hier: 15. Änderung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 15. Änderung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Bergkamen) so, wie sie als Anlage 1 beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Die Gebührenkalkulation wurde in Abstimmung mit dem Amt für Finanzen und Steuern, Frau Gläser, durch die Mitarbeiter des EBB – Frau Grotefels (Betriebswirtin) und Herr Beck (Disponent) – aufgestellt.
1. Überprüfung des
Allgemeininteresses
(öffentlicher Anteil an
den Kosten der Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege
und Plätze)
Nach der im Jahr 1997 erfolgten Abschaffung eines
festen Prozentsatzes (25 %) an den Kosten der Straßenreinigung wurde die
Ermittlung des öffentlichen Anteils in das Ermessen des Satzungsgebers
gestellt. Bei der Stadt Bergkamen wurde seit diesem Zeitpunkt der öffentliche
Anteil als Anteil der Straßenflächen der überörtlichen Straßen an den gesamt zu
reinigenden Straßenflächen ermittelt. Diese Art der Ermittlung wurde in den
jüngsten Urteilen des OVG Münster bestätigt.
Im Zuge der Ermittlung der Wertansätze für die Straßen, Wege und Plätze in der
Eröffnungsbilanz der Stadt Bergkamen wurden die Fahrbahnflächen gemäß Straßen-
und Wegegesetz NRW vermessen.
Der für 2010 anzuwendende öffentliche Anteil an den Kosten der öffentlichen
Straßenreinigung und des Winterdienstes wird mit 22,81 % festgestellt.
Die Verwaltung schlägt vor, diesen Anteil als Gebühren mindernd in der
Kalkulation zu berücksichtigen.
2. Änderung des Straßenverzeichnisses
Das Straßenverzeichnis ist in folgenden Punkten zu ändern:
· Haferkamp
Haferkamp ist eine reine Anliegerstraße. Es handelt sich um eine Stichstraße mit ausschließlichem Ziel- und Quellverkehr. Von daher werden Straßenreinigung und Winterdienst auf die Anlieger übertragen.
· Kurt-Piehl-Str.
Die Kurt-Piehl-Str. ist ebenfalls eine reine Anliegerstraße. Es handelt sich um eine Stichstraße mit ausschließlichem Ziel- und Quellverkehr. Von daher werden Straßenreinigung und Winterdienst auf die Anlieger übertragen.
· Teilstück der nördlichen Salzstr.
Die nördliche Salzstr. ist jetzt in voller Ausdehnung gewidmet worden. Es ist eine reine Anliegerstraße mit ausschließlichem Ziel- und Quellverkehr. Von daher werden Straßenreinigung und Winterdienst auch in dem neu gewidmeten Teilstück auf die Anlieger übertragen.
· Rotdornweg
Der Rotdornweg ist 2009 gewidmet worden. Es ist eine reine Anliegerstraße mit ausschließlichem Ziel- und Quellverkehr. Von daher werden Straßenreinigung und Winterdienst auf die Anlieger übertragen.
Änderung des Straßenverzeichnisses:
Straße |
Abgrenzung |
Klassifizierung |
Straßenreinigung/ Winterdienst |
Priorität |
Haferkamp |
|
Anlieger |
Anlieger |
|
Kurt-Piehl-Str. |
|
Anlieger |
Anlieger |
|
Nördliche Salzstr. |
|
Anlieger |
Anlieger |
|
Rotdornweg |
|
Anlieger |
Anlieger |
|
Das Straßenverzeichnis der durch den EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) zu reinigenden Straßen wird von diesen Änderungen nicht berührt.
3. Gebührenkalkulation
3.1 Kalkulationszeitraum
Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW kann der Gebührenkalkulation ein Zeitraum von bis zu drei Jahren zugrunde gelegt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, den Kalkulationszeitraum auf ein Jahr festzulegen.
3.2 Gewinn und Verlustvortrag gemäß KAG
NRW
Das Ergebnis der Betriebsabrechnung für das Jahr
2007 sieht einen Gewinnvortrag für den Winterdienst von rd. 38.300 € und einen
Verlustvortrag von rd. 1.300 € für die Straßenreinigung vor. Die Vorträge
werden in der Kalkulation für 2010 berücksichtigt.
3.3 Wesentliche Einflussfaktoren bei der
Kostenentwicklung
Wesentliche Einflussfaktoren sind die gestiegenen Personalkosten aufgrund tariflicher Anpassungen und höhere kalkulatorische Kosten durch den Kauf einer neuen Großkehrmaschine im Jahr 2008. Der Kostenanstieg konnte durch innerbetriebliche Optimierungsmaßnahmen weitgehend kompensiert werden.
Auch die notwendigen Investitionen im Bereich des Winterdienstes für den Einsatz von Feuchtsalz FS 30 sind in der Kalkulation enthalten.
3.4 Ergebnis
Bedingt durch die dargelegten Faktoren steigen die durch Gebühren zu
deckenden Kosten für die Straßenreinigung im Vergleich zum Vorjahr um rd. 6.500
€, im Bereich des Winterdienstes ist ein Rückgang der durch Gebühren zu deckenden
Kosten in Höhe von rd. 2.000 € zu verzeichnen.
3.4.1 Gebühren für die Straßenreinigung
Die nachfolgende Gebührenkalkulation führt zu einem Gebührensatz von 1,41 € je Meter.
Dieses entspricht einer Erhöhung gegenüber dem
Gebührensatz von 2009 von 3,68 % (= 0,05 €).
3.4.2 Gebühren für den Winterdienst
Aufgrund der Kalkulation
ergeben sich folgende Gebührensätze:
Straße |
2010 |
2009 |
Veränderung |
Priorität 1 |
0,78 € |
0,79 € |
1,27 % |
Priorität 2 |
0,78 € |
0,79 € |
1,27 % |
Priorität 3 |
0,58 € |
0,59 € |
1,69 % |
3.4.3 Gesamtgebühren
Straßenreinigung/Winterdienst
In der Regel werden die Gebührenpflichtigen sowohl zu Straßenreinigungs-
als auch zu Winterdienstgebühren herangezogen.
Über beide Gebührenarten ergeben sich je Veranlagungsmeter folgende Veränderungen:
Straße |
2010 |
2009 |
Veränderung |
Priorität 1 |
2,19 € |
2,13 € |
+ 2,82 % |
Priorität 2 |
2,19 € |
2,13 € |
+ 2,82 % |
Priorität 3 |
1,99 € |
1,94 € |
+ 2,58 % |
4.
Gebührenbedarfsermittlung
4.1 Personalkosten
4.1.1 Personalkosten
Einsatzleitung 10.897,00 €
Die Einsatzplanung von
Personal und Fahrzeugen wird von Personen (anteilig) des
Baubetriebshofes wahrgenommen.
4.1.2 Kosten
des Büroarbeitsplatzes 3.120,00 €
Es kommen die Pauschalansätze
lt. KGSt-Bericht 2/2009 zur Anwendung.
4.1.3 Personalkosten
Fahrer 87.454,00 €
Für die beiden Kehrmaschinen sind zwei Mitarbeiter vom EBB tätig.
4.1.4 Kosten
des Arbeitsplatzes 8.745,00 €
Nach KGSt können für Nicht-Büroarbeitsplätze 10 % der Personalkosten für
die Abgeltung von z. B. Dienstkleidung, Kosten für Sozialräume etc.
berücksichtigt werden.
4.2 Kalkulatorische Abschreibungen
4.2.1 Kehrmaschinen
und Zusatzgeräte 41.893,00 €
Als
Basis dient der Wiederbeschaffungszeitwert.
4.2.2 Zusatzgeräte
im Winterdienst 8.535,00 €
Im Zusammenhang mit dem Einsatz von Feuchtsalz ist die Anschaffung eines neuen
Streuaufsatzes sowie die Umrüstung eines vorhandenen Gerätes notwendig. Auch
hier werden die Wiederbeschaffungszeitwerte zugrunde gelegt.
4.3 Kalkulatorische
Zinsen 17.896,00 €
Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des durchschnittlich gebundenen
Kapitals nach Anschaffungswerten mit einem unveränderten kalkulatorischen
Zinssatz von 6,5 %.
4.4 Sonstige Kosten
4.4.1 Unterhaltung
Kehrmaschinen 85.103,00 €
Es
werden fixe Kosten berücksichtigt wie TÜV-Gebühren und Versicherungen.
Weiterhin finden Kraftstoffverbrauch und ein Voll-Service-Vertrag hier ihren
Niederschlag.
4.4.2 Unterhaltung
WD-Abrollkipper 9.241,00 €
Für den Einsatz von Feuchtsalz wird der neue Abrollkipper zu 40 % im Winterdienst eingesetzt.
4.4.3 Unterhaltung
Zusatzgeräte Winterdienst 2.000,00 €
Hier handelt es sich um Durchschnittswerte der letzten fünf Jahre.
4.4.4 Kosten
des Winterdienstes 44.500,00 €
Für die Fahrzeuge sind im Winter besondere Aufsätze notwendig, die
teilweise geleast sind. Hierfür sind Leasinggebühren zu zahlen. Für die
Einsatzplanung werden Angaben des Wetterdienstes benötigt.
Des Weiteren wird der Ankauf von Streumitteln berücksichtigt.
4.4.5 Verwertung
von Straßenkehricht 22.000,00 €
Für die Entsorgung von Straßenkehricht nicht nur von den öffentlichen
Straßen, Wegen und Plätzen, sondern auch von Schulhöfen und sonstigen nicht
gewidmeten Flächen fallen Kosten an.
4.5 Leitungskosten
EBB 39.230,00 €
Für die Leitung des EBB (Betriebsleiter, Stellvertreter,
Buchhaltung, Rechnungsprüfung und Zahlung) sind Personalkosten sowie
Sachkostenpauschalen inkl. Technikunterstützung zu berücksichtigen.
Weiterhin fallen Kosten für die Prüfung des EBB sowie Abschreibungen und Zinsen
für die baulichen Veränderungen am Baubetriebshof (Mietereinbauten) an.
Die Verteilung der Gesamtsumme erfolgt auf die Bereiche Abfallbeseitigung und
Straßenreinigung nach den durch die einzelnen Bereiche zu vertretenden Kosten.
Die Verteilung der Gesamtverwaltungskosten richtet sich nach den zu
vertretenden Kosten der Straßenreinigung und des Winterdienstes.
4.6 Aufteilung
der Kosten der Straßenreinigung
Die hier ausgewiesenen Gesamtkosten der Straßenreinigung beinhalten auch
Kosten, die für die Reinigung von nicht gewidmeten Flächen entstehen.
Über die Straßenreinigungsgebühren dürfen aber nur die Kosten finanziert
werden, die für die Reinigung der gewidmeten Straßen, Wege und Plätze
entstehen.
Die Aufteilung erfolgt anhand der Einsatzstunden der Kehrmaschinen für die
unterschiedlichen Bereiche.
4.7 Leistungen
des Baubetriebshofes 135.600,00 €
Die Reinigung der Fußgängerzone und des Bereichs des Busbahnhofes sind
überwiegend manuell vorzunehmen. Das notwendige Personal (ca. 600 Std.) sowie
die benötigte Ausrüstung wird vom Baubetriebshof in Anspruch genommen.
Für die Winterwartung werden ebenfalls weiterhin das Personal (ca. 1.200 Std.)
des Baubetriebshofes sowie die notwendigen Fahrzeuge in Anspruch genommen.
4.8 Öffentlicher
Anteil
Die Kosten der öffentlichen Straßenreinigung und des Winterdienstes
belaufen sich ohne die Kosten der Verwaltung auf
- Straßenreinigung 218.269,00 €
- Winterdienst 149.276,00 €
Diese Kosten dürfen jedoch nicht komplett auf die Grundstückseigentümer
umgelegt werden, da die Allgemeinheit einen Teil der Kosten zu tragen hat, wie
z. B. die Beseitigung der Verschmutzung durch den Durchgangsverkehr.
Daher wird bei der Stadt Bergkamen der öffentliche Anteil anhand der zu
reinigenden Straßenflächen für überörtliche Straßen an den gesamt zu
reinigenden Straßenflächen gemessen; der Anteil beträgt 22,81 %.
- Straßenreinigung 168.483,00 €
- Winterdienst 115.227,00 €
Den dann durch Gebühren zu deckenden Kosten sind die Kosten der Verwaltung
hinzuzurechnen.
4.9
Kosten der Verwaltung
4.9.1 Kosten
der Verwaltung - Personal - 29.164,00 €
Der
EntsorgungsBetriebBergkamen nimmt Personalleistungen der Verwaltung in
Anspruch, z. B. des Steueramtes für das Erstellen und Versenden der
Gebührenbescheide, der Stadtkasse oder des Umweltbereiches.
4.9.2
Kosten der Verwaltung - sächlich - 4.338,00
€
Mit diesem Betrag sind Aufwendungen zu begleichen, die in den Fachämtern
(s. o.) für die Beschäftigung mit der Straßenreinigung und dem Winterdienst
entstehen.
Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt
anhand von Personenschlüsseln.
Die Umlage der Verwaltungskosten erfolgt je zur Hälfte auf die Straßenreinigung
und den Winterdienst, da die Anzahl der Veranlagungen identisch ist.
4.10
Gewinn- bzw. Verlustvortrag 2007
Gemäß
den Bestimmungen des § 6 KAG NRW müssen die Gewinne bzw. Defizite aus 2007 im
Bereich der Straßenreinigung und im Bereich des Winterdienstes berücksichtigt
werden.
Es
ergeben sich somit durch Gebühren zu deckende Kosten für
- die Straßenreinigung 186.506,00 €
- den Winterdienst 93.672,00 €
5.
Kalkulation
5.1
Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren
Insgesamt
sind 132.662 Meter zu veranlagen. Bei Division der Kosten (186.506,00 €) durch
die Veranlagungsmeter ergibt sich ein Gebührensatz von 1,4059 €.
Der Gebührensatz sollte auf 1,41 € gerundet und festgesetzt werden.
5.2
Kalkulation der Winterdienstgebühren
Um den unterschiedlichen Vorteil der
erhaltenen Leistung darstellen zu können, bedient man sich der
Äquivalenzziffernrechnung.
Die Winterdienstleistungen der Prioritäten 1 und 2 erfolgen in gleichem Umfang
und werden mit der Äquivalenzziffer 1 bewertet.
Die Winterdienstleistung der Priorität 3 umfasst einen geringeren Umfang und
wird mit der Ziffer 0,75 berücksichtigt. Damit ist sichergestellt, dass
Anlieger der Straßen mit der Priorität 3 auch einen Anteil an den so genannten
Vorhaltekosten (Abschreibungen, Zinsen, Leasinggebühren etc.), die unabhängig
von einem tatsächlichen Winterdienst anfallen, mittragen.
5.3
Nach Anwendung der Äquivalenzziffernrechnung ergibt sich
ein gewichteter Gebührensatz von 0,7776 €.
Für die unterschiedlichen Prioritäten sollten die Gebührensätze wie folgt
festgesetzt werden:
Priorität 1 0,78 €
Priorität 2 0,78 €
Priorität 3 0,58 €
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing.
Peters Techn. Beigeordneter u. Betriebsleiter |
|
Stv. Betriebsleiter Polplatz |
Sachbearbeiterin Grotefels |
Sichtvermerk StA 30 Roreger |