Betreff
Satzung der Stadt Bergkamen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege
Vorlage
10/0250
Aktenzeichen
ha-dö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügte „Satzung der Stadt Bergkamen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege vom...“ einschließlich der Satzung als Anlage 1 beigefügte Beitragstabelle und die als Anlage 2 beigefügte Festsetzung des monatlichen Entgelts für die Teilnehmer von Kindern am Mittagessen.

 

Die Satzung einschließlich Anlagen tritt nach der Bekanntmachung in Kraft.

Sachdarstellung:

 

Gegenstand dieser Vorlage ist die Aktualisierung der Satzung der Stadt Bergkamen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege vom 12.06.08.

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat am 12.06.2008 diese Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege beschlossen. Die Neufassung wurde notwendig durch das am 01.08.2008 in Kraft getretene Kinderbildungsgesetz (KiBiz).

 

Am 11.12.2008 wurde die Satzung erstmals geändert und einzelne Formulierungen den Anforderungen der Praxis angepasst. Am 04.02.2010 hat der Rat der Stadt Bergkamen die 2. Änderungssatzung beschlossen, mit der die Anlage 1 neu gefasst wurde. Die Anlage 1 sieht statt der bisherigen sechsstufigen Beitragstabelle nun eine elfstufige Beitragstabelle vor und hebt die untere Beitragsstufe um 1.000 € an.

 

Das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) war politisch sehr lange umstritten. Am 17.12.09 hat der Bundesrat seine Zustimmung erteilt. Am 01.01.2010 ist das „Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums“  (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) in Kraft getreten, das u.a. Veränderungen beim Einkommensteuergesetz,  den Kinderfreibeträgen und beim Kindergeld mit sich brachte. Um klarzustellen, dass diese Gesetzesänderung auch bei der Ermittlung des Elterneinkommens für das nächste Kindergartenjahr herangezogen werden kann, schlägt die Verwaltung eine Änderung des § 5 der Satzung vor.

 

Im Übrigen sind an einigen Stellen redaktionelle Änderungen vorgenommen worden – z.B. der Begriff KJHG durchgängig durch den Begriff SGB VIII ersetzt worden, der jetzt einheitlich in dieser Satzung verwendet wird.

 

Da die Satzung mehrfach geändert wurde, schlägt die Verwaltung keine erneute Änderungssatzung, sondern aus Gründen der Rechtssicherheit vor, die „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege“ unter Einbeziehung der aktuellen gesetzlichen Regelungen neu vom Rat der Stadt Bergkamen beschließen zu lassen. 

 

Die Veränderungen, die sich gegenüber der bisherigen Fassungen ergeben sind fett gedruckt.  

 

Mit dem Inkrafttreten der Neufassung dieser Satzung soll - mit Wirkung für die Zukunft - die alte Fassung außer Kraft treten. 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

 

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 1 Anlage

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Wenske

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kriegs

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Harder

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

Roreger