Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen wählt auf Vorschlag des Behindertenbeirates Herrn/Frau ______________________________ als stellv. Vorsitzende/n dieses Gremiums.
Sachdarstellung:
Gem. § 6 Satz 2 der Geschäftsordnung des Behindertenbeirates der Stadt Bergkamen, die der Rat der Stadt Bergkamen in seiner Sitzung am 15.12.1994 beschlossen hat, wird auf Vorschlag des Behindertenbeirates der/die stellv. Vorsitzende aus dem Kreis des Behindertenbeirates durch den Rat gewählt. Vorzugsweise ist dem Rat ein Vertreter der „Betroffenengruppen“ zu benennen.
Gem. § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung und Bekanntmachung vom 14.07.1994 wird die Wahl, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister In Vertretung Wenske Beigeordneter |
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Amtsleiter Vögeding |
Sachbearbeiter Klose |
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