Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, den Ratsbeschluss vom 12. Februar 1970 bezüglich der Vertretungsregelung der Schiedsamtsbezirke I (Bergkamen-Mitte I) und II (Bergkamen-Mitte II) aufzuheben.
Sachdarstellung:
Zur Zeit gibt es im Stadtgebiet der Stadt Bergkamen acht Schiedsamtsbezirke. Für jeden Schiedsamtsbezirk wurde vom Rat der Stadt Bergkamen gemäß § 11 Abs. 1 Schiedsamtsgesetz (SchAG NRW) eine Schiedsperson sowie eine stellvertretende Schiedsperson gewählt.
Die Schiedsamtsbezirke I (Bergkamen-Mitte I) und II (Bergkamen-Mitte II) bilden seit dem Ratsbeschluss vom 12. Februar 1970 eine Ausnahme. Hier vertraten sich bisher die Schiedspersonen beider Bezirke gegenseitig.
Die für den Schiedsamtsbezirk II (Bergkamen-Mitte II) zuständige Schiedsperson, Norbert Mader, ist am 31.10.2009 verstorben.
Aufgrund der Ausschreibung für die Neubesetzung des Schiedsamtes haben sich aus den Schiedsamtsbezirken I (Bergkamen-Mitte I) und II (Bergkamen-Mitte II) mehrere Personen um diese ehrenamtliche Tätigkeit beworben. Es kann daher für Bezirk II eine neue Schiedsperson sowie eine stellvertretende Schiedsperson durch den Rat der Stadt Bergkamen gewählt werden.
Die Verwaltung schlägt daher die Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 12. Februar 1970 vor.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister In Vertretung Wenske Beigeordneter |
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Amtsleiter Roreger |
Sachbearbeiter Ruddigkeit |
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