Beschlussvorschlag:
Der
Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung, Strukturwandel und
Wirtschaftsförderung führt die sachkundigen Bürger gemäß § 67 Abs. 3 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW 1994, S. 666), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 30.06.2009 (GV NRW 2009, S. 380) in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Satz
1 GO NRW in ihre Ämter ein und verpflichtet sie in feierlicher Form zur
gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Sachdarstellung:
Gemäß § 67
Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW 1994, S. 666) zuletzt
geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV NRW 2009, S. 380) in Verbindung mit §
58 Abs. 2 Satz 1 GO NRW sind die sachkundigen Bürger vom Ausschussvorsitzenden
in ihre Ämter einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und
gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.
Diese Verpflichtung
in feierlicher Form kann z. B. in der Weise vollzogen werden, dass die
sachkundigen Bürger durch Erheben von ihren Plätzen ihr Einverständnis mit
folgender Formel bekunden:
„Ich
verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundsgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze
beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Techn.
Beigeordneter |
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Amtsleiter Buhl |
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