Betreff
Antrag "Sozialer Brennpunkt" für die evangelische Kindertageseinrichtung "Bodelschwinghhaus"
Vorlage
10/0166
Aktenzeichen
ha-dö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Bergkamen stimmt dem Antrag des Kirchenkreises Unna vom 09.12.2009 zu und erkennt das Evangelische Familienzentrum „Am Bodelschwinghhaus“ als „Einrichtung im Sozialen Brennpunkt“ an. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt das Jugendamt diesen Beschluss an das Landesjugendamt zur abschließenden Genehmigung weiterzuleiten.

Sachdarstellung:

 

Mit Schreiben vom 09.12.09 hat der Kirchenkreis Unna beantragt, zu prüfen, ob das Familienzentrum „Am Bodelschwinghhaus“, Ebertstraße 20 die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, um als sogenannte „Einrichtung im Sozialen Brennpunkt“ anerkannt werden zu können (Anschreiben siehe Anlage).  Der Kirchenkreis Unna ist seit 01.08.2009 Träger der Tageseinrichtung.

 

Der Kirchenkreis Unna begründet seinen Antrag damit, dass die Einrichtung in einem sozial stark belasteten Einzugsgebiet liegt und überwiegend Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund bzw. aus sozial schwachen Familien betreut werden. Dem Antrag vorausgegangen sind Gespräche mit dem Jugendamt, in denen die Situation in der Kindertageseinrichtung ausführlich erörtert wurde.

 

Gem. § 20 Abs. 3 KiBiz kann für Einrichtungen in sozialen Brennpunkten ein zusätzlicher Pauschalbetrag von bis zu 15.000,00 € geleistet werden, mit denen z.B. zusätzliches Personal beschäftigt oder besondere Materialien angeschafft werden können. Für die Entscheidung - die der abschließenden Genehmigung des Landesjugendamts bedarf - ist das örtliche Jugendamt zuständig. 

 

1. Definition Sozialer Brennpunkt

 

Bis 2006 konnten nur Tageseinrichtungen eine zusätzliche Förderung erhalten, wenn sie in Wohngebieten lagen, die als Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms mit Landesmitteln gefördert wurden. Die Zahl der Tageseinrichtungen, die Anspruch auf eine zusätzliche Förderung hatten, wurde dadurch deutlich eingeschränkt.

 

Im Zusammenhang mit der Einführung des KiBiz hat das Ministerium für Generationen, Familien, Frauen und Integration des Landes NRW den Begriff „Sozialer Brennpunkt“ deutlich weiter gefasst. Mit Schreiben vom 12.10.2006 führt das Ministerium aus, dass sich „ein städtebaulicher Wandel und eine veränderte Ansicht – in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten – über soziale Brennpunkte entwickelt“ hat und dass es deshalb „eine neue, stets aktuelle und vor allem einheitliche Definition des sozialen Brennpunktes nicht geben“ kann. Deshalb muss in jedem Einzelfall konkret geprüft werden, ob die Voraussetzungen „soweit die Ortsebene sie definiert hat“ vorliegen.

 

Das MGFFI fordert die Kommunen und Jugendämter auf, bei der Ausweisung sozialer Brennpunkte  „grundsätzlich einen strengen Maßstab anzulegen“, denn „Sinn der erhöhten Förderung ist, nur dort Sonderförderung zu gewähren, wo extreme Sondersituationen vorliegen.“

 

Umgangssprachlich wird als sozialer Brennpunkt ein meist räumlich abgegrenztes (Wohn-)Gebiet bezeichnet, in dem sich Menschen mit wirtschaftlichen und/oder sozialen Defiziten konzentrieren. Solche Defizite sind zum Beispiel Einkommensarmut, fehlende oder unterdurchschnittliche Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt (z. B. aufgrund von Sprach- oder Bildungsdefiziten) oder Netzwerkarmut, das heißt mangelhafte Kontaktmöglichkeiten zu anderen Menschen.

 

2. Zum Antrag des Kirchenkreis Unna

 

Das Familienzentrum „Am Bodelschwinghhaus“ ist eine 3-Gruppen-Tageseinrichtung, in der zum KiBiz – Jahr 2009/2010 insgesamt 70 Kinder, davon 10 Schulkinder und 5 Kinder U3 betreut wurden. In der Einrichtung werden ferner 3 Kinder integrativ betreut.  Die Leiterin der Tageseinrichtung beschreibt die Lebenssituation der Nutzer des Familienzentrums „Am Bodelschwinghhaus“ wie folgt:

 

-        38% der Familien haben einen Migrationshintergrund

-        45% der Familien verfügen lediglich über ein Einkommen am Existenzminimum,  häufig trotz Berufstätigkeit

-        34% der Kinder wachsen in Ein-Eltern-Familien auf

-        37% der Familien erhalten über das Jugendamt erzieherische Hilfen

-        bei den 10 Schulkindern handelt es sich ausschließlich um Kinder, die über den Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamts in die Einrichtung vermittelt wurden

 

Die Nutzer der Einrichtung kommen zu rund 30% aus dem Bereich der City und zu 50% aus dem direkten Wohnumfeld des Marktplatzes.

 

Aufgrund der besonderen Belastung vieler Familien im Umfeld ist vielfach die physische und emotionale Versorgung der Kinder durch die Eltern nicht gewährleistet. Als Folge der mangelnden Zuwendung zeigen sie vermehrt Auffälligkeiten im Kindergarten und der Grundschule in Form von Defiziten in der sprachlichen Entwicklung sowie in der Ausbildung lebenspraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten. Sprachentwicklungsstörungen und fehlendes Regelverständnis lassen sich gleichermaßen bei Kindern mit und ohne Migrationshintergrund feststellen.

 

Das Familienzentrum „Am Bodelschwinghhaus“ möchte zukünftig verstärkt folgende Maßnahmen durchführen:

 

·        Intensivierung der Elternarbeit , Begleitung der Eltern zu Beratungsstellen, Durchführung von Elternschulungen und vermehrte Hausbesuche

·        Verstärkte Kooperation mit den sozialen Diensten des Jugendamts

·        Planung und Durchführung von Aktionen im Gemeinwesen, um Familien den Zugang zu Unterstützung- und Hilfsangeboten aufzuzeigen

·        Projekte im Bereich Ernährung um  Eltern in Ernährungsfragen aufzuklären und zu schulen

·        Förderung von Kindern mit Entwicklungsverzögerungen, Einzelförderung, Förderung der Selbständigkeit, zusätzliche Sprachförderangebote

·        Kooperation mit der Stadtbibliothek

 

 

 

 

 

 

3. Bewertung des Antrags aus Sicht des Jugendamts

 

Aus Sicht des Jugendamts ist der Antrag des Kirchenkreises Unna begründet. Das Familienzentrum „Am Bodelschwinghhaus“ liegt in einem Siedlungsbereich mit hoher Bevölkerungsdichte und mit einem großen Anteil an Kindern und Jugendlichen.

 

Ein hoher Anteil von Familien mit Migrationshintergrund und teilweise überschneidend ein hoher Anteil an sozial schwachen Familien im Einzugsbereich der Evangelischen Tageseinrichtung führen nachvollziehbar zu erheblichen personellen Mehrbelastungen.

 

Eltern müssen immer wieder angesprochen und motiviert werden, um an  bestimmten Maßnahmen teilzunehmen und es gibt häufiger Kontakte und Gespräche mit dem Jugendamt in Krisensituationen oder bei drohender Vernachlässigung von Kindern. Deutlich mehr Kinder müssen intensiv (einzeln) gefördert werden, die Aufwendungen im gesundheitlichen und hygienischen Bereich sind deutlich höher.

 

Im Siedlungsbereich nördlich und südlich der Ebertstraße (Stat. Bezirke 104 und 108) lebten 2008 rund 2000 Einwohner, davon rund 430 Kinder und Jugendliche unter 17 Jahren. Der Anteil der Kinder und Jugendliche lag insgesamt bei 21%. Westlich an die Einrichtung grenzt der Siedlungsbereich City (Stat. Bezirk 103), in dem weitere 1.470 Menschen, davon 425 Kinder und Jugendliche leben. Der Anteil der Kinder und Jugendlichen ist hier mit 28,8% der höchste in der Stadt Bergkamen.

 

Während im Bereich südlich der Ebertstraße der hohe Migrantenanteil zu den vom Antragsteller beschrieben Problemlagen führt, ist für den Bereich der City die hohe Konzentration sozial schwacher Familien zu nennen. Insgesamt gehören die City und der Bereich südlich der Ebertstraße zu den Siedlungsbereichen mit hohen ASD- bzw. JGH - Fallzahlen. 13% aller 1.200 Fälle, die 2008 aufgetreten sind stammen von hier. Der Siedlungsbereich nördlich der Ebertstraße weist mit 28 Fällen auf den ersten Blick zwar eine geringe Fallzahl auf, doch ist die Falldichte bezogen auf die hier lebenden Kinder- und Jugendlichen mit 15,8 pro 100 Kinder / Jugendliche vergleichsweise hoch (Rang 10 von 66 Siedlungsbereichen).

 

Die Fallzahlen des ASD sind in allen drei Siedlungsbereichen im Einzugsbereich der Kita Bodelschwinghhaus in den letzten Jahren steigend, rund 10% der stationären erzieherischen Hilfen stammen aus diesem Bereich.

 

Seit fast 10 Jahren versuchen das Jugendamt und die Evangelische Tageseinrichtung Bodelschwinghhaus deshalb, durch gemeinsame Angebote der Familienbildung (Projekt „Familie und Nachbarschaft“ – FuN und Angebote im „Familientreff“) die im Umfeld des Bodelschwinghhauses lebenden Familien bei ihrer Erziehungsarbeit zu unterstützen.    

 

Das Jugendamt regt deshalb an, dem Antrag des Kirchenkreises Unna zuzustimmen und das Evangelische Familienzentrum „Am Bodelschwinghhaus“, Ebertstraße 20 als „Einrichtung im Sozialen Brennpunkt“ anzuerkennen und diesen Beschluss dem Landesjugendamt zur Genehmigung vorzulegen.

Am 29.04.2008 hat der Jugendhilfeausschuss der Stadt Bergkamen bereits die beiden AWO – Tageseinrichtungen „Springmäuse“ und „Krümelkiste“ (jetzt „Villa Kunterbunt“) als „Einrichtungen im Sozialen Brennpunkt“ anerkannt.

 

 

4. Finanzielle Auswirkungen

 

Sofern das Landesjugendamt der Einschätzung des Bergkamener Jugendhilfeausschusses folgt, erhält die Evangelische Tageseinrichtung pro Kindergartenjahr einen zusätzlichen Zuschuss zu den Gesamtbetriebskosten in Höhe von 15.000 €. Abzüglich des Landesanteils von 36 % entstehen für die Stadt Bergkamen Mehrkosten in Höhe von rund 9.600 €.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

 

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kriegs

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Harder