Betreff
Jugendzuschüsse 2010
Vorlage
10/0291
Aktenzeichen
ra-pro
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung der Stadt Bergkamen nimmt die Aufstellung über die Zuschüsse an die Bergkamener Sportjugend für das Jahr 2010 zur Kenntnis und beschließt die Zuschüsse in Höhe von 36.492,95 € an die zuschussberechtigten Vereine auszuzahlen.

Sachdarstellung:

 

Die Stadt Bergkamen gewährt den Bergkamener Sportvereinen für ihre Jugendarbeit Zuschüsse, die jährlich ausgezahlt werden. Nach den Richtlinien zur Förderung des Sports der Stadt Bergkamen sind Vereine anspruchsberechtigt, die eine Mindestzahl von fünf Jugendlichen nachweisen.

 

Jedem anspruchsberechtigten Verein wird je nach Mitgliedsstärke ein Grundbetrag gewährt. Darüber hinaus erhält der Verein einen Mehrbetrag für jedes Mitglied bis zu 18 Jahren.

 

Als Berechnungsgrundlage ist die Mitgliedermeldung des Vereins (Bestandserhebung des LandesSportBundes NRW) für das Jahr 2010 (Stichtag 01.01.2010) zu Grunde zu legen.

 

Die Jugendzuschüsse für das Jahr 2010 ergeben sich aus folgender Berechnung:

 

Grundbetrag für Mitglieder bis zu 18 Jahren

Von 5 bis 10 Mitgliedern                               =          15,00 €

Von 11 bis 25 Mitgliedern                               =          25,00 €

Von 26 bis 50 Mitgliedern                               =          35,00 €

Von 51 bis 75 Mitgliedern                               =          50,00 €

Von 76 bis 100 Mitgliedern                               =          75,00 €

Mehr als 100 Mitglieder                                 =            100,00 €

 

Für das Haushaltsjahr 2010 stehen Haushaltsmittel in Höhe von 36.500,00 € zur Verfügung.

 

In der beigefügten Anlage 1 werden als Grundbetrag insgesamt 2.720,00 € ausgewiesen. Nach Abzug des Grundbetrages von 2.720,00 € stehen noch 33.780,00 € zur Verfügung. Dieser Betrag wird durch die Gesamtzahl der Jugendlichen von insgesamt 4.035 dividiert.

 

Es ergibt sich somit ein Sockelbetrag in Höhe 8,37 €.

 

Der sich aus dem Grundbetrag und dem Mehrbetrag errechnete Zuschuss pro Verein ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Rahn