Betreff
Lernen, Arbeiten, Berufswahlorientierung und Ausbildungsvorbereitungen für Jugendliche ohne Schulabschluss - Sch.u.B.(s)
Vorlage
10/0223
Aktenzeichen
os-pro
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

1.      Ausgangslage der VHS

 

Ein wichtiges Betätigungsfeld der Volkshochschule ist, Kurse zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen anzubieten. In Bergkamen werden seit Jahren entsprechende Kurse zum Erlangen des Hauptschulabschlusses (HSA) bzw. auch der Fachoberschulreife (FOSR) angeboten. Die vorgenannten Kurse werden in Form von Abendkursen in Teilzeit durchgeführt. Die Laufzeit beträgt zwei bzw. vier Semester. Die Ermächtigung, staatlich anerkannte Lehrgänge und Prüfungen vom Erwerb von Schulabschlüssen durchzuführen, hat die Volkshochschule nach dem Weiterbildungsgesetz NRW und den dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen und Kernlehrplänen. Die Lehrpläne entsprechen denen der Regelschulen.

 

Pro Schuljahr bietet die VHS einen HSA und FOSR Lehrgang mit jeweils 26 Teilnehmerinnen und Teilnehmern an. Insbesondere die HSA Lehrgänge leiden unter einer hohen Abbruchquote. In der Regel erlangt 1/3 den Hauptschulabschluss nach Klasse neun.

 

2.      Projektbeschreibung

 

Die Antwort auf die oben skizzierte hohe Abbrecherquote ist die sogenannte Sch.u.B.(s)-Maßnahme, ein Gemeinschaftsprojekt der RAG Bildung GmbH – Bildungszentrum Bergkamen – im Auftrag der ARGE im Kreis Unna. Die genannten Kooperationspartner sind gleichberechtigte Partner, die im Rahmen des Lehrganges für ihre jeweiligen Kernkompetenzen zuständig sind. D. h. die ARGE ist Finanzgeber und als ständiger Gesprächspartner für den erfolgreichen Verlauf, Controlling, Vermittlung etc. zuständig. Die VHS wickelt das Schulgeschäft ab, die RAG Bildung organisiert und führt AGH (Arbeitsgelegenheiten) durch und stellt die permanente sozialpädagogische Betreuung sicher.

 

Darüber hinaus stellt die VHS Räumlichkeiten zur Verfügung. Der zuständige Hauptamtliche Pädagogische Mitarbeiter betreut intensiv während der gesamten Laufzeit den Lehrgang. Ein Teil der Verwaltungstätigkeiten wird von der VHS übernommen und die VHS stellt die Lehrkräfte mit der Befähigung für die Sekundarstufe I. Hinzu kommen Dozentinnen und Dozenten für den Förderunterricht sowie bei den Schulabschlusslehrgängen. Im Abendbereich ist die Bezirksregierung als oberste Schulaufsichtsbehörde eingebunden.

 

3.      Die Maßnahme

 

Die erste Sch.u.B.(s)-Maßnahme wurde bereits 2008/2009 erfolgreich durchgeführt. Von ursprünglich 18 Teilnehmerinnen und Teilnehmern haben 11 den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erreicht. Einige Teilnehmer konnten direkt in ein Ausbildungsverhältnis vermittelt werden und zwei Teilnehmer besuchen zurzeit noch den Fachoberschulreifelehrgang in Abendform bei der VHS Bergkamen.

 

Aufgrund der positiven Bilanz konnte dann die zweite Sch.u.B.(s)-Maßnahme im September 2009 beginnen. Ziel dieser Maßnahme ist die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Ausbildungsreife zu bringen und auf den Schulabschluss vorzubereiten. Diese Maßnahme ist ebenfalls mit 18 Teilnehmerinnen und Teilnehmern gestartet und hat sich zurzeit bei einer Anzahl von 14 Teilnehmenden stabilisiert. Bei optimalen Verlauf werden diese 14 Teilnehmer im Juli 2010 die Prüfung für den Hauptschulabschluss ablegen können.

 

Die Teilnehmer besuchen dienstags und donnerstags in der Zeit von 08.00 bis 15.30 Uhr den Schulunterricht bei der Volkshochschule. Sie werden unterrichtet in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Erdkunde, Biologie und Geschichte. An den anderen drei Tagen befinden sich die Teilnehmer in sogenannten Arbeitsgelegenheiten (AGH) auf Ein-Euro-Basis. Hierbei handelt es sich um unterschiedliche Tätigkeitsbereiche:

 

·         Hausmeisterunterstützung,

·         Mithilfe in Schulbibliotheken,

·         Mithilfe in Offenen Ganztagsschulen,

·         Mithilfe bei museumspädagogischen Programmen,

·         Mithilfe bei der Sportplatzpflege.

 

4.      Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer

 

Bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern dieses neuen Konzeptes handelt es sich um Menschen mit multiplen Problemlagen aufgrund ihrer bisherigen Sozialisation. Dies spiegelt sich sowohl im schulischen als auch im persönlichen Bereich wieder. Es handelt sich z. B. um massive Versagensängste, daraus resultierende Motivationsdefizite und Perspektivlosigkeit. Des Weiteren konnten keine alternativen Bewältigungsstrategien entwickelt werden, um eine Ausbildungsreife zu erlangen. In diesem Bereich haben die o. g. Arbeitsgelegenheiten eine wichtige Funktion. Arbeitsstrukturen werden vorgegeben und Disziplin und Belastungsfähigkeit sind Voraussetzung für eine positive Zusammenarbeit mit den jeweiligen Leitungen vor Ort.

 

Exemplarisch für den Lehrgang ist eine hohe Teilnehmerzahl von sehr jungen alleinerziehenden Müttern für die flankierende Unterstützungsmaßnahmen besonders wichtig sind. Durch eine optimale Kooperation mit dem Tagesmütterverein, kann diesen Teilnehmerinnen sehr gut weitergeholfen werden. Eine andere Problemlage, die in diesem Kurs besonders zum Tragen kommt, ist der schulische Werdegang (Förderschule) einiger Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Das hat dazu geführt, dass direkt nach Beginn der Maßnahme das Konzept zum Thema Unterricht noch mal geändert wurde. Die Teilnehmer brauchen nun nicht am Englischunterricht teilzunehmen, der normaler Weise Pflichtfach ist, da sie in der vorherigen Schulform so gut wie kein Englischunterricht hatten, stattdessen werden sie in einem Ersatzfach unterrichtet und erhalten zusätzlichen Förderunterricht.

 

Diese exemplarisch aufgeführten Fälle zeigen die vielschichtigen Problemlagen im Rahmen des Projektes. Es kann davon ausgegangen werden, dass dieses tragfähige Konzept mit einer sehr engen Förderkette und einer sehr guten Netzwerkstruktur auch im nächsten Jahr weitergeführt werden kann.

 

5.      Finanzierung und Umsetzung

 

Die Finanzierung erfolgt komplett über die ARGE im Kreis Unna.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Ostrowski