Betreff
Schulanfänger zum Schuljahr 2010/2011
Vorlage
10/0224
Aktenzeichen
hoe-pro
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

Seit der Aufhebung der Rechtsverordnung zur Abgrenzung der Schulbezirke zum Schuljahr 2008/2009 haben die Eltern der Schulanfänger die Möglichkeit, ihr Kind an einer Grundschule ihrer Wahl anzumelden. Zu Beginn des Schuljahres 2010/2011 wurden die Kinder schulpflichtig, die im Zeitraum 01.09.2003 bis 31.08.2004 geboren wurden. Mitte August wurden die Erziehungsberechtigten dieser Kinder angeschrieben und über das Anmeldeverfahren informiert. Die Anmeldescheine, die die Eltern mit dem Anschreiben erhalten haben, wurden zentral beim Amt für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport erfasst und auf Vollständigkeit überprüft. In den Fällen, in denen Eltern trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderung nicht reagiert haben, wurden der Außendienst des Bürgerbüros bzw. das Jugendamt eingeschaltet. Mittlerweile liegen die Anmeldescheine von allen schulpflichtigen Kindern vor.

 

Mit dem Anmeldeschein haben sich die Eltern für eine Grundschule ihrer Wahl entschieden, die dann die Termine für die Anmeldungen vergeben hat.  Diese wurden von den Eltern gemeinsam mit ihrem Kind wahrgenommen und fanden in der Zeit vom 02.11. bis 06.11. an den Grundschulen statt.

 

Der frühe Anmeldetermin wird vom Gesetzgeber damit begründet, dass sich in der Zeit bis zur Einschulung eine gründliche Erfassung der Lernausgangslage, eine umfassende Beratung der Eltern über Fördermöglichkeiten und die Sprachstandsfeststellung verbunden mit den Zuweisungen zu den Sprachkursen erfolgen kann.

 

Nach jetzigem Stand ergeben sich 512 Schülerinnen und Schüler in 22 gebildeten Klassen die den ersten Jahrgang besuchen (siehe Anlage 1). Da jedoch noch nicht abschließend über alle gestellten Anträge auf vorzeitige Einschulung entschieden wurde sowie die Zahl der Schülerinnen und Schüler die das erste Schuljahr wiederholen auch noch nicht endgültig feststeht, kann sich hier noch eine geringfügige Verschiebung ergeben.

 

Die gesamte Zahl der Schulanfänger hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 482 auf 512 und die Anzahl der gebildeten Klassen von 20 auf 22 erhöht (siehe Anlagen 2, 3 und 4). Die durchschnittliche Klassenstärke ist von 26 auf 24 Kinder pro Klasse gesunken. Die statistischen Zahlen für die Vorjahre basieren auf den amtlichen Schuldaten des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik mit Stichtag 15.10. und geben somit die tatsächlich eingeschulte Kinderzahl zum jeweiligen Schuljahresbeginn wieder.

 

An der Preinschule gibt es die flexible Schuleingangsphase d. h. bezogen auf die Jahrgangsstufen 1 und 2 gibt es keine jahrgangsbezogenen Klassen. Zum Schuljahr 2010/2011 werden drei jahrgangsübergreifende Lerngruppen für die ersten und zweiten Klassen mit insgesamt 66 Kindern und einer durchschnittlichen Gruppenstärke von 22 Kindern gebildet. Unter Berücksichtigung der derzeitigen Anmeldezahlen haben die Jahnschule und die Overberger Schule mit 27 und 28 Kindern die höchste durchschnittliche Klassenstärke, die niedrigste Klassenstärke hat die Freiherr-von-Ketteler-Schule mit 21 Kindern und die Preinschule mit 22 Kindern in den Eingangsklassen.

 

Zu den Staatsangehörigkeiten der Kinder der zukünftigen Schuljahre kann keine aussagekräftige Angabe gemacht werden. Grund hierfür ist die ausländerrechtliche Gesetzesregelung seit dem 01.01.2000, wonach ausländische Kinder die in Deutschland geboren sind unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche und türkische Staatsangehörigkeit erhalten und sich erst in der Zeit zwischen ihrem 18. und 23. Lebensjahr entscheiden müssen. Unabhängig von der Staatsangehörigkeit wird nach § 36 Abs. 2 Schulgesetz zwei Jahre vor der Einschulung durch das Schulamt festgestellt, ob die Sprachentwicklung der Kinder altersgemäß ist und ob sie die deutsche Sprache hinreichend beherrschen. Kinder des Einschulungsjahrganges bei denen ein Förderbedarf festgestellt wurde, wurden entweder in einer Tageseinrichtung für Kinder gefördert oder haben an einem anderen vorschulischen Sprachförderkurs teilgenommen.

 

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Gesamtzahl der Schulanfänger um 30 Kinder und somit um 6,2 % erhöht (siehe Anlagen 2, 3 und 4). Seit dem Schuljahr 2007/2008 wird der Stichtag für die Einschulung vom 30.06. schrittweise vorverlegt. Es ergeben sich folgende Stichtage für die weiteren Jahre:

 

Schuljahr 2010/2011                        31. August

Schuljahr 2011/2012                        30. September

Schuljahr 2012/2013                        31. Oktober

Schuljahr 2013/2014                        30. November

Schuljahr 2014/2015                        31. Dezember

 

Für die kommenden Jahre ergeben sich unter Berücksichtigung der Stichtagsregelung folgende Anmeldezahlen:

 

Schuljahr 2011/2012                        465 Kinder

Schuljahr 2012/2013                        432 Kinder

Schuljahr 2013/2014                        459 Kinder

Schuljahr 2014/2015                        469 Kinder

 

Durch die Abschaffung der Schulbezirksgrenzen ist keine Aussage über die wahrscheinliche Verteilung der zukünftigen Schulanfänger auf die einzelnen Bergkamener Schulen möglich. In den Vorjahren haben die Anmeldezahlen nicht die vom Rat der Stadt Bergkamen festgelegten Aufnahmekapazitäten der städt. Grundschulen überschritten. In diesem Jahr hat erstmalig die Pfalzschule, die als dreizügige Schule ausgelegt ist, 95 Anmeldungen und wird ausnahmsweise in diesem Jahr vier Klassen bilden, sodass keine Abweisungen ausgesprochen werden mussten. Die Pfalzschule verzichtet zugunsten eines zusätzlichen Klassenraumes auf einen Mehrzweckraum. Die Aufnahme eines vierten Zuges ist jedoch nur in diesem Jahr einmalig möglich ist.

 

Bezüglich steigender oder fallender Anmeldezahlen ist an Bergkamener Schulen wie bereits in den Vorjahren keine einheitliche Tendenz festzustellen (siehe Anlage 2 und 3). Im Vergleich zum Vorjahr haben den größten Rückgang an Schülerinnen und Schüler die Eingangsklassen der Gerhart-Hauptmann-Schule mit 9 Kindern weniger zu verzeichnen (siehe Anlage 4). Den größten Zugang hat die Pfalzschule mit 19 Kindern mehr als im Vorjahr.

 

Insgesamt gibt es in Bergkamen 505 schulpflichtige Kinder zum Schuljahr 2010/2011. Zusätzlich wurden 17 Antragskinder angemeldet, sodass sich eine Gesamtzahl von 522 Schulanfängern im Stadtgebiet Bergkamen ergeben hat. Von diesen 522 Kindern haben sich 8 zu einer Schule außerhalb Bergkamen angemeldet, zwei Kinder werden eine Förderschule besuchen. 128 Eltern haben ihr Kind an einer anderen als der nächstgelegenen Schule angemeldet (siehe Anlage 5). Dies entspricht einen Anteil von ca. 24 % (Vorjahr ca. 23 %).

 

Es liegen vier auswärtige Anmeldungen aus Lünen und drei aus Hamm vor. Zwei der Lünener Kinder werden die Alisoschule besuchen und jeweils ein Kind ist zur Preinschule und zur Janschule angemeldet. Die Kinder aus Hamm werden die Overberger Schule (zwei Anmeldungen) und die Frh.-v.-Ketteler-Schule (eine Anmeldung) besuchen. Zu den Gründen, aus denen Eltern ihre Kinder zu einer anderen als der nächstgelegenen Schule anmelden, kann keine Aussage getroffen werden. Da das Schulgesetz ausdrücklich eine Wahlmöglichkeit ohne Begründung der Entscheidung einräumt, wurden die Eltern hierzu auch nicht befragt.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 5 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Hörstrup