Betreff
Feststellung der Gültigkeit der Wahl des Integrationsrates der Stadt Bergkamen
Vorlage
10/0251
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen erklärt die Wahl des Integrationsrates vom 07.02.2010 für gültig, da keine Anfechtungsgründe gem. § 26 Abs. 8 der Wahlordnung zur Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Bergkamen gegeben sind.

Sachdarstellung:

 

Das Wahlergebnis der Wahl des Integrationsrates wurde im Amtsblatt der Stadt Bergkamen Nr. 3/2010 vom 11.02.2010 bekannt gemacht.

 

Binnen eines Monats vom Tage der Bekanntmachung an kann gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erhoben werden. Diese Frist endet somit am 11.03.2010. Sofern bis dahin keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl eingehen, ist die Wahl des Integrationsrates der Stadt Bergkamen gem. § 26 Abs. 9 der Wahlordnung zur Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Bergkamen für gültig zu erklären.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

I

 

 

 

 

Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Turk

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Hartl