Betreff
Zertifizierung der VHS Bergkamen
Vorlage
10/0220
Aktenzeichen
os-pro
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

Am 03.12.2009 hat der Gütesiegelverbund Weiterbildung NRW e. V. die VHS Bergkamen zertifiziert. Das Zertifikat ist zum einen ein Nachweis dafür, dass die VHS das Qualitätsmanagementsystem nach Gütesiegelverbund Weiterbildung anwendet und zum anderen Voraussetzungen weiterhin in den Genuss der Förderung entsprechend Weiterbildungsgesetz des Landes NRW zu kommen.

 

Hintergrund ist, dass der Landtag NRW im Rahmen der Haushaltsberatung 2007 unter anderem beschlossen hat, dass die Einrichtungen der Weiterbildung sich einer Qualitätssicherung unterziehen sollen. Der Landtag hat die Absicht formuliert, dass die Landesförderung nach dem Weiterbildungsgesetz an das Vorliegen eines vom zuständigen Ministerium anerkannten Gütesiegels (Zertifikat) wie z. B. des Gütesiegelverbundes Weiterbildung e. V. geknüpft ist. Ein staatlich anerkanntes Qualitätssiegel muss jedoch gewährleisten, dass die Qualität des mit Landesmitteln geförderten Angebots unterschiedlicher Einrichtungen nach gleichen Kriterien zertifiziert wird, damit die Bürgerinnen und Bürger die Kurse sachgemäß vergleichen können. Hierzu gehört der Gütesiegelverbund Weiterbildung e. V..

 

Die 193 Mitglieder des Vereins sind staatlich anerkannte Einrichtungen aus allen Bereichen der Weiterbildung, der allgemeinen Weiterbildung, der politischen Bildung, der beruflichen Weiterbildung, der Familienbildung, aus kommunaler und anderer Trägerschaften in NRW und anderen Bundesländern.

 

Das Qualitätsmanagementsystem nach Gütesiegelverbund ist zugeschnitten auf Einrichtungen der Weiterbildung und besteht aus sieben Qualitätsbereichen in denen Standards für die Qualitätsentwicklung festgelegt sind.

 

Die sieben Qualitätsbereiche:

 

Qualitätsbereich 1

Bildungseinrichtung / Leitbild und Konzeption /Sch.u.B.(s)-Organisation

 

Die Bildungseinrichtung wird als Organisation beschrieben.

 

Qualitätsbereich 2

Qualitätsziele und Leitlinien der Qualitätspolitik

 

Die Ausrichtung der Organisation wird in Bezug auf ihre Qualitätsentwicklung beschrieben.

 

Qualitätsbereich 3

Schlüsselprozesse

 

Der Qualitätsbereich 3 beschreibt die Prozesse, die notwendig sind um das Produkt Bildung zu realisieren.

 

Qualitätsbereich 4

Qualität der Bildungsarbeit

 

Im Qualitätsbereich 4 stehen die Dimensionen des Unterrichts selbst und der Beitrag der Einrichtung zur Erbringung des Produktes Bildung im Fokus.

 

Qualitätsbereich 5

Teilnehmerinnen- und teilnehmerbezogene Rahmenbedingungen, Teilnehmerschutz

 

Qualitätsbereich 5 untersucht die Einrichtung aus der Perspektive von potenziellen Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

 

Qualitätsbereich 6

Personalentwicklung

 

Im Qualitätsbereich 6 stehen die hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Zentrum der Betrachtung.

 

Qualitätsbereich 7

Berichtswesen, Evaluation, Verbesserung

 

Der Qualitätsbereich 7 dient der Einrichtung zur Prüfung, um ein Prozess kontinuierlicher. Verbesserung Bilanz zu ziehen und Vergabe für die Weiterentwicklung der Organisation in die Wege zu leiten.

 

In den Standards sind die Mindestanforderungen festgelegt, die eine Einrichtung erfüllen muss, um das Zertifikat nach Gütesiegelverbund zu erhalten. Im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens muss die Einrichtung nachweisen, dass sie alle Standards erfüllt. Dabei müssen die als Nachweis geltenden Dokumente angegeben werden.

 

Dementsprechend hat die Einrichtung in einem Selbstreport den Entwicklungsstand in den Qualitätsbereichen dokumentiert.

 

Ein unabhängiger Gutachter hat den Selbstreport sowie die als Nachweis geltenden Dokumente geprüft und nach einem Einrichtungsbesuch am 29.10.2009 festgestellt, dass die Standards nach Gütesiegelverbund erfüllt werden.

 

Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von drei Jahren und ist somit gültig bis zum 31.12.2012. In diesem Zeitraum muss das Qualitätsmanagementsystem regelmäßig überwacht und weiterentwickelt werden. Zum Ende des genannten Zeitraums erfolgt eine sogenannte Rezertifizierung in der die Einrichtung nochmals aufgefordert ist, nachzuweisen, dass die Qualitätsstandards während des ganzen Zeitraums umgesetzt und weiterentwickelt wurden. Leider ist der Prozess der Rezertifzierung erneut mit einem sehr hohen Zeitaufwand für die VHS verbunden

 

Die Zufriedenheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird im Rahmen eines neu entwickelten Ideen- und Beschwerdemanagement überprüft. Hierzu werden unterschiedliche Instrumente eingesetzt.

 

Es werden sogenannte Feedbackbögen regelmäßig in den Kursen verteilt, sodass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit bekommen, sich sowohl lobend als auch kritisch zu äußern.

 

Ebenso erhalten Dozentinnen und Dozenten Feedbackbögen um auch die Zufriedenheit der Lehrenden überprüfen zu können. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, über einen sogenannten Beschwerdebriefkasten oder Beschwerdepostkarten sich mit der VHS in Verbindung zu setzen.

 

Der für alle Beteiligten einfachste und angenehmste Weg ist allerdings der persönliche Kontakt, sodass im Rahmen eines direkten Gespräches eventuelle Unzufriedenheiten oder Probleme geklärt werden können.

 

Dieser Weg ist auch nach wie vor der häufigste.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

 

Kray

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

 

Ostrowski