Betreff
Umrüstung der Streutechnik am EntsorgungsBetrieb und Baubetriebshof der Stadt Bergkamen auf Feuchtsalz FS 30
Vorlage
10/0111
Aktenzeichen
70.32 pol-mü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss nimmt die Umrüstung der Streutechnik am EntsorgungsBetrieb und Baubetriebshof der Stadt Bergkamen auf Feuchtsalz FS 30 zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

Seitens des Baubetriebshofes und EntsorgungsBetriebBergkamen wird im Winter­dienst mit drei Großfahrzeugen (Lkw) und den dazu gehörigen Streuautomaten Trockensalz (NaCl) auf die Fahrbahn aufgebracht.

Dies ist nicht mehr zeitgemäß; Stand der Technik ist der Einsatz von Feuchtsalz, hier hat sich das Mischungsverhältnis FS 30 durchgesetzt (70 Teilen Trockensalz werden 30 Teile Solelauge beigemischt). Außer der Stadt Bergkamen setzen im Kreisgebiet Unna lediglich noch die Stadtwerke Fröndenberg und der Gemeindebauhof Bönen Trockensalz ein. Alle anderen Kommunen einschließlich dem Kreis Unna, der Straßen­­­meisterei in Bönen (Straßen.NRW) sowie die Autobahnmeisterei in Kamen setzen Feuchtsalz ein.

 

Die Ausbringung von Trockensalz in bisheriger Form birgt folgende Nachteile bzw. der Einsatz von Feuchtsalz würde nachfolgende Vorteile bieten:

 

1.      Tauwirkung

Trockensalz erzielt eine Tauwirkung bis maximal 7 Grad unter Null. Auch in der letzten Winterdienstsaison 2008/09 waren Kältegrade zu verzeichnen, die teilweise deutlich unter dem vg. Wert lagen. Unter dem Aspekt des wirtschaft­lichen Einsatzes hätte man auf den Winterdienst komplett verzichten können, da keine Tauwirkung mehr erzielbar war. Feuchtsalz dagegen erzielt eine Tauwirkung bis ca. minus 15 Grad.

2.      Wirtschaftlichkeit

Um eine identische Tauwirkung wie Trockensalz zu erzielen ist beim Einsatz von Feuchtsalz deutlich weniger Streumittel einzusetzen. Nach wissen­schaftlichen Untersuchungen der BaSt (Bundesanstalt für Straßenwesen) kann mit einer Mengenersparnis beim Einsatz von Feuchtsalz gegenüber Trockensalz von bis zu 40 Prozent gerechnet werden. Gegenüber der jetzigen Situation würde sich auch zusätzlich ein Kostenvorteil beim Einkauf ergeben: Die Lagerung des Trockensalzes vor der Fahrzeugbeladung würde in einem Silo erfolgen. Bisher wird das Trocken­salz in 50 Kilo Säcken palettiert in einem Hochregallager aufbewahrt. Der zu­sätzliche Arbeitsschritt des Einsackens und Palettierens ist mit zusätzlichen Kosten zu vergüten. Eine weitere Optimierung der Wirtschaftlichkeit ergibt sich daraus, dass statt zur Zeit zwei „Lademeister“ für die Beladung der Fahrzeuge mit der Sackware gemeinsam mit dem Fahrer zukünftig ein Mitarbeiter ausreicht um die Sole zu mischen, Fahrzeuge zu laden bzw. mit Sole zu betanken, Gerätschaften für die Handstreukolonnen auszugeben, etc.

3.      Umweltfreundlichkeit

Wie bereits ausgeführt ist beim Einsatz von Feuchtsalz deutlich weniger Streu­mitteleinsatz notwendig. Ein weiteres positives Kriterium ist die punktgenaue Aufbringungsmöglichkeit. Das Feuchtsalz haftet auf der Asphaltdecke der Straße und wird nicht durch nachfolgende Fahrzeuge auf Grünanlagen oder in Straßenseitengräben „verweht“. Für die Natur entlang der Straßen ergibt sich eine Salzentlastung im Winterdienst.

4.      Vorbeugender Streueinsatz

Bei angekündigten Einsatzlagen, zum Beispiel Eisregen, ist ein vorbeugender Streueinsatz mit Trockensalz nicht sinnvoll, da die Wehverluste zu hoch sind und eine nachfolgende Tauwirkung nicht erzielbar ist. Beim Einsatz von Feucht­salz ist unter Umständen der Einsatz eines vorbeugenden Streuens durchaus sinnvoll, da nicht nur die Verkehrssicherheit gewährleistet wird sondern auch ein nachfolgendes Streuen entbehrlich wird bzw. mit kleinerer Dosierung erfolgen kann als ohne vorbeugendes Streuen.


Aus den vg. Gründen ist der Einsatz von Feuchtsalz FS 30 technisch und wirt­schaftlich sinnvoll.

 

Um den Einsatz am Baubetriebshof und EntsorgungsBetrieb zukünftig durchführen zu können, sind folgende Investitionen im Wirtschaftsplan 2010 eingeplant:

 

 

Investition

Anschaffungspreis

Abschreibungszeitraum

Trockensalzsilo mit Mischstation, Wasserleitung, Betonarbeiten etc.

120.000 €

25 Jahre

Trägerfahrzeug als Abrollkipper (40%, Rest Abfallgebührenbereich), Streuer, Schneeschild, Nachrüstung eines vorhandenen Streuers

110.000 €

10 Jahre

 

 

Die vg. Investitionen fließen ein in die Gebührenkalkulation Straßenreinigung/Winter­dienst. Im Jahr 2010 kämen lediglich die hälftigen Kosten für Zinsen und Tilgung bzw. AFA zur Berechnung.

 

Aufgrund der vg. Effizienzvorteile in Kombination mit einem wirtschaftlichen Einsatz werden seitens des EBB die vg. Investitionen im Wirtschaftsplan 2010 etaisiert und in die Gebührenkalkulation Straßenreinigung/Winterdienst eingebracht.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter u. Betriebsleiter

 

 

Stv. Betriebsleiter

 

 

 

 

Polplatz

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Grotefels