben können."

 

Für die jeweils andere Schule bedeutet die Entscheidung für den anderen Standort, dass sie geschlossen werden muss. Auch dieses Verfahren einer Schulschließung ist im Schulgesetz des Landes NRW geregelt. In Bergkamen ist dies in den letzten 20 Jahren bereits mit einer Reihe von Schulen, wie zuletzt der Burgschule und vorher der Sundernschule, der Nordbergschule, der Friedrich-Harkort-Schule und auch der Franckeschule praktiziert worden.

 

Das sich anschließende Verfahren ist ebenfalls im Schulgesetz geregelt. Zunächst einmal sind beide Schulen nach § 76 SchulG vom Schulträger in den für sie bedeutsamen Angelegenheiten rechtzeitig zu beteiligen. Zu den bedeutsamen Angelegenheiten gehört ausdrücklich die Zusammenlegung und auch die Auflösung von Schulen. Nach § 65 SchulG ist schulintern die Schulkonferenz das abschließende Gremium, das sich mit dem Thema zu befassen hat.

 

Eindeutig ist allerdings auch, dass die Entscheidungsbefugnis des Schulträgers unberührt bleibt.

 

Nach § 81 Abs. 2 SchulG beschließt der Schulträger über die Errichtung, Änderung und Auflösung einer Schule sowie den organisatorischen Zusammenschluss nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung. Nach Abs. 3 dieser Vorschrift bedarf der Beschluss des Schulträgers der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde, also die Bezirksregierung Arnsberg.

 

Nach § 80 Schulgesetz muss eine Abstimmung der Planung mit den benachbarten Schulträgern erfolgen.

 

 

2.              Entscheidung für einen Standort

 

2.1              Vergleich des Raumangebotes der Schulen

 

Vom Grundsatz her sind sowohl die Hellwegschule in Bergkamen-Rünthe als auch die Heideschule in Bergkamen-Weddinghofen gleich ausgestattet. Beide Schulen sind dreizügig ausgelegt, verfügen also über die notwendigen Klassen- und Fachräume.

 

Beide Schulen haben eine Mensa, also jeweils eine kleine Ausgabeküche und einen Speiseraum. Die Mensa ist an der Hellwegschule allerdings optimaler. An der Heideschule wird der Raum hauptsächlich als Gymnastikraum genutzt.

 

2.2       Schülerfahrkosten

 

Bei Schließung eines Schulstandortes werden die Kosten der Schülerbeförderung immer steigen. Grundsätzlich haben Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I nach der Schülerfahrkostenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen einen Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten, wenn ihr Wohnort von der Schule mehr als 3,5 km entfernt liegt.

 

 

2.3          Schulleitung

 

Die Schulleitung an der Hellwegschule ist komplett besetzt. An der Heideschule ist die Stelle des stellv. Schulleiters seit Sommer 2009 vakant. Auf die zwei erfolgten Ausschreibungen hat sich niemand beworben.

Grundsätzlich ist die Frage der Besetzung von Schulleitungsstellen Angelegenheit der Bezirksregierung Arnsberg.

 

2.4          Kooperation mit der Albert-Schweitzer-Schule

 

Wie im Ausschuss mehrfach berichtet, führt die Albert-Schweitzer-Schule seit dem Schuljahr  1999/2000 mit der Heideschule eine Kooperation durch. Diese Kooperation ermöglicht jedes Jahr einigen Schülerinnen und Schüler der Albert-Schweitzer-Schule, bei entsprechender Eignung ihren Hauptschulabschluss nach Klasse 9 auf dem Niveau und unter Regie der allgemeinen Schule mit sonderpädagogischer Begleitung zu erreichen. Voraussetzung ist, dass die Schülerinnen und Schüler an der Förderschule auch Englischunterricht erhalten. Dies gewährleistet die Schule.

 

In den Jahren 1999 bis 2009 wechselten insgesamt 33 Schülerinnen und Schüler zur Heideschule. Nur fünf davon haben den angestrebten Hauptschulabschluss nicht erreicht. Die Erfolgsquote liegt somit bei etwa 85 %.

             

Eine Kooperation ist grundsätzlich mit allen Hauptschulen möglich.


 

2.5              Gemeinsamer Unterricht

 

          Im jetzigen Jahrgang 7 und 9 der Heideschule gibt es zieldifferenten gemeinsamen Unterricht. Dieser ist jedoch nicht an einen bestimmten Standort gebunden. Eingerichtet werden kann er sowohl an jeder Schulform als auch an jedem Schulstandort. Ein Wechsel ist jederzeit möglich. Das sonderpädagogische Lehrpersonal wird von den Förderschulen gestellt und kommt von diesen stundenweise zu dem Einsatzort.

 

2.6              Ganztag und IZBB-Mittel

 

          Die Hellwegschule in Bergkamen-Rünthe hat erstmalig bereits 1999 einen Antrag auf Umwandlung in eine Ganztagsschule gestellt. Genehmigt worden ist die Umwandlung dann zum 01.02.2006.

 

          Mit Zuwendungsbescheid vom 30.08.2006 hat die Bezirksregierung Arnsberg der Stadt Bergkamen einen Betrag von 1.212.500,00 € bewilligt, um an der Hellwegschule im Rahmen des Programms "Zuwendung für Investitionen und Ausstattung in Ganztagsschulen in der Sekundarstufe I" einen Ganztagsbereich zu schaffen. In den Nebenbestimmungen zu dem Bewilligungsbescheid ist unter dem Punkt „Zweckbindungsfristen“ ausgeführt, dass die mit der Zuwendung geschaffenen Räume bzw. Flächen für die "erweiterte Ganztagsschule" für die Dauer von 20 Jahren und für die mit der  Zuwendung angeschafften Ausstattungsgegenstände für die Dauer von 10 Jahren nach Bewilligung für die Nutzung zu Schul- und Betreuungszwecken gebunden sind.

 

          Die Rückforderung der Landeszuwendung bei Zweckentfremdung wird in den Schulbaurichtlinien des Landes NRW unter Ziffer 6.3.1 geregelt. Gemäß Ziffer 3.1 ist die Landeszuwendung in Höhe des Betrages zurückzufordern, der sich unter Abzug von 5 v. H. für jedes volle Kalenderjahr der schulischen Nutzung auf der Grundlage der Bewilligung ergibt.

 

          Die Bezirksregierung Arnsberg hat grob berechnet und dem Schulträger auch mitgeteilt, dass bei einer Schließung der Schule in 2013 ein Betrag von über 780.000,00 € zurückzuzahlen wäre.

 

          Ein Ausnahmetatbestand von dieser Regelung, der sich ebenfalls aus Ziffer 6.3.1 der Schulbaurichtlinie ergibt, ist nicht ersichtlich.

 

2.7              Zusammenfassung

 

          Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zur Klassenbildung können in Bergkamen keine zwei Hauptschulstandorte erhalten bleiben. Auch die demografische Entwicklung zeigt, dass zukünftig mit weiter sinkenden Schülerzahlen zu rechnen ist.

 

          Eine Hauptschule ist also zu schließen.

 

          Aufgrund der erheblichen Investitionen in die Hellwegschule kann diese nicht geschlossen werden, ohne einen großen Teil der gewährten Zuschüsse an das Land zurückzahlen zu müssen.

 

          Die Verwaltung schlägt unter Abwägung aller Gesichtpunkte vor, die Heideschule in Bergkamen-Weddinghofen zu schließen.

 

3.              Verfahren

 

          Die rechtlichen Aspekte sind oben bereits aufgelistet. Die Schulkonferenzen der beteiligten Schulen tagen beide am 17. Mai 2010. Die Ergebnisse dieser Konferenzen werden in der Sitzung mündlich vorgetragen.

 

          Der Bezirksregierung Arnsberg müsste der Beschluss des Rates der Stadt Bergkamen mitgeteilt werden. Bei einer Schließung der Heideschule können dann zum Schuljahr 2010/2011 - also nach den Sommerferien 2010 - keine Schülerinnen und Schüler im 5. Jahrgang mehr aufgenommen werden. Also werden im kommenden Schuljahr noch die Jahrgänge 6 bis 10 beschult. Der Abbau geht dann in den nächsten Jahren so weiter.

 

          In voraussichtlich spätestens drei Jahren werden die dann noch verbleibenden Jahrgänge komplett zur Hellwegschule wechseln können. Zurzeit sind die oberen Jahrgänge noch zu groß, um komplett in Rünthe beschult zu werden. Siehe dazu die Übersicht in Anlage 2.

 

          Organisatorisch würde die Schule als zusammengelegte Schule geführt werden, d. h., dass von der Schulaufsichtsbehörde ein Schulleiter bzw. eine Schulleiterin mit der Leitung der Schule beauftragt werden würde. Das Kollegium würde als eine Einheit gesehen werden.

                       

          Schülerinnen und Schüler, die sich an der Heideschule in Weddinghofen angemeldet haben, müssten von der Schule informiert werden, dass sie zur Hellwegschule wechseln müssen.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray