Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Heide-Hauptschule in Bergkamen-Weddinghofen zum Schuljahresende 2009/2010 zu schließen. Eine Aufnahme von Eingangsklassen wird nicht mehr erfolgen. Die Schließung erfolgt durch jahrgangsweisen Abbau der Klassen. In Abhängigkeit von der Entwicklung der Schülerzahl wird der Standort Weddinghofen zu dem Zeitpunkt geschlossen, zu dem die Hellwegschule die verbleibenden Schülerinnen und Schüler aufnehmen kann.
Sachdarstellung:
1. Ausgangslage
1.1 Statistische
Grundlagen
Nach
den Daten des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NRW
vom September 2009 besuchen im laufenden Schuljahr 2009/10 516 Schülerinnen und
Schüler die vierten Jahrgänge an den Bergkamener Grundschulen.
Nach
einer Abfrage vom Januar 2010 sind 507 Schülerinnen und Schüler gemeldet
worden, die die Grundschule im Sommer 2010 verlassen werden.
Die
Empfehlungen, die die Grundschulen ausgesprochen haben, sahen wie folgt aus:
Hauptschule oder
Gesamtschule 141
Hauptschule bzw. Realschule mit Einschränkung oder Gesamtschule 41
Realschule oder
Gesamtschule 132
Realschule bzw. Gymnasium mit Einschränkung oder Gesamtschule 48
Gymnasium oder
Gesamtschule 145
insgesamt 507
Die Anmeldungen zur Gesamtschule haben in der Zeit vom 01.02. bis zum 05.02.1010 stattgefunden. Insgesamt sind an dieser Schule 191 Schülerinnen und Schüler angemeldet worden. Die Empfehlungen der Grundschulen sahen wie folgt aus:
Hauptschule oder
Gesamtschule 122
Hauptschule bzw. Realschule mit Einschränkung oder Gesamtschule 25
Realschule oder
Gesamtschule 42
Realschule bzw. Gymnasium mit Einschränkung oder Gesamtschule 1
Gymnasium oder
Gesamtschule
1
insgesamt 191
Aufgenommen
hat die Schule zunächst 170 Schülerinnen und Schüler. Die anderen 21 - alle mit
einer Hauptschulempfehlung - haben einen ablehnenden Bescheid der Schule
erhalten. An dieser Stelle ist anzumerken, dass nach § 46 Abs. 1 Schulgesetz
NRW die Schulleitung über die Aufnahme eines Kindes entscheidet. Der
Schulträger ist in diese Entscheidung direkt nicht eingebunden. Er legt nur den
Rahmen, also z. B. die Zügigkeit der Schule fest.
Die Eltern der nicht aufgenommenen Schülerinnen und Schüler hatten die
Möglichkeit, gegen die Ablehnung Widerspruch einzulegen. Über diesen
Widerspruch entscheidet die Bezirksregierung Arnsberg. Danach steht der weitere
Rechtsweg offen. Laut Auskunft des Schulleiters der Willy-Brandt-Gesamtschule
Bergkamen hat kein Elternteil schriftlich Widerspruch eingelegt.
Die Anmeldungen zu den anderen weiterführenden Schulen in Bergkamen haben in der Zeit vom 01.02. bis zum 19.02.2010 stattgefunden. Nach dem Erlass muss die Anmelderunde bis zum 05.03.2010 abgeschlossen sein. Eine Verkürzung der Anmeldezeit an den Gesamtschulen ist möglich, wenn mit Überhängen bei den Anmeldungen zu rechnen ist.
Dies ist in Bergkamen seit Gründung der Gesamtschule der Fall. Entsprechend hat die Bezirksregierung Arnsberg als obere Schulaufsichtsbehörde der zeitlichen Trennung der Anmeldungen zugestimmt.
Bis heute (Stichtag 05.05.2010) haben sich an der Heideschule 14 Kinder und an der Hellwegschule 15 Kinder angemeldet. Allerdings kann zum heutigen Tag noch nicht gesagt werden, ob alle Schülerinnen und Schüler auch eine Hauptschule besuchen werden. Bei einigen ist noch zu klären, ob sie eine Förderschule besuchen, bei anderen steht die Entscheidung über den Besuch einer Realschule noch aus.
Der Vollständigkeit halber sind die
Anmeldungen zu den anderen Schulen in Bergkamen als Anlage 1 beigefügt.
Schülerinnen und Schüler, die ohne die richtige Empfehlung an einer
Schule angemeldet worden sind, müssen an einem mehrtägigen Prognoseunterricht
teilnehmen. Danach wird eine Entscheidung getroffen. Zum Zeitpunkt der
Erstellung dieser Vorlage lagen die Ergebnisse noch nicht vor. Es geht aber
auch immer nur um wenige Schülerinnen und Schüler, die z. B. mit einer
Hauptschulempfehlung am Gymnasium angemeldet worden sind.
Wichtig an dieser Stelle und zum Punkt Statistiken ist auch ein Blick auf
die Entlasszahlen der vierten Jahrgänge in den nächsten Jahren.
Selbstverständlich kann weder eine Prognose zum Schulwahlverhalten der Eltern
noch zum Fortbestand von bestimmten Schulformen abgegeben werden. Dennoch ist
für die Schulentwicklungsplanung wichtig zu wissen, dass sich die Schülerzahlen
in den Grundschulen tendenziell nach unten entwickeln.
In den nächsten Jahren werden die Grundschulen folgende Schülerzahlen
entlassen:
Schuljahr |
2011/12 |
2012/13 |
2013/14 |
2014/15 |
2015/16 |
2016/17 |
2017/18 |
2018/19 |
Schüler/innen |
502 |
551 |
482 |
512 |
465 |
432 |
459 |
469 |
Diese Zahlen unterliegen selbstverständlich noch gewissen Schwankungen.
Allerdings zeichnet sich eine klare Tendenz nach unten ab, selbst wenn es
zwischendurch noch zu leicht ansteigenden Entlasszahlen kommen wird.
1.2 Rechtliche Aspekte
Schulen müssen nach § 82 Abs. 1
SchulG die für einen geordneten Schulbetrieb erforderliche Mindestgröße haben.
Nach Abs. 4 müssen Hauptschulen mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang
haben. Eine Hauptschule kann unter bestimmten Voraussetzungen jedoch auch mit
einer Klasse pro Jahrgang fortgeführt werden.
Diese Voraussetzungen liegen in
Bergkamen nicht vor.
Weiterhin ist in der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2
Schulgesetz geregelt, wie groß Klassen an den verschiedenen Schulformen sein
müssen.
In § 6 Abs. 4 heißt es: "In der Grundschule und der Hauptschule beträgt
der Klassenfrequenzrichtwert 24. Es gilt die Bandbreite von 18 bis 24."
In Hauptschulen ist im Gegensatz zu Grundschulen eine Unterschreitung der
Bandbreite nicht zulässig.
Beide Hauptschulen können also für sich genommen mit je 14 bzw. 15 Anmeldungen
keine eigene Eingangsklasse im 5. Jahrgang bilden. Selbst Zahlen im Bereich von etwa 18
führen in den oberen Jahrgängen dann zu Problemen, wenn innerhalb der Schule
differenziert werden soll.
Es
bleibt als Lösungsmöglichkeit also nur, auf einen Standort in Bergkamen zu
verzichten und die insgesamt 29 Kinder mit der Entscheidung für eine
Hauptschule an einem Standort, also der Heideschule in Bergkamen-Weddinghofen
oder der Hellwegschule in Bergkamen-Rünthe, zu beschulen.
Beide
Schulen haben gemäß einer Absprache von Dezember 2009 mit der unteren
Schulaufsicht festgelegt, dass die Anmeldungen zunächst nur entgegengenommen
werden. Eine ausdrückliche Aufnahme sollte zunächst nicht erfolgen.
Damit besteht die rechtliche Möglichkeit, die angemeldeten Schülerinnen und
Schüler an die jeweils andere Hauptschule zu verweisen.
Das
Schulamt für den Kreis Unna hat in Kenntnis dieser Situation mit Schreiben vom
23.03.2010 zur Schulentwicklungsplanung Hauptschulen Folgendes mitgeteilt:
"Da
bis zum heutigen Zeitpunkt nur 12 Anmeldungen an der Heide-Hauptschule in
Bergkamen-Weddinghofen und 9 Anmeldungen an der Hellweg-Hauptschule
Bergkamen-Rünthe vorgenommen worden sind, ist aus schulfachlicher Sicht an
beiden Schulen keine Eingangsklasse zu bilden.
Vor dem Hintergrund der zurückgehenden Anmeldezahlen für die Hauptschulen stellt sich die Frage, ob mittelfristig auf Dauer an zwei Standorten im Stadtgebiet Hauptschulen mit vollständigen Bildungs- und Abschlussangeboten bestehen bleiben können."
Für
die jeweils andere Schule bedeutet die Entscheidung für den anderen Standort,
dass sie geschlossen werden muss. Auch dieses Verfahren einer Schulschließung
ist im Schulgesetz des Landes NRW geregelt. In Bergkamen ist dies in den
letzten 20 Jahren bereits mit einer Reihe von Schulen, wie zuletzt der
Burgschule und vorher der Sundernschule, der Nordbergschule, der
Friedrich-Harkort-Schule und auch der Franckeschule praktiziert worden.
Das
sich anschließende Verfahren ist ebenfalls im Schulgesetz geregelt. Zunächst
einmal sind beide Schulen nach § 76 SchulG vom Schulträger in den für sie
bedeutsamen Angelegenheiten rechtzeitig zu beteiligen. Zu den bedeutsamen
Angelegenheiten gehört ausdrücklich die Zusammenlegung und auch die Auflösung
von Schulen. Nach § 65 SchulG ist schulintern die Schulkonferenz das
abschließende Gremium, das sich mit dem Thema zu befassen hat.
Eindeutig
ist allerdings auch, dass die Entscheidungsbefugnis des Schulträgers unberührt
bleibt.
Nach
§ 81 Abs. 2 SchulG beschließt der Schulträger über die Errichtung, Änderung und
Auflösung einer Schule sowie den organisatorischen Zusammenschluss nach Maßgabe
der Schulentwicklungsplanung. Nach Abs. 3 dieser Vorschrift bedarf der
Beschluss des Schulträgers der Genehmigung durch die obere
Schulaufsichtsbehörde, also die Bezirksregierung Arnsberg.
Nach § 80 Schulgesetz muss eine Abstimmung der Planung mit den benachbarten Schulträgern erfolgen.
2. Entscheidung für
einen Standort
2.1 Vergleich des
Raumangebotes der Schulen
Vom
Grundsatz her sind sowohl die Hellwegschule in Bergkamen-Rünthe als auch die
Heideschule in Bergkamen-Weddinghofen gleich ausgestattet. Beide Schulen sind
dreizügig ausgelegt, verfügen also über die notwendigen Klassen- und Fachräume.
Beide
Schulen haben eine Mensa, also jeweils eine kleine Ausgabeküche und einen
Speiseraum. Die Mensa ist an der Hellwegschule allerdings optimaler. An der
Heideschule wird der Raum hauptsächlich als Gymnastikraum genutzt.
2.2 Schülerfahrkosten
Bei Schließung eines Schulstandortes werden die Kosten der Schülerbeförderung immer steigen. Grundsätzlich haben Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I nach der Schülerfahrkostenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen einen Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten, wenn ihr Wohnort von der Schule mehr als 3,5 km entfernt liegt.
2.3 Schulleitung
Die
Schulleitung an der Hellwegschule ist komplett besetzt. An der Heideschule ist
die Stelle des stellv. Schulleiters seit Sommer 2009 vakant. Auf die zwei
erfolgten Ausschreibungen hat sich niemand beworben.
Grundsätzlich
ist die Frage der Besetzung von Schulleitungsstellen Angelegenheit der
Bezirksregierung Arnsberg.
2.4 Kooperation
mit der Albert-Schweitzer-Schule
Wie im Ausschuss mehrfach berichtet, führt die Albert-Schweitzer-Schule seit dem Schuljahr 1999/2000 mit der Heideschule eine Kooperation durch. Diese Kooperation ermöglicht jedes Jahr einigen Schülerinnen und Schüler der Albert-Schweitzer-Schule, bei entsprechender Eignung ihren Hauptschulabschluss nach Klasse 9 auf dem Niveau und unter Regie der allgemeinen Schule mit sonderpädagogischer Begleitung zu erreichen. Voraussetzung ist, dass die Schülerinnen und Schüler an der Förderschule auch Englischunterricht erhalten. Dies gewährleistet die Schule.
In
den Jahren 1999 bis 2009 wechselten insgesamt 33 Schülerinnen und Schüler zur
Heideschule. Nur fünf davon haben den angestrebten Hauptschulabschluss nicht
erreicht. Die Erfolgsquote liegt somit bei etwa 85 %.
Eine
Kooperation ist grundsätzlich mit allen Hauptschulen möglich.
2.5 Gemeinsamer
Unterricht
Im
jetzigen Jahrgang 7 und 9 der Heideschule gibt es zieldifferenten gemeinsamen
Unterricht. Dieser ist jedoch nicht an einen bestimmten Standort gebunden.
Eingerichtet werden kann er sowohl an jeder Schulform als auch an jedem
Schulstandort. Ein Wechsel ist jederzeit möglich. Das sonderpädagogische
Lehrpersonal wird von den Förderschulen gestellt und kommt von diesen
stundenweise zu dem Einsatzort.
2.6 Ganztag
und IZBB-Mittel
Die
Hellwegschule in Bergkamen-Rünthe hat erstmalig bereits 1999 einen Antrag auf
Umwandlung in eine Ganztagsschule gestellt. Genehmigt worden ist die Umwandlung
dann zum 01.02.2006.
Mit
Zuwendungsbescheid vom 30.08.2006 hat die Bezirksregierung Arnsberg der Stadt
Bergkamen einen Betrag von 1.212.500,00 € bewilligt, um an der Hellwegschule im
Rahmen des Programms "Zuwendung für Investitionen und Ausstattung in
Ganztagsschulen in der Sekundarstufe I" einen Ganztagsbereich zu schaffen.
In den Nebenbestimmungen zu dem Bewilligungsbescheid ist unter dem Punkt
„Zweckbindungsfristen“ ausgeführt, dass die mit der Zuwendung geschaffenen
Räume bzw. Flächen für die "erweiterte Ganztagsschule" für die Dauer
von 20 Jahren und für die mit der
Zuwendung angeschafften Ausstattungsgegenstände für die Dauer von 10
Jahren nach Bewilligung für die Nutzung zu Schul- und Betreuungszwecken
gebunden sind.
Die
Rückforderung der Landeszuwendung bei Zweckentfremdung wird in den
Schulbaurichtlinien des Landes NRW unter Ziffer 6.3.1 geregelt. Gemäß Ziffer
3.1 ist die Landeszuwendung in Höhe des Betrages zurückzufordern, der sich
unter Abzug von 5 v. H. für jedes volle Kalenderjahr der schulischen Nutzung
auf der Grundlage der Bewilligung ergibt.
Die
Bezirksregierung Arnsberg hat grob berechnet und dem Schulträger auch
mitgeteilt, dass bei einer Schließung der Schule in 2013 ein Betrag von über
780.000,00 € zurückzuzahlen wäre.
Ein
Ausnahmetatbestand von dieser Regelung, der sich ebenfalls aus Ziffer 6.3.1 der
Schulbaurichtlinie ergibt, ist nicht ersichtlich.
2.7 Zusammenfassung
Aufgrund
der gesetzlichen Vorgaben zur Klassenbildung können in Bergkamen keine zwei
Hauptschulstandorte erhalten bleiben. Auch die demografische Entwicklung zeigt,
dass zukünftig mit weiter sinkenden Schülerzahlen zu rechnen ist.
Eine
Hauptschule ist also zu schließen.
Aufgrund
der erheblichen Investitionen in die Hellwegschule kann diese nicht geschlossen
werden, ohne einen großen Teil der gewährten Zuschüsse an das Land zurückzahlen
zu müssen.
Die
Verwaltung schlägt unter Abwägung aller Gesichtpunkte vor, die Heideschule in
Bergkamen-Weddinghofen zu schließen.
3. Verfahren
Die
rechtlichen Aspekte sind oben bereits aufgelistet. Die Schulkonferenzen der
beteiligten Schulen tagen beide am 17. Mai 2010. Die Ergebnisse dieser
Konferenzen werden in der Sitzung mündlich vorgetragen.
Der Bezirksregierung Arnsberg müsste der Beschluss des Rates der Stadt Bergkamen mitgeteilt werden. Bei einer Schließung der Heideschule können dann zum Schuljahr 2010/2011 - also nach den Sommerferien 2010 - keine Schülerinnen und Schüler im 5. Jahrgang mehr aufgenommen werden. Also werden im kommenden Schuljahr noch die Jahrgänge 6 bis 10 beschult. Der Abbau geht dann in den nächsten Jahren so weiter.
In
voraussichtlich spätestens drei Jahren werden die dann noch verbleibenden
Jahrgänge komplett zur Hellwegschule wechseln können. Zurzeit sind die oberen
Jahrgänge noch zu groß, um komplett in Rünthe beschult zu werden. Siehe dazu
die Übersicht in Anlage 2.
Organisatorisch
würde die Schule als zusammengelegte Schule geführt werden, d. h., dass von der
Schulaufsichtsbehörde ein Schulleiter bzw. eine Schulleiterin mit der Leitung
der Schule beauftragt werden würde. Das Kollegium würde als eine Einheit
gesehen werden.
Schülerinnen
und Schüler, die sich an der Heideschule in Weddinghofen angemeldet haben,
müssten von der Schule informiert werden, dass sie zur Hellwegschule wechseln
müssen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Mecklenbrauck Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Kray |
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