Betreff
Wahl des/der Vorsitzenden sowie des/der stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses
Vorlage
10/0089
Aktenzeichen
be-dö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss wählt die Stadtverordnete/den Stadtverordneten

 

 

 

zur/zum Vorsitzenden und die Stadtverordnete/den Stadtverordneten

 

 

 

zur/zum stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses des Rates der Stadt Bergkamen.

Sachdarstellung:

 

Der Jugendhilfeausschuss ist ein sondergesetzlicher Ausschuss. Die Zusammensetzung und die Aufgaben des Jugendhilfeausschusses ergeben sich aus den §§ 70 ff. KJHG/SGB VIII. Abweichend von § 58 Abs. 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen werden die/der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und deren Stellvertretung gem. § 4 Abs. 5 AG KJHG von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft angehören, gewählt.

 

Die Durchführung der Wahl richtet sich nach § 50 Abs. 2 GO NRW.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

 

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kriegs

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Beckmann