Beschlussvorschlag:
Der Vorsitzende des Behindertenbeirates führt die Mitglieder in ihr Amt ein, die dies bisher noch nicht waren und verpflichtet sie in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Sachdarstellung:
Die Mitglieder des Behindertenbeirates des Rates der Stadt Bergkamen werden, sofern dies noch nicht im Rahmen einer Rats- oder Fachausschusssitzung geschehen ist, in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die Verpflichtung übernimmt lt. Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse der/die jeweilige Vorsitzende.
Die Verwaltungsvorschriften zur Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen empfehlen für die Verpflichtung folgende Formel:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehme, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister In Vertretung Wenske Beigeordneter |
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Amtsleiter Vögeding |
Sachbearbeiter Klose |
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