Betreff
2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bergkamen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege vom 12.06.2008
Vorlage
10/0151
Aktenzeichen
ha-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 2. Änderungssatzung vom…. zur Satzung der Stadt Bergkamen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege vom 12.06.2008 gem. Anlage.... dieser Vorlage, die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Sachdarstellung:

 

1. Erfahrungen mit der neuen Beitragssatzung

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat am 12.06.2008 eine neue Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege beschlossen. Die Neufassung der Satzung wurde notwendig durch die zahlreiche Veränderungen, die das zum 01.08.2008 in Kraft getretene Kinderbildungsgesetz (KiBiz) mit sich brachte.

 

Darüber hinaus sollte durch eine Neugestaltung der Elternbeitragstabelle eine bessere soziale Ausgewogenheit erreicht werden und als Begleiteffekt das Beitragsaufkommen insgesamt ab dem Kindergartenjahr 2008/2009 angemessen erhöht werden, um zumindest einen Teil der durch das KiBiz entstandenen Mehrbelastungen für die Stadt Bergkamen aufzufangen.

 

Mit der neuen Beitragssatzung wurde aus sozialpolitischen Erwägungen die bisher starre Beitragsstaffelung abgeschafft. Innerhalb der einzelnen Beitragsstufen wurde eine lineare Beitragsfestsetzung vorgesehen und die Beitragssteigerung zwischen den einzelnen Beitragsstufen progressiv gestaffelt.

 

Das neue Beitragssystem ist anscheinend von den Bergkamener Kindergarten-Eltern akzeptiert worden. Verwaltungsseitig führt die neue Satzung in Verbindung mit den Neuregelungen des KiBiz allerdings zu einem deutlichen Mehraufwand, weil für jeden Beitragszahler das Jahreseinkommen nun auf den Cent genau und jährlich neu ermittelt werden muss.

 

 

2. Elternbeitragsaufkommen

 

Das Ziel, neben der verbesserten sozialen Ausgewogenheit das Elternbeitragsaufkommen im KiBiz – Jahr 2008/2009 als Beitrag zum Haushaltsausgleich zu erhöhen, wurde durch die neue Satzung erreicht. Für das KiBiz – Jahr 2009/2010 erwartet das Jugendamt Elternbeiträge in Höhe von rund 1.065.000 €, was einem Anteil von 12,8 % an den Gesamtbetriebskosten entsprechen würde. In der nachfolgenden Tabelle ist die Entwicklung der wichtigsten Kostenanteile auf Grundlage der Mittelanmeldung an das Land (jeweils zum 15.03.) dargestellt. Die tatsächlichen Kosten stehen erst nach Abrechnung mit dem Land fest, wobei auch ein Jahr nach Einführung des KiBiz noch nicht alle Details der Kostenabrechnung geklärt sind. 

 

 

Kostenentwicklung

in Bergkamen

GTK

07/08

KiBiz

08/09

KiBiz

09/10

 

 

 

 

Gesamtbetriebskosten

6.993.100

7.978.200

8.332.000

-          Trägeranteile anderer Träger

849.800

696.710

726.500

Auszahlungsbetrag Jugendamt

-          Landeszuschuss

-          Elternbeiträge

-          Anteil an BK

6.143.300

2.075.900

760.000

10,8 %

7.281.490

2.800.145

1.045.000

13,1 %

7.605.550

2.924.000

1.065.000

12,8 %

Gesetzlicher Anteil Jugendamt

3.307.400

3.436.345

3.616.550

+ Freiwillige Übernahme

   Trägeranteile

527.300

344.150

367.100

Kosten Jugendamt

3.834.700

3.780.495

3.983.650

 

 

3. Buchungsverhalten der Eltern

 

Für das KiBiz – Jahr 2009/2010 wurden von den Eltern folgende Betreuungsstunden gewählt:

 

Einkommen

25 Std.

35 Std.

45 Std.

Gesamt

00 bis 15 T€

30

277

172

479

15 bis 25 T€

31

148

54

233

25 bis 37 T€

50

198

70

318

37 bis 50 T€

22

130

37

189

50 bis 62 T€

15

58

18

91

Über 62 T€

16

81

40

137

Gesamt

164

(11,4%)

892

(61,6%)

391

(27,0%)

1.447

 

Wie in vielen anderen Kommunen auch zu beobachten, ist der Anteil der Eltern, die nur 25 Stunden buchen auch in Bergkamen deutlich geringer als vom Land erwartet, während der Anteil der 35 Stunden deutlich über den Landesprognosen liegt. Das Land erwartete eine Verteilung von 25% - 50% - 25% (25-35-45-Stunden) bei den Gruppenformen I und III.

 

Zurzeit zahlen rund 570 Eltern keinen Kindergartenbeitrag. Zu den 479 Eltern, die aufgrund ihres geringen Einkommens von der Beitragspflicht befreit sind kommen noch 91 Eltern, die zwei oder mehr Kinder in Tageseinrichtungen, Tagespflege oder der OGS betreuen lassen. Der Anteil der Nichtzahler liegt in Bergkamen somit bei 39,4 %.

 

 

4. Haushaltssicherungskonzept

 

Das Land geht bei der Ermittlung des Landesanteils an den Gesamtbetriebskosten nach wie vor von einem Elternbeitragsaufkommen von 19% aus. Wie vorab dargestellt liegt das Beitragsaufkommen in Bergkamen 2009/2010 bei 12,8%. Die Differenz von 6,2 % geht ausschließlich zu Lasten der Stadt Bergkamen und bedeutet eine zusätzliche Belastung in Höhe von 518.080 €.

 

Aufgrund der allgemeinen Haushaltssituation ist die Stadt Bergkamen gezwungen, zumindest einen Teil der Mehrbelastungen durch das KiBiz an die Eltern weiter zu geben. Das Jugendamt hat auf Basis der Heranziehungen für das KiBiz - Jahr 2009/2010 verschiedene Beitragsmodelle durchgerechnet und schlägt nunmehr die Einführung einer elfstufigen Beitragstabelle vor (Anlage 1). 

 

In der neuen Beitragstabelle wurde die untere Beitragsgrenze um 1.000 € von 15.000 € auf 16.000 € angehoben, um den Personenkreis, der gem. § 90 Abs. 3 SGB VIII einen Antrag auf Übernahme der Kosten durch die Jugendhilfe stellen kann, aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung noch weiter zu verringern.

 

Die sozialen Komponenten der momentan gültigen Satzung (progressive Staffelung des Prozentsatzes, Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder, Beitragsobergrenzen…) wurden beibehalten, auch wenn es erste Hinweise gibt, dass die Aufsichtsbehörden bei der Genehmigung kommunaler Haushalte zukünftig verstärkt darauf einwirken werden, dass die Beitragsfreiheit von Geschwisterkindern aufgehoben und bei den Elternbeiträgen möglichst ein Anteil von 19% an den Gesamtbetriebskosten erwirtschaftet wird. 

 

Die Einführung des mit dieser Vorlage vorgeschlagenen Modells wird voraussichtlich zu rechnerischen Mehreinnahmen in Höhe von rund 103.820 € (1.180.450 €) und zu einem Anteil der Elternbeiträge an den Gesamtbetriebskosten von 14,2 % führen.

 

Die aktuelle Beitragstabelle sieht wie folgt aus:

 

Einkommensstufen

 

Prozentwerte / Betreuungszeit

Über 2 Jahre

Gruppenformen I und III

25 Std.

35 Std.

45 Std.

0-15.000 €

0,00%

0,00%

0,00%

15.001-25.000 €

1,90%

2,20%

3,50%

25.001-37.500 €

2,10%

2,50%

3,80%

37.501-50.000 €

2,40%

2,80%

4,20%

50.001-62.500 €

3,00%

3,50%

5,00%

ab 62.501 €

3,60%

4,20%

6,00%

Beitragsobergrenze

187,50 €

218,75 €

312,51 €

 

 

Einkommensstufen

 

Prozentwerte / Betreuungszeit

Unter 2 Jahren

Gruppenform II

25 Std.

35 Std.

45 Std.

0-15.000 €

0,00%

0,00%

0,00%

15.001-25.000 €

3,90%

4,20%

5,50%

25.001-37.500 €

4,10%

4,50%

5,80%

37.501-50.000 €

4,40%

4,80%

6,20%

50.001-62.500 €

5,00%

5,50%

7,00%

ab 62.501 €

5,60%

6,20%

8,00%

Beitragsobergrenze

291,67 €

322,92 €

416,67 €

 

 

In den nachfolgenden Beispiel-Tabellen ist nachzuvollziehen, in welchem Umfang sich der monatliche Elternbeitrag in den einzelnen Einkommensstufen verändern wird.

 

 

 

Beitragsgrenzen bisher

 

Einkommens–Stufen

Über 2 Jahre

25 Std.

Beitrag von – bis

35 Std.

Beitrag von – bis

45 Std.

Beitrag von – bis

0-15.000 €

 

0 €

 

0 €

 

0 €

15.001-25.000 €

23,75 €

39,58 €

27,50 €  

45,83 €

43,75 €  

72,92 €

25.001-37.500 €

43,75 €

65,63 €

52,09 €    

78,13 €

79,17 €

118,75 €

37.501-50.000 €

75,00 €

100,00 €

87,50 €  

116,67 €

131,25 € 

175,00 €

50.001-62.500 €

125,00 €

156,25 €

145,84 €  

182,29 €

208,34 € 

260,42 €

ab 62.501 €

 

187,50 €

 

218,75 €

 

312,51 €

 

 

 

 

 

Einkommens–Stufen

Unter 2 Jahren

25 Std.

Beitrag von – bis

35 Std.

Beitrag von – bis

45 Std.

Beitrag von – bis

0 – 15.000 €

 

0 €

 

0 €

 

0 €

15.001-25.000 €

48,75 €

81,25 €

52,50 €

87,50 €

68,75 €

114,58 €

25.001 – 37.500 €

85,42 €

128,13 €

93,75 €

140,63 €

120,84 €

181,25 €

37.501 – 50.000 €

137,50 €

183,33 €

150,00 €

200,00 €

193,76 €

258,33 €

50.001 – 62.500 €

208,34 €

260,42 €

229,17 €

286,46 €

291,67 €

364,58 €

ab 62.501 €

 

291,67 €

 

322,92 €

 

416,67 €

 

 

Beitragsgrenzen im neuen Beitragsmodell:

 

 

Einkommens–Stufen

Über 2 Jahre

25 Std.

Beitrag von – bis

35 Std.

Beitrag von – bis

45 Std.

Beitrag von – bis

0-16.000 €

0  

0 €

0  

0 €

0  

0 €

16.001-20.000 €

26,67 €

33,33 €

30,67 €

38,33 €

48,00 €

60,00 €

20.001-25.000 €

35,84 €

44,79 €

41,67 €

52,08 €

 63,34 €

79,17 €

25.001-31.250 €

47,92 €

59,90 €

56,25 €

70,31 €

  83,34 €

104,17 €

31.251-37.500 €

65,11 €

78,13 €

75,52€

90,63 €

110,68 €

132,81 €

37.501-43.750 €

84,38 €

98,44 €

96,88 €

113,02 €

140,63 €

164,06 €

43.751-50.000 €

109,38 €

125,00 €

125,78 €

143,75 €

178,65 €

204,17 €

50.001-56.250 €

137,50 €

154,69 €

158,34 €

178,13 €

220,84 €

248,44 €

56.251-62.500 €

168,75 €

187,50 €

194,53 €

216,15 €

271,88 €

302,08 €

62.501-68.750 €

203,13 €

223,44 €

234,38 €

257,81 €

328,13 €

360,94 €

über 68.750 €

 

229,17 €

 

263,54 €

 

366,67 €

 

 

Einkommens–Stufen

Unter 2 Jahren

25 Std.

Beitrag von – bis

35 Std.

Beitrag von – bis

45 Std.

Beitrag von – bis

0-16.000 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

16.001-20.000 €

53,34 €

66,67 €

57,34 €

71,67 €

74,67 €

93,33 €

20.001-25.000 €

69,17 €

86,46 €

75,00 €

93,75 €

96,67 €

120,83 €

25.001-31.250 €

89,59 €

111,98 €

97,92 €

122,40 €

125,01 €

156,25 €

31.251-37.500 €

117,19 €

140,63 €

127,61 €

153,13 €

162,77 €

195,31 €

37.501-43.750 €

146,88 €

171,35 €

159,38 €

185,94 €

203,13 €

236,98 €

43.751-50.000 €

182,30 €

208,33 €

198,70 €

227,08 €

251,57 €

287,50 €

50.001-56.250 €

220,84 €

248,44 €

241,67 €

271,88 €

304,17 €

342,19 €

56.251-62.500 €

262,50 €

291,67 €

288,29 €

320,31 €

365,63 €

406,25 €

62.501-68.750 €

307,30 €

338,02 €

338,55 €

372,40 €

432,30 €

475,52 €

über 68.750 €

 

343,75 €

 

378,13 €

 

481,25 €

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 2. Änderungssatzung vom…. zur Satzung der Stadt Bergkamen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege vom 12.06.2008, die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.


Anlage 1 zur Drucksache……

 

 

 

 

2. Änderungssatzung zur

Satzung der Stadt Bergkamen über die

Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern

 in Tageseinrichtungen und in Tagespflege vom 12.06.2008

 

Auf Grund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Förderung der politischen Partizipation in den Gemeinden vom 30.06.2009 (GV. NRW. S. 380), des § 90 Abs. 1 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.12.2006 (BGBl. I S.I 3134), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs und Vormundschaftsrechts vom 06.07.2009 (BGBl I S 1696), sowie des § 23 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) – Viertes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vom 29.10.1991 – SGB VIII – vom 30.10.2007 (GV NRW S. 462), hat der Rat der Stadt Bergkamen in seiner Sitzung am .... ... folgende 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege beschlossen:

 

 

Art. 1

Die Anlage 1 erhält folgende Fassung

 

 

Anlage 1

 

der Satzung für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege.

 

Einkommensstufen

 

Prozentwerte / Betreuungszeit

Über 2 Jahre

Gruppenformen I und III

25 Std.

35 Std.

45 Std.

0-16.000 €

0,00%

0,00%

0,00%

16.001-20.000 €

2,00%

2,30%

3,60%

20.001-25.000 €

2,15%

2,50%

3,80%

25.001-31.250 €

2,30%

2,70%

4,00%

31.251-37.500 €

2,50%

2,90%

4,25%

37.501-43.750 €

2,70%

3,10%

4,50%

43.751-50.000 €

3,00%

3,45%

4,90%

50.001-56.250 €

3,30%

3,80%

5,30%

56.251-62.500 €

3,60%

4,15%

5,80%

62.501-68.750 €

3,90%

4,50%

6,30%

Über 68.750 €

4,00%

4,60%

6,40%

Beitragsobergrenze

229,17 €

263,54 €

366,67 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Einkommensstufen

 

Prozentwerte / Betreuungszeit

Unter 2 Jahren

Gruppenform II

25 Std.

35 Std.

45 Std.

0-16.000 €

0,00%

0,00%

0,00%

16.001-20.000 €

4,00%

4,30%

5,60%

20.001-25.000 €

4,15%

4,50%

5,80%

25.001-31.250 €

4,30%

4,70%

6,00%

31.251-37.500 €

4,50%

4,90%

6,25%

37.501-43.750 €

4,70%

5,10%

6,50%

43.751-50.000 €

5,00%

5,45%

6,90%

50.001-56.250 €

5,30%

5,80%

7,30%

56.251-62.500 €

5,60%

6,15%

7,80%

62.501-68.750 €

5,90%

6,50%

8,30%

Über 68.750 €

6,00%

6,60%

8,40%

Beitragsobergrenze

343,75 €

378,13 €

481,25 €

 

 

Artikel 2

 

Diese 2. Änderungssatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

 

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kriegs

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Harder

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

Roreger