Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss bestellt folgende Schriftführer:
Schriftführerin: Frau Karin Brandt, (SEB)
Stellv. Schriftführerin: Frau Anneliese Grotefels (EBB)
Sachdarstellung:
Gemäß § 52 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird die Niederschrift über die im Rat gefassten Beschlüsse vom Bürgermeister und einem/einer vom Rat zu bestellenden Schriftführer/in unterzeichnet. Gemäß § 52 Abs. 1 Satz 2 GO NRW i. V. m. § 58 Abs. 2 Satz 1 GO NRW findet das Verfahren für den Rat in den Fachausschüssen entsprechende Anwendung. Dementsprechend wird die Niederschrift für den Betriebsausschuss durch die/den Vorsitzende/n sowie durch den/die bestellte/n Schriftführer/in unterzeichnet.
Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, dass der Betriebsausschuss vor Eintritt in die Beratung der Tagesordnung die Bestellung der Schriftführer vornimmt.
Von der Verwaltung werden vorgeschlagen:
Schriftführerin: Frau Karin Brandt, (SEB)
Stellv. Schriftführerin: Frau Anneliese Grotefels (EBB)
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Die Betriebsleitung SEB Mecklenbrauck Betriebsleiter |
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