Betreff
Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger im Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung
Vorlage
10/0185
Aktenzeichen
IV ev
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung führt die sachkundigen Bürger gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW 1994, S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV NRW 2009, S. 380) in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Satz 1 GO NRW in ihre Ämter ein und verpflichtet sie in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

 

 

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW 1994, S. 666) zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV NRW 2009, S. 380) in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Satz 1 GO NRW sind die sachkundigen Bürger vom Ausschussvorsitzenden in ihre Ämter einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.

 

Diese Verpflichtung in feierlicher Form kann z. B. in der Weise vollzogen werden, dass die sachkundigen Bürger durch Erheben von ihren Plätzen ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundsgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Buhl