Betreff
Klärschlammentsorgung des SEB,
4. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 22.06.2006
Vorlage
10/0146
Aktenzeichen
66.44.04 strü-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die als Anlage der Erstschrift dieser Niederschrift beigefügte 4. Änderung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen.

 

 

Sachdarstellung:

 

 

I.               Allgemeines 

 

 

Die Aufbereitung des Klärschlammes aus Kleinkläranlagen ist gem. § 18 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit § 51 Abs. 3 Landeswassergesetz eine Pflichtaufgabe der Gemeinde.

 

  Im Jahr 2009 wurde die Entleerung für Kleinkläranlagen beschränkt ausgeschrieben. Das Submissionsergebnis führte zu einer Kostensteigerung von 24 % je Kubikmeter abzufahrenden Klärschlamms.

Unter Berücksichtigung der übrigen Kosten ergibt sich aufgrund der nachfolgenden Gebührenbedarfsermittlung ein Gebührensatz von 92,42 €/m³.


 

II.         Gebührenbedarfsermittlung


1.      Kosten der Grubenentleerung

         Entsorgungskosten gem. Festpreisvereinbarung     9.200,00 €


2.      Personalkosten

         Anteilige Personalkosten (10 %) eines Mitarbeiters

           des SEB, welcher mit der Organisation der Grubenent-

           leerung und der Klärschlammbeseitigung betraut ist.     7.970,00 €


      3. Kosten eines Büroarbeitsplatzes

           Lt. Empfehlung der KGST, Nr. 7/2008 KGST, sind für einen
      Arbeitsplatz mit Technikunterstützung Kosten von
      15.600,00 € jährlich anzusetzen:

           10 % von 15.600,00 €/á 1.560,00 €


      4.     Sachkosten und von anderen Ämtern bezogene
Leistungen

Lt. Empfehlung des KGST, Nr. 7/2008 KGST, sind

           20 % der Personalkosten als Zuschlag für Sach-
kosten und für von anderen Ämtern bezogene Lei-
stungen anzusetzen:

20 % von 7.970,00 €     1.594,00 €


      5.     Entsorgungskosten Lippeverband

Der aus den Kleinkläranlagen abgepumpte Klär-
schlamm wird durch das Entsorgungsunternehmen
den Kläranlagen des Lippeverbandes zugeführt.
Die Kosten hierfür sind in der Lippeverbandsumlage
enthalten.     10.175,00 €



 

III.                Gebührenkalkulation


1. Grubenentleerung          9.200,00 €

2. Personalkosten          7.970,00 €

3. Büroarbeitsplatz          1.560,00 €

4. Sachkosen          1.594,00 €

5. Lippeverband          10.175,00 €

          30.499,00 €

     30.499,00 € : 330 m³ = 92,42 €/m³

 

Die 330 m³ Klärschlamm sind ein Durchschnittswert aus den Jahren 2006 bis 2008 und für 2010 hochgerechnet.






 
              

     











   










 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 2 Anlagen

 

Die Betriebsleitung des SEB:

 

 

 

 

 

Mecklenbrauck

 

 

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Strüwer

Sichtvermerk

 

 

 

 

StA 30