Betreff
Wahl einer stellvertretenden Vorsitzenden bzw. eines stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses
Vorlage
10/0085
Aktenzeichen
hr-se
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss wählt die Stadtverordnete bzw. den Stadtverordneten

 

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zur stellvertretenden Vorsitzenden bzw. zum stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses des Rates der Stadt Bergkamen.

 

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung wählt der Haupt- und Finanzausschuss aus seiner Mitte eine oder mehrere Vertreterinnen bzw. einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden. Vorsitzender ist gem. § 57 Abs. 3 Satz 1 GO NRW der Bürgermeister.

 

Gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW wird die Wahl, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Turk

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Heuer