Beschlussvorschlag:
Der Behindertenbeirat bestellt durch Wahl vom 24.03.2010 folgende Schriftführer:
Schriftführer: Stadthauptsekretär Ralph Klose
Stellv. Schriftführer: Stadtamtmann Ralf Möllmann
Sachdarstellung:
Gem. § 52 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2004 (GV NRW S. 96), wird die Niederschrift über die im Rat gefassten Beschlüsse vom Bürgermeister und einem/r vom Rat zu bestellenden Schriftführer/in unterzeichnet. Gem. § 52 Abs. 1 Satz 2 GO NRW in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Satz 1 GO NRW findet das Verfahren für den Rat in den Fachausschüssen entsprechende Anwendung.
Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, dass der Behindertenbeirat vor Eintritt in die Beratung der Tagesordnung die Bestellung der Schriftführer vornimmt.
Da gem. § 7 der am 15.12.1994 vom Rat der Stadt Bergkamen verabschiedeten Geschäftsordnung des Behindertenbeirates der Stadt Bergkamen die Geschäftsführung dem Sozialamt obliegt, werden folgende Mitarbeiter des Sozialamtes für die Schriftführung vorgeschlagen:
Schriftführer: Stadthauptsekretär Ralph Klose
Stellv. Schriftführer: Stadtamtmann Ralf Möllmann
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister In Vertretung Wenske Beigeordneter |
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Amtsleiter Vögeding |
Sachbearbeiter Klose |
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