Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Geschäftsordnung.
Sachdarstellung:
Die Grundsätze der Integrationsräte bezüglich ihrer Wahlen, Tätigkeiten, Zuständigkeiten etc. sind im § 27 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen festgelegt. § 27 Abs. 7 Satz 4 GO NRW bestimmt, dass die Integrationsräte ihre inneren Angelegenheiten durch eine Geschäftsordnung regeln.
Ein Entwurf der Geschäftsordnung wurde durch die Verwaltung anhand der bisherigen Geschäftsordnung des Integrationsrates der vorherigen Wahlperiode erarbeitet und ist als Anlage 1 beigefügt.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Wenske Beigeordneter |
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Amtsleiter Vögeding |
Sachbearbeiter Möllmann |
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