Betreff
Kenntnisnahme der Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 GemHVO
Vorlage
10/0268
Aktenzeichen
20.22 mö-bs
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 GemHVO für Investitionen im Teilfinanzplan mit den sich daraus ergebenden Auswirkungen auf den Finanzplan zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 22 GemHVO bleiben Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitionen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar; bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Vermögensgegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann. Werden Investitionsmaßnahmen im Haushaltsjahr nicht begonnen, bleiben die Ermächtigungen bis zum Ende des zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahres verfügbar.

 

Werden Ermächtigungen übertragen, ist dem Rat eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Finanzplan des Folgejahres vorzulegen.

 

Bei der Aufstellung eines neuen Haushaltsplanes (im Herbst des Vorjahres) lässt sich nicht immer mit Gewissheit übersehen, ob die im Haushaltsplan des Vorjahres veranschlagten Ermächtigungen auch bis zum Ende des Vorjahres in Anspruch genommen werden können.

 

Ist eine Neuveranschlagung unterlassen worden (weil von einer Abwicklung im Vorjahr ausgegangen wurde), stehen im neuen Haushaltsjahr keine oder nicht ausreichende Mittel zur Verfügung. Um eine zügige Durchführung/Fortführung von Vorhaben zu gewährleisten, hat daher der Gesetzgeber die Möglichkeit der Ermächtigungsübertragung geschaffen.

 

Anders als in der Kameralistik führt die Übertragung von Ermächtigungen im NKF dazu, dass dies zu Lasten des Haushaltes des Folgejahres erfolgt. Die übertragenen Ermächtigungen stehen im neuen Haushaltsjahr neben den Ansätzen zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der übertragenen Ermächtigungen beeinflusst das neue Rechnungsergebnis.

 

Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten zum Haushaltsjahr 2009 wurde der tatsächliche Mittelbedarf für die Investitionen von den Fachämtern festgestellt. Die übertragenen Ermächtigungen sind in der Anlage 1 im Einzelnen aufgelistet.

 

In der Gesamtsumme der Ermächtigungsübertragungen sind insbesondere Maßnahmen mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket II in Höhe von 3.437.258,55 € enthalten. Die Finanzierung erfolgt zu 100 % aus Zuweisungen des Landes.

 

Auf Übertragungen von Aufwendungen wurde grundsätzlich verzichtet. Der Ergebnisplan/die Ergebnisrechnung 2010 wird somit nicht belastet.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Stellv. Amtsleiter

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Mölle