Betreff
Wahl des Herrn Thomas Vogt, wohnhaft Auf dem Pfahl 1, 59192 Bergkamen, zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk II (Bergkamen-Mitte II) und Wahl des Herrn Matthias Fork, wohnhaft Käthe-Kollwitz-Straße 25, 59192 Bergkamen, als stellvertretende Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk II (Bergkamen-Mitte II)
Vorlage
10/0235
Aktenzeichen
30.90.01 rud-sz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, Herrn Thomas Vogt, wohnhaft Auf dem Pfahl 1, 59192 Bergkamen, zum Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk II (Bergkamen-Mitte II) und Herrn Matthias Fork, wohnhaft Käthe-Kollwitz-Straße 25, 59192 Bergkamen, zum stellvertretenden Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk II (Bergkamen-Mitte II) zu wählen.

 

 

Sachdarstellung:

 

Der Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk II (Bergkamen-Mitte II) Norbert Mader ist am 31.10.2009 verstorben. Aufgrund der Ausschreibung für die Neubesetzung des Schiedsamtes haben sich mehrere Personen beworben. Die Wahl der Schiedsperson richtet sich nach § 3 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (Schiedsamtsgesetz – SchAG NRW). Danach soll vor der Wahl die Gemeinde die regionale Organisation, die sich die Wahrnehmung der Interessen der Schiedspersonen satzungsgemäß zum Ziel gesetzt hat, anhören. Die Interessen der Schiedspersonen in Bergkamen werden vom Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) – Bezirksvereinigung für den Landgerichtsbezirk Dortmund – wahrgenommen. Der BDS empfiehlt die Wahl des Bewerbers Thomas Vogt als Schiedsperson und die Wahl von Matthias Fork als stellvertretende Schiedsperson für den vg. Schiedsamtsbezirk.

 

Herr Vogt hat sich bereit erklärt, im Falle einer Wahl durch den Rat der Stadt Bergkamen, das Amt des Schiedsmannes für den Schiedsamtsbezirk II (Bergkamen-Mitte II) anzunehmen. Herr Matthias Fork hat sich bereit erklärt, im Falle einer Wahl durch den Rat der Stadt Bergkamen, das Amt des stellvertretenden Schiedsmannes für den Schiedsamtsbezirk II (Bergkamen-Mitte II) anzunehmen. Im Falle einer Wahl durch den Rat der Stadt Bergkamen ist noch die Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichtes Kamen erforderlich.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Roreger

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Ruddigkeit