Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Wirtschaftsplan 2010 des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen so, wie er dem Haushaltsplanentwurf 2010/2011 der Stadt Bergkamen beigefügt ist.
Sachdarstellung:
In der Ratssitzung am 04.02.2010 wurde zusammen mit dem Entwurf des Haushaltsplanes der Stadt Bergkamen für den Doppelhaushalt 2010/2011 als Anlage der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2010 des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen eingebracht.
Wirtschaftspläne von Sondervermögen sind vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres aufzustellen (vgl. § 14 Abs. 1 EigVO NRW). Sie können nicht - wie der gemeindliche Haushaltsplan - für zwei Jahre aufgestellt werden, weil § 97 Abs. 3 GO NRW nicht die sinngemäße Anwendung des § 78 Abs. 2 GO NRW zulässt. Daraus folgt, dass der Wirtschaftsplan 2011 für den SEB für das im Haushaltsplan der Stadt Bergkamen ausgewiesene zweite Haushaltsjahr erst in 2010 aufgestellt werden kann und gesondert festgestellt werden muss.
In der Ratssitzung am 18.03.2010 steht der Beschluss des Haushaltsplanes 2010/2011 nebst Anlagen (u. a. Wirtschaftsplan des SEB 2010) an.
Gemäß § 5 Abs. 4 EigVO NRW berät der Betriebsausschuss die Beschlüsse des Rates vor.
Im Vergleich zum am 04.02.2010 eingebrachten Entwurf sind keine Änderungen des Wirtschaftsplanes 2010 des SEB zu berücksichtigen.
Daher wird auf den Entwurf im Haushaltsplan der Stadt Bergkamen verwiesen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Die Betriebsleitung des SEB Mecklenbrauck Betriebsleiter |
|
Sachbearbeiterin Gläser |
|
|