Beschlussvorschlag:
Der
Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage Drucksachen Nr. 10/0221 zur
Kenntnis.
Sachdarstellung:
In der Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses am 09.03.2005 wurde die Verwaltung beauftragt,
über das Thema Korruptionsprävention jährlich zu berichten.
Das
Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW, das zum 01.03.2005 in Kraft getreten ist, war
zunächst bis zum 28.02.2009 befristet. Die Befristung ist nun bis zum
31.12.2010 verlängert worden.
Das
Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW enthält zahlreiche Transparenzregelungen sowie
Melde- und Anzeigepflichten, die auch den kommunalen Bereich betreffen. Die
Meldung von Vergabeausschlüssen und Verfehlungen im Vergaberegister wurde auch
für den kommunalen Bereich verbindlich gemacht.
Nachfolgend wird
über die gesetzlich vorgeschriebenen und die darüber hinausgehenden
freiwilligen Maßnahmen zur Korruptionsprävention berichtet:
1. Anfragen nach § 8
Korruptionsbekämpfungsgesetz („Vergaberegister“)
Bei
der Informationsstelle des Finanzministeriums NRW wurde das Vergaberegister
eingerichtet. Dieses enthält Informationen über Vergabeausschlüsse und Hinweise
auf Verfehlungen von Firmen. Die Stadt Bergkamen ist verpflichtet, bei
Dienstleistungsaufträgen über 25.000 Euro und bei Bauaufträgen über 50.000 Euro
eine Anfrage an das Vergaberegister zu stellen. Im Gegenzug besteht die
Verpflichtung, dem Vergaberegister die Daten der Firmen zu melden, die im Sinne
des Korruptionsbekämpfungsgesetzes auffällig
geworden sind.
Im
Jahr 2009 wurde das Vergaberegister wie folgt angefragt:
Stadtamt |
Anzahl der Anfragen |
Bauverwaltung
einschl. Stadtbetrieb Entwässerung |
20 |
Baubetriebshof |
4 |
Amt
für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport |
4 |
Fachdezernat
Innere Verwaltung |
2 |
Bürgerbüro
(Ordnungsangelegenheiten/ Feuerwehr) |
1 |
Gesamt |
31 |
Es lagen keine Eintragungen im Vergaberegister vor.
2. Anzeigen nach § 16
Korruptionsbekämpfungsgesetz (Vergabeanzeigen und Veräußerungsregister)
Gemäß
§ 16 Abs. 1 müssen die Vergabe von Aufträgen, die einen Wert von 200.000 Euro übersteigen
und gem. Abs. 2 die Vermögensveräußerungen über 200.000 Euro der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW angezeigt werden. Im Jahre 2009 wurden 9 Vergaben
jedoch keine Grundstücksveräußerungen über 200.000 Euro angezeigt.
Stadtamt |
Projekt/
Objekt |
Vergabeanzeigen
|
|
StA 60 |
Metallbau- und
Isolierglasarbeiten an der Willy-Brandt-Gesamtschule |
StA 61/ 66 |
Modernisierung
der Sportplatzanlage in Bergkamen-Weddinghofen |
StA 61/ 66 |
Straßenbauarbeiten
an der Justus-von-Liebig-Str./ neuer Wertstoffhof |
StA 23 |
a)
Lüftungstechnik-
und Gebäudeautomation Römerbergsporthalle b)
Heizung-
und Sanitärtechnik Römerbergsporthalle |
StA 61/66 |
Neubau eines
Sportplatzes mit Großspielfeld in Kunstrasen in Bergkamen-Overberge |
StA 61/66 |
Straßenbauarbeiten
zum Endausbau des Baugebietes „Am Himmeldiek“ |
SEB |
Kanalsanierung
am Wertstoffhof |
StA 23/65 |
Sanierung der
Umkleideräume am Nordbergstadion |
|
|
Veräußerungsregister
|
|
Fehlanzeige
|
Fehlanzeige |
3. Nachfragen nach dem
Informationsfreiheitsgesetz
Im Jahre 2009 hat es keine Nachfragen
nach dem Informationsfreiheitsgesetz gegeben.
4. Veröffentlichungspflicht gem. § 17
Korruptionsbekämpfungsgesetz
§17
sieht eine jährliche Veröffentlichung der beruflichen Daten,
Beraterverträge, Mitgliedschaften in
Gremien und Organen sowie Vereinsfunktionen öffentlicher Mandatsträger
(Bürgermeister, Ratsmitglieder und Sachkundiger Bürger) vor.
Durch
die Offenlegung werden berufliche Betätigungen, andere Mandate und Ehrenämter
während der Zeit der parlamentarischen Arbeit transparent und somit deren
Vereinbarkeit dargestellt. Der Weg der Offenlegung auch der ehrenamtlichen
Funktionen kann Aufschluss geben über die Entscheidungen der Mandatsträger
zugrunde liegenden Motivationen.
Die
Angaben hierzu werden zum 01.03.2010 auf der städtischen Homepage aktualisiert.
5. Anzeigepflicht des Hauptverwaltungsbeamten gem. § 18
Korruptionsbekämpfungsgesetz
Der
Bürgermeister kommt seiner Anzeigenpflicht
gem. § 18 Korruptionsbekämpfungsgesetz gegenüber dem Rat nach. Außerdem
veröffentlicht er seine Nebentätigkeiten und Mitgliedschaften in Organen,
Gremien und Vereinen auf seiner privaten Website.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der
Bürgermeister Schäfer |
|
stellv.
Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Klinger |
|